Kapitel I
Grundsätze des Rollenspiels
§ 1
Ziel des Rollenspiels
State of Mind verfolgt das Ziel, eine glaubwürdige, lebendige und langfristige Rollenspielwelt zu schaffen. Das Rollenspiel soll allen Beteiligten ermöglichen, individuelle Geschichten zu entwickeln und gemeinsam fortzuführen. Der Gewinn einer Situation darf niemals über dem gemeinsamen Spielerlebnis stehen.
§ 2
Charakterdarstellung
Jeder Spieler verkörpert einen eigenständigen Charakter mit eigener Persönlichkeit, Geschichte und Motivation. Entscheidungen und Handlungen sollen sich nachvollziehbar aus den Eigenschaften und Erfahrungen des Charakters ergeben. Charaktere dürfen sich durch Erlebnisse und Entwicklungen verändern.
§ 3
Trennung von IC und OOC
Informationen, Handlungen und Konflikte innerhalb des Rollenspiels sind von persönlichen Angelegenheiten außerhalb des Rollenspiels zu trennen. OOC-Konflikte dürfen nicht IC ausgetragen werden. IC-Konflikte dürfen nicht OOC fortgeführt werden.
Kapitel II
Charakterwissen
§ 4
Charakterwissen
Ein Charakter verfügt ausschließlich über Wissen, das er im Rahmen des Rollenspiels selbst erlangt hat. Wissen anderer Charaktere darf nicht übernommen werden. Erinnerungen, Beziehungen oder Kontakte zwischen verschiedenen Charakteren eines Spielers sind nicht automatisch übertragbar.
§ 5
Metagaming
Die Verwendung von Informationen, welche außerhalb des Rollenspiels erlangt wurden, innerhalb des Rollenspiels ist unzulässig. Als OOC-Quellen gelten insbesondere Discord, Livestreams, soziale Netzwerke, OOC-Chats und Gespräche außerhalb des Spiels.
Kapitel III
Powergaming und FailRP
§ 6
Powergaming
Powergaming liegt vor, wenn anderen Spielern keine angemessene Möglichkeit zur Reaktion auf eine Handlung eingeräumt wird. Rollenspielhandlungen dürfen nicht erzwungen werden. Sämtliche Beteiligte sollen die Möglichkeit erhalten, aktiv am Rollenspiel mitzuwirken.
§ 7
FailRP
FailRP liegt vor, wenn Handlungen offensichtlich gegen die Logik der Spielwelt oder gegen die Glaubwürdigkeit des eigenen Charakters verstoßen. Nicht jede unrealistische Einzelhandlung stellt automatisch einen Regelverstoß dar. Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung der Situation.
Kapitel IV
Value of Life
§ 8
Schutz des eigenen Lebens
Jeder Charakter besitzt ein natürliches Interesse am Erhalt seines Lebens und seiner körperlichen Unversehrtheit. Lebensbedrohliche Situationen sind angemessen ernst zu nehmen. Das absichtliche Ignorieren erheblicher Gefahren kann als Verstoß gewertet werden.
§ 9
Bedrohungssituationen
Charaktere haben auf glaubwürdige Bedrohungen angemessen zu reagieren. Eine Bedrohung führt nicht automatisch zur vollständigen Aufgabe jeder Handlungsfreiheit. Die Reaktion muss unter Berücksichtigung der konkreten Situation plausibel erscheinen.
Kapitel V
Bewusstlosigkeit und Erinnerungen
§ 10
Bewusstlosigkeit
Wird ein Charakter bewusstlos, können Erinnerungen an unmittelbar vorangegangene Ereignisse eingeschränkt sein. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Art und Umfang des Vorfalls. Erinnerungslücken dürfen nicht bewusst zum eigenen Vorteil genutzt werden.
§ 11
New-Life-Grundsatz
Nach schwerwiegenden Verletzungen oder medizinischen Notfällen sind Rollenspielhandlungen glaubwürdig fortzuführen. Erinnerungen dürfen nicht selektiv zum eigenen Vorteil angepasst werden. Das Serverteam kann in Einzelfällen verbindliche Vorgaben treffen.
Kapitel VI
Charaktertod
§ 12
Freiwilliger Charaktertod
Jeder Spieler kann sich freiwillig für den dauerhaften Tod seines Charakters entscheiden. Mit dem Charaktertod endet die Geschichte des betreffenden Charakters endgültig. Vermögenswerte, Beziehungen und persönliche Informationen gehen nicht automatisch auf neue Charaktere über.
§ 13
Erzwungener Charaktertod
Ein permanenter Charaktertod gegen den Willen eines Spielers bedarf der Zustimmung des Serverteams. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Schwere der vorangegangenen Rollenspielentwicklung ist angemessen zu berücksichtigen.
Kapitel VII
Combat Logging
§ 14
Verlassen des Servers
Das absichtliche Verlassen des Servers zur Vermeidung von Konsequenzen ist untersagt. Dies betrifft insbesondere laufende Polizeikontrollen, Festnahmen, Schusswechsel, Geiselnahmen oder medizinische Behandlungen. Technische Probleme sind dem Serverteam zeitnah mitzuteilen.
Kapitel VIII
Kriminelles Rollenspiel
§ 15
Allgemeiner Grundsatz
Kriminelles Rollenspiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Spielwelt. Straftaten müssen einem nachvollziehbaren Rollenspielzweck dienen. Reines Gewinnen, Farmen oder Eskalieren stellt keinen ausreichenden RP-Hintergrund dar.
§ 16
Überfälle
Überfälle müssen plausibel und situationsgerecht durchgeführt werden. Opfer sind als aktive Rollenspielpartner zu behandeln. Das Rollenspiel hat Vorrang vor dem materiellen Gewinn.
§ 17
Geiselnahmen
(1) Geiselnahmen bedürfen eines nachvollziehbaren RP-Hintergrundes. Geiseln sind als eigenständige Charaktere zu behandeln. Die Situation soll allen Beteiligten sinnvolles Rollenspiel ermöglichen.
(2) Mitarbeitern des LSMD sowie staatlich anerkannten Werkstätten, welche sich im aktiven Dienst befinden, dürfen zu keiner Zeit als Geisel herangezogen oder vorsätzlich verletzt werden. Die Neutralität in diesem Fall ist zu wahren.
§ 18
Entführungen
Entführungen sind zulässig, sofern sie glaubwürdig ausgespielt werden. Sie dürfen nicht ausschließlich der Erniedrigung oder Schikane anderer Spieler dienen. Das Serverteam kann unverhältnismäßige Situationen beenden.
Kapitel IX
Gewalt und Schusswechsel
§ 19
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Gewalt stellt grundsätzlich eine Eskalation dar. Nicht jede Konfliktsituation muss durch Gewalt gelöst werden. Rollenspielorientierte Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht.
§ 20
Schusswaffeneinsatz
Der Einsatz von Schusswaffen soll nachvollziehbar begründet sein. Schusswaffen dürfen nicht leichtfertig eingesetzt werden. Die Schaffung von Rollenspiel hat Vorrang vor Schusswechseln.
§ 21
Random Deathmatch
Das grundlose Verletzen oder Töten anderer Charaktere ist untersagt. Jede gewaltsame Handlung bedarf eines nachvollziehbaren RP-Hintergrundes.
Kapitel X
Fahrzeug-Rollenspiel
§ 22
Vehicle Deathmatch
Fahrzeuge dürfen nicht vorsätzlich als Waffe eingesetzt werden. Normale Verkehrsunfälle gelten nicht als Vehicle Deathmatch, sofern sie nicht bewusst zur Schädigung anderer Spieler herbeigeführt wurden.
§ 23
Fahrverhalten
Fahrzeuge sind grundsätzlich glaubwürdig und situationsgerecht zu führen. Unrealistische Fahrmanöver ohne nachvollziehbaren Grund sind zu unterlassen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs rechtfertigt nicht automatisch jedes Fahrverhalten.
Kapitel XI
Mehrfachcharaktere
§ 24
Grundsatz der Charaktertrennung
Jeder Charakter stellt eine eigenständige und voneinander unabhängige Person innerhalb der Spielwelt dar. Informationen, Beziehungen, Vermögenswerte, Kenntnisse oder Kontakte eines Charakters dürfen nicht automatisch auf andere Charaktere desselben Spielers übertragen werden.
§ 25
Wissenstrennung
Informationen, welche ein Charakter erlangt hat, dürfen ausschließlich durch diesen Charakter verwendet werden. Die Nutzung von Wissen eines anderen eigenen Charakters stellt Metagaming dar. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Charaktere kennen oder nicht.
§ 26
Vermögenstrennung
Jeder Charakter verfügt über eigenes Vermögen, eigene Beziehungen und eigene wirtschaftliche Interessen. Die bewusste Umgehung wirtschaftlicher oder rechtlicher Konsequenzen durch die Nutzung weiterer Charaktere ist untersagt.
§ 27
Umgehungsverbot
Kein Charakter darf genutzt werden, um Konsequenzen eines anderen Charakters zu umgehen. Hierzu zählen insbesondere Ermittlungen, Strafverfahren, Fraktionsmaßnahmen, wirtschaftliche Nachteile und bestehende Konflikte.
Kapitel XII
Identitäten und Maskierungen
§ 28
Identitätsgrundsatz
Die Identität eines Charakters ist nicht automatisch bekannt. Namen, Wohnorte, Berufe, Zugehörigkeiten und sonstige persönliche Informationen müssen innerhalb des Rollenspiels erlangt werden. Das bloße Sehen einer Person begründet keine automatische Kenntnis ihrer Identität.
§ 29
Wiedererkennung
Ein Charakter kann anhand verschiedener Merkmale wiedererkannt werden, etwa Gesicht, Stimme, Tattoos, besondere Kleidung oder markante körperliche Merkmale. Die Wiedererkennung hat stets nachvollziehbar und situationsbezogen zu erfolgen.
§ 30
Maskierungen
Geeignete Maskierungen erschweren die Identifizierung eines Charakters. Eine vollständige Gesichtsverdeckung begründet grundsätzlich Zweifel an einer sicheren Identifizierung. Eine Maskierung führt jedoch nicht automatisch zur vollständigen Anonymität.
§ 31
Bekannte Personen
Öffentlich bekannte Persönlichkeiten können leichter identifiziert werden als gewöhnliche Bürger. Der Bekanntheitsgrad muss sich aus dem Rollenspiel ergeben. Eine bloße Behauptung besonderer Bekanntheit genügt nicht.
§ 32
Beamte und Amtsträger
Dienstlich auftretende Beamte gelten grundsätzlich als Angehörige ihrer jeweiligen Behörde erkennbar. Die Kenntnis des Namens oder sonstiger persönlicher Daten ergibt sich hieraus jedoch nicht automatisch.
Kapitel XIII
Fraktionskonflikte
§ 33
Konflikte zwischen Gruppierungen
Konflikte zwischen Organisationen, Fraktionen und Gruppierungen sind zulässig. Langfristige Storylines und Rivalitäten werden ausdrücklich gefördert. Konflikte müssen nachvollziehbar begründet sein.
§ 34
Fraktionskriege
Größere Konflikte mit erheblicher Auswirkung auf die Spielwelt können dem Serverteam gemeldet werden. Das Serverteam kann organisatorische Rahmenbedingungen festlegen, sofern dies zur Wahrung eines fairen Spielbetriebs erforderlich ist.
Kapitel XIV
Safezones
§ 35
Safezones
Safezones sind besonders geschützte Bereiche der Spielwelt. Die Projektleitung bestimmt Art, Umfang und Lage der jeweiligen Safezones. Innerhalb dieser Bereiche gelten besondere Einschränkungen für Gewalt und schwere Straftaten.
§ 36
Verhalten innerhalb von Safezones
Gewalthandlungen innerhalb von Safezones sind grundsätzlich untersagt. Bereits vor Betreten einer Safezone begonnene Situationen können Ausnahmen begründen. Safezones dürfen nicht genutzt werden, um laufenden Konsequenzen gezielt zu entgehen.
Kapitel XV
Verletzungen und Nachwirkungen
§ 37
Verletzungsgrundsatz
Körperliche Verletzungen sind im Rollenspiel angemessen zu berücksichtigen. Die Schwere einer Verletzung bestimmt Art und Umfang möglicher Einschränkungen. Verletzungen sollen glaubwürdig ausgespielt werden.
§ 38
Leichte Verletzungen
Leichte Verletzungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Die Auswirkungen haben sich am jeweiligen Ereignis zu orientieren und sollen nachvollziehbar in das laufende Rollenspiel eingebunden werden.
§ 39
Schwere Verletzungen
Schwere Verletzungen können längerfristige Auswirkungen auf den Charakter haben. Die vollständige Wiederherstellung unmittelbar nach einem schwerwiegenden Vorfall ist grundsätzlich zu vermeiden. Krankenhaus- und Rehabilitations-Rollenspiel werden ausdrücklich gefördert.
§ 40
Nachwirkungen
Nach medizinischen Behandlungen oder schweren Vorfällen können angemessene Nachwirkungen bestehen bleiben. Hierzu zählen insbesondere Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, psychische Belastungen oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
§ 41
Medizinisches Rollenspiel
Medizinische Behandlungen sollen ernst genommen und nachvollziehbar ausgespielt werden. Die sofortige vollständige Genesung nach schwerwiegenden Verletzungen ist grundsätzlich zu vermeiden. Rollenspiel mit medizinischen Folgen wird ausdrücklich gefördert.
Kapitel XVI
Schlussbestimmungen
§ 42
Einzelfallentscheidungen
Nicht jede denkbare Situation kann durch Regelwerke vollständig erfasst werden. Das Serverteam ist berechtigt, Entscheidungen im Sinne eines fairen und glaubwürdigen Rollenspiels zu treffen. Maßgeblich bleibt stets der Geist der Regelwerke.