STATE OF MINDROLEPLAY
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State of Mind

Regeln

Klare OOC-Regelwerke für faires und respektvolles Roleplay.

6Regelwerke
53Kapitel
142Paragraphen
AktuellRegelstatus

Navigation

Allgemeines Regelwerk
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Kommunikation Kapitel III · Externe Plattformen Kapitel IV · Spielkonto und Nutzerverantwortung Kapitel V · Technische Regelungen Kapitel VI · Sanktionen
RP-Regelwerk
Kapitel I · Grundsätze des Rollenspiels Kapitel II · Charakterwissen Kapitel III · Powergaming und FailRP Kapitel IV · Value of Life Kapitel V · Bewusstlosigkeit und Erinnerungen Kapitel VI · Charaktertod Kapitel VII · Combat Logging Kapitel VIII · Kriminelles Rollenspiel Kapitel IX · Gewalt und Schusswechsel Kapitel X · Fahrzeug-Rollenspiel Kapitel XI · Mehrfachcharaktere Kapitel XII · Identitäten und Maskierungen Kapitel XIII · Fraktionskonflikte Kapitel XIV · Safezones Kapitel XV · Verletzungen und Nachwirkungen Kapitel XVI · Schlussbestimmungen
Behördenkodex
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Dienstverhalten Kapitel III · Polizeibehörden Kapitel IV · Rettungsdienste Kapitel V · Department of Justice Kapitel VI · Regierung Kapitel VII · Korruption Kapitel VIII · Fraktionsinterne Angelegenheiten Kapitel IX · Schlussbestimmungen
Crimekodex
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Fraktionsstruktur Kapitel III · Kriminelles Rollenspiel Kapitel IV · Überfälle Kapitel V · Geiselnahmen Kapitel VI · Entführungen Kapitel VII · Gewalt und Schusswechsel Kapitel VIII · Fraktionskonflikte Kapitel IX · Korruption Kapitel X · Austritte und Blood-Out Kapitel XI · Fraktionsvermögen Kapitel XII · Schlussbestimmungen
Streamerkodex
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Rollenspiel und Streaming Kapitel III · Datenschutz und Persönlichkeitsrechte Kapitel IV · Außendarstellung des Projekts Kapitel V · Besondere Maßnahmen Kapitel VI · Schlussbestimmungen
Discordkodex
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Kanal- und Sprachchatregeln Kapitel II · Support und Team Kapitel IV · Sanktionen
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Regelwerk gilt für sämtliche Nutzer von State of Mind sowie für alle offiziellen Plattformen des Projekts. Mit dem Betreten des Servers erkennt jeder Nutzer die geltenden Regelwerke in ihrer jeweils aktuellen Fassung als verbindlich an. Die Pflicht zur Kenntnisnahme obliegt jedem Nutzer selbst; Unkenntnis schützt nicht vor Konsequenzen.
§ 2

Verhalten innerhalb der Community

Jeder Nutzer hat sich gegenüber anderen Mitgliedern der Community respektvoll, sachlich und angemessen zu verhalten. Beleidigungen, Diskriminierungen, Mobbing, Belästigungen, Hassrede sowie gezielte Provokationen sind untersagt. Kritik ist zulässig, sofern sie sachlich und respektvoll erfolgt.
§ 3

Weisungsrecht des Serverteams

Mitglieder des Serverteams handeln im Auftrag der Projektleitung und dürfen zur Sicherstellung eines geordneten Spielbetriebs erforderliche Anweisungen erteilen. Rechtmäßigen Anweisungen ist Folge zu leisten. Diskussionen über Maßnahmen sind außerhalb laufender RP-Situationen über die vorgesehenen Wege zu führen.
Kapitel II

Kommunikation

§ 4

Kommunikationsgrundsätze

Die Kommunikation innerhalb der Community hat respektvoll, zielgerichtet und angemessen zu erfolgen. Die bewusste Verbreitung falscher Informationen über den Server, andere Nutzer oder Teammitglieder ist untersagt. Persönliche Konflikte sollen nicht öffentlich ausgetragen werden.
§ 5

Sprachregelung

Die Hauptsprache auf State of Mind ist Deutsch. Andere Sprachen sind zulässig, sofern alle unmittelbar beteiligten Personen diese verstehen und das Spielgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Das bewusste Nutzen fremder Sprachen zur Umgehung von Regeln ist untersagt.
Kapitel III

Externe Plattformen

§ 6

Discord und Kommunikationsplattformen

Die Verhaltensregeln dieses Regelwerks gelten sinngemäß auch auf offiziellen Kommunikationsplattformen von State of Mind. Hierzu zählen insbesondere Discord, Ticketsysteme, Foren und vergleichbare Angebote. Verstöße außerhalb des Spielservers können sanktioniert werden, sofern ein Bezug zum Projekt besteht.
§ 7

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten anderer Nutzer ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. Dazu zählen insbesondere Klarnamen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und vergleichbare Informationen. Das Androhen oder Veröffentlichen solcher Daten gilt als schwerwiegender Verstoß.
Kapitel IV

Spielkonto und Nutzerverantwortung

§ 8

Verantwortlichkeit für Benutzerkonten

Jeder Nutzer ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Benutzerkonto erfolgen. Zugangsdaten sind angemessen zu schützen. Nachteile aufgrund fahrlässiger Weitergabe von Zugangsdaten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederherstellung verlorener Werte oder Daten.
§ 9

Mehrfachkonten

Das Betreiben mehrerer Benutzerkonten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Projektleitung. Zusätzliche Konten zur Umgehung von Sanktionen oder Einschränkungen sind untersagt. Verstöße können zur Sperrung sämtlicher betroffener Konten führen.
Kapitel V

Technische Regelungen

§ 10

Ausnutzung von Spielfehlern

Die vorsätzliche Ausnutzung von Fehlern, Schwachstellen oder unbeabsichtigten Spielmechaniken ist untersagt. Festgestellte Fehler sind dem Serverteam zu melden. Unrechtmäßig erlangte Vorteile können jederzeit entfernt werden.
§ 11

Drittprogramme

Die Nutzung von Programmen, Modifikationen oder Hilfsmitteln, die einen unfairen Vorteil verschaffen, ist untersagt. Dazu zählen insbesondere Cheats, Hacks, unerlaubte Makros und vergleichbare Werkzeuge. Bereits der Versuch der Nutzung kann sanktioniert werden.
Kapitel VI

Sanktionen

§ 12

Allgemeine Sanktionen

Verstöße gegen Regelwerke können durch das Serverteam geahndet werden. Die Art und Schwere einer Sanktion richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Möglich sind insbesondere Verwarnungen, temporäre Einschränkungen, zeitlich begrenzte Sperren oder dauerhafte Ausschlüsse.
§ 13

Ermessensentscheidungen

Nicht jede denkbare Situation kann durch Regelwerke vollständig erfasst werden. Das Serverteam ist berechtigt, Einzelfallentscheidungen zu treffen, sofern dies zur Wahrung eines fairen und geordneten Spielbetriebs erforderlich ist. Entscheidungen haben sich am Geist der Regelwerke zu orientieren.
§ 14

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerks unwirksam sein oder angepasst werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Maßgeblich ist stets die offiziell veröffentlichte Fassung. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Kapitel I

Grundsätze des Rollenspiels

§ 1

Ziel des Rollenspiels

State of Mind verfolgt das Ziel, eine glaubwürdige, lebendige und langfristige Rollenspielwelt zu schaffen. Das Rollenspiel soll allen Beteiligten ermöglichen, individuelle Geschichten zu entwickeln und gemeinsam fortzuführen. Der Gewinn einer Situation darf niemals über dem gemeinsamen Spielerlebnis stehen.
§ 2

Charakterdarstellung

Jeder Spieler verkörpert einen eigenständigen Charakter mit eigener Persönlichkeit, Geschichte und Motivation. Entscheidungen und Handlungen sollen sich nachvollziehbar aus den Eigenschaften und Erfahrungen des Charakters ergeben. Charaktere dürfen sich durch Erlebnisse und Entwicklungen verändern.
§ 3

Trennung von IC und OOC

Informationen, Handlungen und Konflikte innerhalb des Rollenspiels sind von persönlichen Angelegenheiten außerhalb des Rollenspiels zu trennen. OOC-Konflikte dürfen nicht IC ausgetragen werden. IC-Konflikte dürfen nicht OOC fortgeführt werden.
Kapitel II

Charakterwissen

§ 4

Charakterwissen

Ein Charakter verfügt ausschließlich über Wissen, das er im Rahmen des Rollenspiels selbst erlangt hat. Wissen anderer Charaktere darf nicht übernommen werden. Erinnerungen, Beziehungen oder Kontakte zwischen verschiedenen Charakteren eines Spielers sind nicht automatisch übertragbar.
§ 5

Metagaming

Die Verwendung von Informationen, welche außerhalb des Rollenspiels erlangt wurden, innerhalb des Rollenspiels ist unzulässig. Als OOC-Quellen gelten insbesondere Discord, Livestreams, soziale Netzwerke, OOC-Chats und Gespräche außerhalb des Spiels.
Kapitel III

Powergaming und FailRP

§ 6

Powergaming

Powergaming liegt vor, wenn anderen Spielern keine angemessene Möglichkeit zur Reaktion auf eine Handlung eingeräumt wird. Rollenspielhandlungen dürfen nicht erzwungen werden. Sämtliche Beteiligte sollen die Möglichkeit erhalten, aktiv am Rollenspiel mitzuwirken.
§ 7

FailRP

FailRP liegt vor, wenn Handlungen offensichtlich gegen die Logik der Spielwelt oder gegen die Glaubwürdigkeit des eigenen Charakters verstoßen. Nicht jede unrealistische Einzelhandlung stellt automatisch einen Regelverstoß dar. Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung der Situation.
Kapitel IV

Value of Life

§ 8

Schutz des eigenen Lebens

Jeder Charakter besitzt ein natürliches Interesse am Erhalt seines Lebens und seiner körperlichen Unversehrtheit. Lebensbedrohliche Situationen sind angemessen ernst zu nehmen. Das absichtliche Ignorieren erheblicher Gefahren kann als Verstoß gewertet werden.
§ 9

Bedrohungssituationen

Charaktere haben auf glaubwürdige Bedrohungen angemessen zu reagieren. Eine Bedrohung führt nicht automatisch zur vollständigen Aufgabe jeder Handlungsfreiheit. Die Reaktion muss unter Berücksichtigung der konkreten Situation plausibel erscheinen.
Kapitel V

Bewusstlosigkeit und Erinnerungen

§ 10

Bewusstlosigkeit

Wird ein Charakter bewusstlos, können Erinnerungen an unmittelbar vorangegangene Ereignisse eingeschränkt sein. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach Art und Umfang des Vorfalls. Erinnerungslücken dürfen nicht bewusst zum eigenen Vorteil genutzt werden.
§ 11

New-Life-Grundsatz

Nach schwerwiegenden Verletzungen oder medizinischen Notfällen sind Rollenspielhandlungen glaubwürdig fortzuführen. Erinnerungen dürfen nicht selektiv zum eigenen Vorteil angepasst werden. Das Serverteam kann in Einzelfällen verbindliche Vorgaben treffen.
Kapitel VI

Charaktertod

§ 12

Freiwilliger Charaktertod

Jeder Spieler kann sich freiwillig für den dauerhaften Tod seines Charakters entscheiden. Mit dem Charaktertod endet die Geschichte des betreffenden Charakters endgültig. Vermögenswerte, Beziehungen und persönliche Informationen gehen nicht automatisch auf neue Charaktere über.
§ 13

Erzwungener Charaktertod

Ein permanenter Charaktertod gegen den Willen eines Spielers bedarf der Zustimmung des Serverteams. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Schwere der vorangegangenen Rollenspielentwicklung ist angemessen zu berücksichtigen.
Kapitel VII

Combat Logging

§ 14

Verlassen des Servers

Das absichtliche Verlassen des Servers zur Vermeidung von Konsequenzen ist untersagt. Dies betrifft insbesondere laufende Polizeikontrollen, Festnahmen, Schusswechsel, Geiselnahmen oder medizinische Behandlungen. Technische Probleme sind dem Serverteam zeitnah mitzuteilen.
Kapitel VIII

Kriminelles Rollenspiel

§ 15

Allgemeiner Grundsatz

Kriminelles Rollenspiel ist ein wesentlicher Bestandteil der Spielwelt. Straftaten müssen einem nachvollziehbaren Rollenspielzweck dienen. Reines Gewinnen, Farmen oder Eskalieren stellt keinen ausreichenden RP-Hintergrund dar.
§ 16

Überfälle

Überfälle müssen plausibel und situationsgerecht durchgeführt werden. Opfer sind als aktive Rollenspielpartner zu behandeln. Das Rollenspiel hat Vorrang vor dem materiellen Gewinn.
§ 17

Geiselnahmen

(1) Geiselnahmen bedürfen eines nachvollziehbaren RP-Hintergrundes. Geiseln sind als eigenständige Charaktere zu behandeln. Die Situation soll allen Beteiligten sinnvolles Rollenspiel ermöglichen.

(2) Mitarbeitern des LSMD sowie staatlich anerkannten Werkstätten, welche sich im aktiven Dienst befinden, dürfen zu keiner Zeit als Geisel herangezogen oder vorsätzlich verletzt werden. Die Neutralität in diesem Fall ist zu wahren. 
§ 18

Entführungen

Entführungen sind zulässig, sofern sie glaubwürdig ausgespielt werden. Sie dürfen nicht ausschließlich der Erniedrigung oder Schikane anderer Spieler dienen. Das Serverteam kann unverhältnismäßige Situationen beenden.
Kapitel IX

Gewalt und Schusswechsel

§ 19

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Gewalt stellt grundsätzlich eine Eskalation dar. Nicht jede Konfliktsituation muss durch Gewalt gelöst werden. Rollenspielorientierte Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht.
§ 20

Schusswaffeneinsatz

Der Einsatz von Schusswaffen soll nachvollziehbar begründet sein. Schusswaffen dürfen nicht leichtfertig eingesetzt werden. Die Schaffung von Rollenspiel hat Vorrang vor Schusswechseln.
§ 21

Random Deathmatch

Das grundlose Verletzen oder Töten anderer Charaktere ist untersagt. Jede gewaltsame Handlung bedarf eines nachvollziehbaren RP-Hintergrundes.
Kapitel X

Fahrzeug-Rollenspiel

§ 22

Vehicle Deathmatch

Fahrzeuge dürfen nicht vorsätzlich als Waffe eingesetzt werden. Normale Verkehrsunfälle gelten nicht als Vehicle Deathmatch, sofern sie nicht bewusst zur Schädigung anderer Spieler herbeigeführt wurden.
§ 23

Fahrverhalten

Fahrzeuge sind grundsätzlich glaubwürdig und situationsgerecht zu führen. Unrealistische Fahrmanöver ohne nachvollziehbaren Grund sind zu unterlassen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs rechtfertigt nicht automatisch jedes Fahrverhalten.
Kapitel XI

Mehrfachcharaktere

§ 24

Grundsatz der Charaktertrennung

Jeder Charakter stellt eine eigenständige und voneinander unabhängige Person innerhalb der Spielwelt dar. Informationen, Beziehungen, Vermögenswerte, Kenntnisse oder Kontakte eines Charakters dürfen nicht automatisch auf andere Charaktere desselben Spielers übertragen werden.
§ 25

Wissenstrennung

Informationen, welche ein Charakter erlangt hat, dürfen ausschließlich durch diesen Charakter verwendet werden. Die Nutzung von Wissen eines anderen eigenen Charakters stellt Metagaming dar. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Charaktere kennen oder nicht.
§ 26

Vermögenstrennung

Jeder Charakter verfügt über eigenes Vermögen, eigene Beziehungen und eigene wirtschaftliche Interessen. Die bewusste Umgehung wirtschaftlicher oder rechtlicher Konsequenzen durch die Nutzung weiterer Charaktere ist untersagt.
§ 27

Umgehungsverbot

Kein Charakter darf genutzt werden, um Konsequenzen eines anderen Charakters zu umgehen. Hierzu zählen insbesondere Ermittlungen, Strafverfahren, Fraktionsmaßnahmen, wirtschaftliche Nachteile und bestehende Konflikte.
Kapitel XII

Identitäten und Maskierungen

§ 28

Identitätsgrundsatz

Die Identität eines Charakters ist nicht automatisch bekannt. Namen, Wohnorte, Berufe, Zugehörigkeiten und sonstige persönliche Informationen müssen innerhalb des Rollenspiels erlangt werden. Das bloße Sehen einer Person begründet keine automatische Kenntnis ihrer Identität.
§ 29

Wiedererkennung

Ein Charakter kann anhand verschiedener Merkmale wiedererkannt werden, etwa Gesicht, Stimme, Tattoos, besondere Kleidung oder markante körperliche Merkmale. Die Wiedererkennung hat stets nachvollziehbar und situationsbezogen zu erfolgen.
§ 30

Maskierungen

Geeignete Maskierungen erschweren die Identifizierung eines Charakters. Eine vollständige Gesichtsverdeckung begründet grundsätzlich Zweifel an einer sicheren Identifizierung. Eine Maskierung führt jedoch nicht automatisch zur vollständigen Anonymität.
§ 31

Bekannte Personen

Öffentlich bekannte Persönlichkeiten können leichter identifiziert werden als gewöhnliche Bürger. Der Bekanntheitsgrad muss sich aus dem Rollenspiel ergeben. Eine bloße Behauptung besonderer Bekanntheit genügt nicht.
§ 32

Beamte und Amtsträger

Dienstlich auftretende Beamte gelten grundsätzlich als Angehörige ihrer jeweiligen Behörde erkennbar. Die Kenntnis des Namens oder sonstiger persönlicher Daten ergibt sich hieraus jedoch nicht automatisch.
Kapitel XIII

Fraktionskonflikte

§ 33

Konflikte zwischen Gruppierungen

Konflikte zwischen Organisationen, Fraktionen und Gruppierungen sind zulässig. Langfristige Storylines und Rivalitäten werden ausdrücklich gefördert. Konflikte müssen nachvollziehbar begründet sein.
§ 34

Fraktionskriege

Größere Konflikte mit erheblicher Auswirkung auf die Spielwelt können dem Serverteam gemeldet werden. Das Serverteam kann organisatorische Rahmenbedingungen festlegen, sofern dies zur Wahrung eines fairen Spielbetriebs erforderlich ist.
Kapitel XIV

Safezones

§ 35

Safezones

Safezones sind besonders geschützte Bereiche der Spielwelt. Die Projektleitung bestimmt Art, Umfang und Lage der jeweiligen Safezones. Innerhalb dieser Bereiche gelten besondere Einschränkungen für Gewalt und schwere Straftaten.
§ 36

Verhalten innerhalb von Safezones

Gewalthandlungen innerhalb von Safezones sind grundsätzlich untersagt. Bereits vor Betreten einer Safezone begonnene Situationen können Ausnahmen begründen. Safezones dürfen nicht genutzt werden, um laufenden Konsequenzen gezielt zu entgehen.
Kapitel XV

Verletzungen und Nachwirkungen

§ 37

Verletzungsgrundsatz

Körperliche Verletzungen sind im Rollenspiel angemessen zu berücksichtigen. Die Schwere einer Verletzung bestimmt Art und Umfang möglicher Einschränkungen. Verletzungen sollen glaubwürdig ausgespielt werden.
§ 38

Leichte Verletzungen

Leichte Verletzungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Die Auswirkungen haben sich am jeweiligen Ereignis zu orientieren und sollen nachvollziehbar in das laufende Rollenspiel eingebunden werden.
§ 39

Schwere Verletzungen

Schwere Verletzungen können längerfristige Auswirkungen auf den Charakter haben. Die vollständige Wiederherstellung unmittelbar nach einem schwerwiegenden Vorfall ist grundsätzlich zu vermeiden. Krankenhaus- und Rehabilitations-Rollenspiel werden ausdrücklich gefördert.
§ 40

Nachwirkungen

Nach medizinischen Behandlungen oder schweren Vorfällen können angemessene Nachwirkungen bestehen bleiben. Hierzu zählen insbesondere Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, psychische Belastungen oder vorübergehende Arbeitsunfähigkeit.
§ 41

Medizinisches Rollenspiel

Medizinische Behandlungen sollen ernst genommen und nachvollziehbar ausgespielt werden. Die sofortige vollständige Genesung nach schwerwiegenden Verletzungen ist grundsätzlich zu vermeiden. Rollenspiel mit medizinischen Folgen wird ausdrücklich gefördert.
Kapitel XVI

Schlussbestimmungen

§ 42

Einzelfallentscheidungen

Nicht jede denkbare Situation kann durch Regelwerke vollständig erfasst werden. Das Serverteam ist berechtigt, Entscheidungen im Sinne eines fairen und glaubwürdigen Rollenspiels zu treffen. Maßgeblich bleibt stets der Geist der Regelwerke.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck staatlicher Fraktionen

Staatliche Fraktionen dienen der Aufrechterhaltung von Recht, Ordnung, Sicherheit und medizinischer Versorgung innerhalb der Spielwelt. Ziel staatlicher Fraktionen ist die Förderung hochwertigen und langfristigen Rollenspiels. Die Zugehörigkeit begründet besondere Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten.
§ 2

Vorbildfunktion

Mitglieder staatlicher Fraktionen haben sich durch professionelles, respektvolles und situationsgerechtes Auftreten auszuzeichnen. Die missbräuchliche Nutzung dienstlicher Befugnisse ist untersagt. Persönliche Konflikte dürfen dienstliche Entscheidungen nicht beeinflussen.
§ 3

Rollenspiel vor Erfolg

Ziel staatlicher Maßnahmen ist die Förderung des Rollenspiels und nicht das Erzielen möglichst vieler Festnahmen, Verurteilungen oder sonstiger Erfolge. Situationen sind so auszuspielen, dass möglichst viele Beteiligte sinnvolles Rollenspiel erfahren können.
Kapitel II

Dienstverhalten

§ 4

Dienstpflichten

Mitglieder staatlicher Fraktionen haben ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Diensthandlungen sind nachvollziehbar und plausibel auszuspielen. Dienstliche Entscheidungen sollen sich an geltenden Gesetzen, Vorschriften und Fraktionsrichtlinien orientieren.
§ 5

Verhalten gegenüber Bürgern

Bürger sind respektvoll und professionell zu behandeln. Provokationen, persönliche Abneigungen oder frühere Konflikte dürfen dienstliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Auch gegenüber Straftätern ist ein angemessener Umgangston zu wahren.
§ 6

Dienstfahrzeuge und Ausrüstung

Dienstfahrzeuge und Dienstausrüstung dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet werden. Missbrauch staatlicher Ressourcen kann durch die Fraktionsleitung oder das Serverteam sanktioniert werden. Der Verlust dienstlicher Ausrüstung ist angemessen auszuspielen.
Kapitel III

Polizeibehörden

§ 7

Verhältnismäßigkeit

Polizeiliche Maßnahmen haben stets verhältnismäßig zu erfolgen. Die Schwere einer Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Situation stehen. Mildere Mittel sind zu berücksichtigen, sofern diese erfolgversprechend erscheinen.
§ 8

Kontrollen

Verkehrskontrollen und Personenkontrollen sind nachvollziehbar durchzuführen. Bürgern ist grundsätzlich Gelegenheit zur Mitwirkung einzuräumen. Kontrollen dürfen nicht ausschließlich zum Zweck der Schikane durchgeführt werden.
§ 9

Verfolgungen

Fahrzeug- und Personenverfolgungen sind realistisch auszuspielen. Die Sicherheit unbeteiligter Personen ist angemessen zu berücksichtigen. Die Beendigung einer Verfolgung kann zulässig sein, sofern erhebliche Risiken entstehen.
§ 10

Anwendung unmittelbaren Zwangs

Die Anwendung unmittelbaren Zwangs stellt eine Eskalationsmaßnahme dar. Gewalt ist nur anzuwenden, wenn mildere Mittel nicht ausreichen oder offensichtlich ungeeignet sind. Jede Gewalthandlung muss nachvollziehbar begründet sein.
§ 11

Schusswaffengebrauch

Der Einsatz von Schusswaffen ist als letztes geeignetes Mittel anzusehen. Schusswaffen dürfen nicht leichtfertig eingesetzt werden. Die Schaffung von Rollenspiel hat nach Möglichkeit Vorrang vor einer sofortigen gewaltsamen Lösung.
Kapitel IV

Rettungsdienste

§ 12

Neutralitätsgrundsatz

Medizinisches Personal handelt unabhängig von persönlichen Beziehungen, Fraktionszugehörigkeiten oder vergangenen Konflikten. Jeder Patient ist nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Die medizinische Versorgung darf nicht aus persönlichen Gründen verweigert werden.
§ 13

Medizinisches Rollenspiel

Verletzungen und medizinische Behandlungen sollen nachvollziehbar ausgespielt werden. Schwerwiegende Verletzungen sind angemessen zu berücksichtigen. Unrealistische Sofortheilungen sind zu vermeiden.
§ 14

Vertraulichkeit

Medizinische Informationen unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit. Die Weitergabe sensibler Informationen bedarf eines nachvollziehbaren RP-Grundes und darf nicht leichtfertig erfolgen.
Kapitel V

Department of Justice

§ 15

Unabhängigkeit

Mitglieder des Department of Justice handeln unabhängig und unparteiisch. Persönliche Interessen dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen. Gerichtliche Entscheidungen haben sich an den geltenden Gesetzen zu orientieren.
§ 16

Richterliche Neutralität

Richter haben sämtliche Beteiligten gleich zu behandeln. Vorverurteilungen sind zu vermeiden. Verfahren sind sachlich und fair zu führen.
§ 17

Staatsanwaltschaft

Staatsanwälte vertreten die Interessen des Staates innerhalb gerichtlicher Verfahren. Ziel ist die sachgerechte Anwendung geltenden Rechts. Die absichtliche Verfälschung von Tatsachen ist unzulässig.
Kapitel VI

Regierung

§ 18

Regierungsmitglieder

Regierungsmitglieder repräsentieren den Staat San Andreas. Politische Entscheidungen sollen nachvollziehbar und glaubwürdig ausgestaltet werden. Die Schaffung von langfristigem politischen Rollenspiel wird ausdrücklich gefördert.
§ 19

Gesetzgebung

Die Regierung kann innerhalb der geltenden Verfassung gesetzgeberisch tätig werden. Gesetzesänderungen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Behördenverwaltung behält sich vor, gesetzliche Änderungen zu überprüfen.
Kapitel VII

Korruption

§ 20

Korruptions-RP

Korruption kann Bestandteil des Rollenspiels sein. Korruptionshandlungen müssen glaubwürdig und nachvollziehbar ausgespielt werden. Korruption darf nicht dazu führen, dass staatliche Fraktionen dauerhaft handlungsunfähig werden.
§ 21

Grenzen der Korruption

Übermäßige oder serverschädigende Korruption ist untersagt. Die Behördenverwaltung kann einzelne Korruptionshandlungen untersagen oder rückgängig machen. Ein Anspruch auf Korruptions-Rollenspiel besteht nicht.
Kapitel VIII

Fraktionsinterne Angelegenheiten

§ 22

Personalentscheidungen

Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen obliegen grundsätzlich der jeweiligen Fraktionsleitung. Entscheidungen sollen nachvollziehbar und fair erfolgen.
§ 23

Ausbildung

Neue Mitglieder sollen angemessen eingearbeitet werden. Die Förderung neuer Spieler innerhalb staatlicher Fraktionen wird ausdrücklich empfohlen.
§ 24

Interne Konflikte

Fraktionsinterne Konflikte sind primär innerhalb der Fraktion zu lösen. Die Eskalation interner Streitigkeiten soll vermieden werden.
Kapitel IX

Schlussbestimmungen

§ 25

Einzelfallentscheidungen

Nicht jede Situation kann durch dieses Regelwerk abschließend geregelt werden. Fraktionsleitungen und Serverteam können Einzelfallentscheidungen treffen. Maßgeblich bleibt stets die Förderung hochwertigen und glaubwürdigen Rollenspiels.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck krimineller Fraktionen

Kriminelle Fraktionen dienen der Schaffung von abwechslungsreichem, langfristigem und qualitativ hochwertigem Rollenspiel. Das Ziel besteht nicht ausschließlich im Erzielen finanzieller Gewinne oder militärischer Überlegenheit. Geschichten, Rivalitäten, Bündnisse und Charakterentwicklung stehen im Vordergrund.
§ 2

Anerkennung als Fraktion

Offizielle Crimefraktionen bedürfen der Anerkennung durch die Crimeverwaltung. Die Crimeverwaltung kann Mindestanforderungen an Struktur, Aktivität und Mitgliederzahl festlegen. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht nicht.
§ 3

Fraktionsverantwortung

Die Fraktionsleitung trägt Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitglieder. Wiederholte oder schwerwiegende Regelverstöße einzelner Mitglieder können Auswirkungen auf die gesamte Fraktion haben. Die Fraktionsleitung hat auf die Einhaltung der Regelwerke hinzuwirken.
Kapitel II

Fraktionsstruktur

§ 4

Organisation

Jede Fraktion hat über eine nachvollziehbare Organisationsstruktur zu verfügen. Rollen, Verantwortlichkeiten und Hierarchien sollen im Rollenspiel erkennbar sein. Die Struktur darf sich im Laufe des Rollenspiels entwickeln.
§ 5

Rekrutierung

Neue Mitglieder sind grundsätzlich im Rollenspiel zu rekrutieren. Die Aufnahme neuer Mitglieder soll nachvollziehbar erfolgen. Massenrekrutierungen ohne erkennbaren RP-Hintergrund sind zu vermeiden.
§ 6

Fraktionswechsel

Fraktionswechsel sind rollenspielerisch auszuspielen. Die Weitergabe sensibler Informationen nach einem Fraktionswechsel ist glaubwürdig darzustellen. Das bewusste Ausnutzen von OOC-Wissen beim Fraktionswechsel ist untersagt.
Kapitel III

Kriminelles Rollenspiel

§ 7

Allgemeiner Grundsatz

Straftaten müssen einem nachvollziehbaren Rollenspielzweck dienen. Kriminelle Handlungen dürfen nicht ausschließlich dem finanziellen Vorteil dienen. Die Auswirkungen eigener Handlungen auf andere Spieler sind angemessen zu berücksichtigen.
§ 8

Illegale Geschäfte

Illegale Geschäfte sind wesentlicher Bestandteil kriminellen Rollenspiels. Derartige Aktivitäten sind nachvollziehbar und glaubwürdig auszugestalten. Das bewusste Umgehen von Rollenspiel zur Maximierung wirtschaftlicher Vorteile ist unzulässig.
§ 9

Schutzgelderpressung

Schutzgelderpressungen sind zulässig, sofern ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht. Forderungen müssen verhältnismäßig und realistisch sein. Die dauerhafte Schädigung einzelner Spieler oder Gruppierungen ist zu vermeiden.
Kapitel IV

Überfälle

§ 10

Allgemeine Voraussetzungen

Überfälle bedürfen eines nachvollziehbaren Rollenspielhintergrundes. Opfer sind als aktive Rollenspielpartner zu behandeln. Der Fokus liegt auf der Situation selbst und nicht auf dem materiellen Gewinn.
§ 11

Durchführung

Überfälle sind realistisch und situationsgerecht auszuspielen. Den Betroffenen ist eine angemessene Reaktionsmöglichkeit einzuräumen. Übermäßige Gewaltanwendung ist zu vermeiden.
§ 12

Forderungen

Forderungen gegenüber Opfern müssen plausibel sein. Unrealistische oder offensichtlich missbräuchliche Forderungen sind unzulässig. Das Serverteam kann unverhältnismäßige Forderungen untersagen.
Kapitel V

Geiselnahmen

§ 13

Voraussetzungen

Geiselnahmen bedürfen eines nachvollziehbaren RP-Hintergrundes. Die Geiselnahme muss der Entwicklung einer Situation dienen. Geiseln dürfen nicht ausschließlich als Druckmittel für finanzielle Gewinne genutzt werden.asd as as
§ 14

Behandlung von Geiseln

Geiseln sind als eigenständige Charaktere zu behandeln. Entwürdigende oder ausschließlich auf Erniedrigung ausgerichtete Handlungen sind unzulässig. Geiseln ist die Möglichkeit zu aktivem Rollenspiel einzuräumen.
§ 15

Verhandlungen

Verhandlungen sind ein wesentlicher Bestandteil von Geiselsituationen. Beide Seiten haben die Möglichkeit, konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken. Das bewusste Verhindern jeglicher Verhandlung kann als regelwidrig angesehen werden.
Kapitel VI

Entführungen

§ 16

Allgemeine Voraussetzungen

Entführungen sind zulässig, sofern sie nachvollziehbar begründet werden können. Die Dauer einer Entführung hat sich am Rollenspielzweck zu orientieren. Eine Entführung darf nicht ausschließlich der Schikane anderer Spieler dienen.
§ 17

Lösegeldforderungen

Lösegeldforderungen müssen realistisch und angemessen sein. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Partei sind zu berücksichtigen. Überzogene Forderungen können durch das Serverteam eingeschränkt werden.
Kapitel VII

Gewalt und Schusswechsel

§ 18

Grundsatz der Eskalation

Gewalt stellt eine erhebliche Eskalation dar. Nicht jede Konfliktsituation rechtfertigt den Einsatz von Gewalt. Rollenspiel hat grundsätzlich Vorrang vor Schusswechseln.
§ 19

Schusswaffengebrauch

Schusswaffen dürfen nur bei nachvollziehbarer Notwendigkeit eingesetzt werden. Der Einsatz muss innerhalb der Situation plausibel erscheinen. Die sofortige Anwendung tödlicher Gewalt ohne vorherige Eskalation kann als Regelverstoß gewertet werden.
§ 20

Hinterhalte

Hinterhalte sind zulässig, sofern ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund besteht. Derartige Situationen sollen sinnvolles Anschluss-Rollenspiel ermöglichen. Reine Win-Situationen ohne weitere RP-Möglichkeiten sind zu vermeiden.
Kapitel VIII

Fraktionskonflikte

§ 21

Rivalitäten

Rivalitäten zwischen Fraktionen werden ausdrücklich gefördert. Konflikte sollen langfristige Geschichten erzeugen. Die vollständige Vernichtung anderer Gruppierungen ist nicht Ziel des Rollenspiels.
§ 22

Gebietsansprüche

Gebietsansprüche können Teil des Rollenspiels sein. Konflikte um Einflussbereiche sind nachvollziehbar auszuspielen. Ein automatischer Anspruch auf bestimmte Gebiete besteht nicht.
§ 23

Bündnisse

Bündnisse zwischen Fraktionen sind zulässig. Bündnisse sollen nachvollziehbar begründet werden. Die Crimeverwaltung kann Bündnisse einschränken, sofern diese dem Spielgeschehen schaden.
Kapitel IX

Korruption

§ 24

Korruptions-Rollenspiel

Korruption kann Bestandteil kriminellen Rollenspiels sein. Korruptionshandlungen sind glaubwürdig darzustellen. Korruption darf nicht dazu führen, dass staatliche Fraktionen dauerhaft handlungsunfähig werden.
§ 25

Grenzen der Korruption

Übermäßige oder serverschädigende Korruption ist unzulässig. Die Crimeverwaltung kann einzelne Korruptionshandlungen untersagen, einschränken oder rückgängig machen.
Kapitel X

Austritte und Blood-Out

§ 26

Austritt aus kriminellen Organisationen

(1) Der Austritt aus einer kriminellen Organisation ist grundsätzlich zulässig und im Rollenspiel auszuspielen.

(2) Die Umstände und Folgen eines Austritts können Bestandteil des fortlaufenden Rollenspiels sein.

(3) Ein Anspruch auf einen konfliktfreien Austritt besteht nicht.
§ 27

Blood-Out-Rollenspiel

(1) Ein sogenanntes Blood Out kann Bestandteil des Rollenspiels einer kriminellen Organisation sein.

(2) Ein Blood Out stellt eine schwerwiegende innerorganisatorische Sanktion dar und ist entsprechend glaubwürdig auszuspielen.

(3) Die Durchführung darf nicht ausschließlich dem Zweck dienen, einen Spieler zu schikanieren oder aus dem Rollenspiel auszuschließen.

(4) Das Rollenspiel und die daraus resultierenden Konsequenzen müssen für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.
§ 28

Grenzen des Blood-Out-Rollenspiels

(1) Ein Blood Out kann schwere Verletzungen sowie entsprechende medizinische und rollenspielerische Folgen nach sich ziehen.

(2) Die Auswirkungen sind im Rahmen des RP-Regelwerks glaubwürdig auszuspielen.

(3) Ein Blood Out begründet keinen automatischen Charaktertod.

(4) Ein permanenter Charaktertod darf weder unmittelbar noch mittelbar durch ein Blood Out erzwungen werden.

(5) Die Durchführung eines Blood Outs darf nicht gegen geltende Serverregelungen verstoßen.

(6) Die Serverleitung kann Blood-Out-Situationen überprüfen und im Einzelfall einschränken oder untersagen.
§ 29

Folgen eines Austritts

(1) Ehemalige Mitglieder können im Rahmen des Rollenspiels mit den Folgen ihres Austritts konfrontiert werden.

(2) Hierzu können insbesondere Misstrauen, Rivalitäten, Vergeltungsmaßnahmen oder der Verlust fraktionsinterner Privilegien gehören.

(3) Sämtliche Folgen müssen verhältnismäßig und rollenspielerisch begründbar sein.

(4) Das Ziel eines Austrittskonflikts soll die Fortführung von Rollenspiel und nicht die dauerhafte Benachteiligung einzelner Spieler sein.
Kapitel XI

Fraktionsvermögen

§ 30

Nutzung von Fraktionsvermögen

Fraktionsvermögen dient grundsätzlich der Fraktion. Die private Bereicherung auf Kosten der Fraktion kann innerfraktionale Konsequenzen nach sich ziehen. Fraktionsvermögen ist glaubwürdig zu verwalten.
§ 31

Auflösung einer Fraktion

Fraktionen können sich freiwillig auflösen. Die Crimeverwaltung kann Fraktionen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen auflösen. Ein Anspruch auf Fortbestand einer Fraktion besteht nicht.
Kapitel XII

Schlussbestimmungen

§ 32

Einzelfallentscheidungen

Nicht jede Situation kann durch dieses Regelwerk vollständig erfasst werden. Das Serverteam ist berechtigt, im Einzelfall Entscheidungen zu treffen. Maßgeblich bleibt die Förderung von qualitativ hochwertigem und langfristigem Rollenspiel.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Regelwerk gilt für sämtliche Personen, die Inhalte von State of Mind öffentlich übertragen, aufzeichnen oder veröffentlichen. Als öffentliche Inhalte gelten insbesondere Livestreams, Videos, Clips, Kurzvideos, Aufzeichnungen sowie vergleichbare Medienformate.
§ 2

Grundsatz des Streamings

Das Streamen und Veröffentlichen von Inhalten aus State of Mind ist grundsätzlich gestattet. Streamer tragen zur Außendarstellung des Projekts bei und sind ein wichtiger Bestandteil der Community. Veröffentlichte Inhalte sollen dem Projekt, der Community und dem Rollenspiel nicht vorsätzlich schaden.
§ 3

Verantwortung des Streamers

Jeder Streamer trägt die Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Inhalte. Inhalte sind so zu gestalten, dass sie den geltenden Gesetzen sowie den Plattformrichtlinien entsprechen. Verstöße gegen externe Richtlinien liegen außerhalb der Verantwortung von State of Mind.
Kapitel II

Rollenspiel und Streaming

§ 4

Trennung von Zuschauerwissen und Charakterwissen

Informationen, die durch Zuschauer, Chats oder externe Plattformen übermittelt werden, stellen grundsätzlich OOC-Wissen dar. Solche Informationen dürfen nicht durch den Charakter im Rollenspiel verwendet werden. Die Verwendung kann als Metagaming gewertet werden.
§ 5

Chat-Einfluss

Zuschauer dürfen keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen innerhalb laufender Rollenspielsituationen nehmen. Der Streamer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sein Rollenspiel nicht durch externe Informationen beeinflusst wird. Hinweise aus dem Chat zu laufenden Situationen sind zu ignorieren.
§ 6

Streamsniping

Das gezielte Verfolgen von Livestreams zur Erlangung spielrelevanter Vorteile ist untersagt. Streamsniping stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze des Rollenspiels dar. Verdachtsfälle sind dem Serverteam zu melden.
Kapitel III

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

§ 7

Schutz personenbezogener Daten

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. Hierzu zählen insbesondere Klarnamen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige personenbezogene Informationen.
§ 8

Vertrauliche Informationen

Interne Informationen des Serverteams dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere Teamgespräche, Supportgespräche, interne Dokumente und nicht veröffentlichte Projektinhalte.
§ 9

Mitschnitte von Gesprächen

Gespräche innerhalb des regulären Spielgeschehens dürfen im Rahmen eines Streams oder Videos veröffentlicht werden. Gespräche innerhalb geschützter Team-, Support- oder Verwaltungsbereiche dürfen nur mit Zustimmung aller Beteiligten veröffentlicht werden.
Kapitel IV

Außendarstellung des Projekts

§ 10

Respektvoller Umgang

Streamer haben sich gegenüber anderen Spielern, Fraktionen und Teammitgliedern respektvoll zu verhalten. Die gezielte öffentliche Diffamierung einzelner Personen ist untersagt. Kritik hat sachlich und nachvollziehbar zu erfolgen.
§ 11

Fairness gegenüber anderen Spielern

Andere Spieler dürfen nicht gezielt bloßgestellt oder lächerlich gemacht werden. Zusammenschnitte oder Veröffentlichungen dürfen nicht bewusst irreführend erstellt werden. Der Kontext von Situationen soll nach Möglichkeit gewahrt bleiben.
§ 12

Werbung und Kooperationen

Kooperationen mit State of Mind können durch die Contentverwaltung vereinbart werden. Ein Anspruch auf Partnerschaften, besondere Rollen oder Werbemaßnahmen besteht nicht. Die Contentverwaltung kann Partnerschaften bei sachlichem Grund beenden.
Kapitel V

Besondere Maßnahmen

§ 13

Streamverzögerung

Die Nutzung einer Streamverzögerung wird insbesondere bei größeren Events, Ermittlungen oder besonderen Rollenspielsituationen empfohlen. Die Contentverwaltung kann in begründeten Einzelfällen eine angemessene Verzögerung verlangen.
§ 14

Aufzeichnungen und VoDs

Aufzeichnungen von Streams dürfen veröffentlicht und archiviert werden. Inhalte, die gegen Regelwerke oder geltendes Recht verstoßen, sind nach Aufforderung zu entfernen. Die Contentverwaltung kann die Entfernung einzelner Inhalte verlangen, sofern berechtigte Interessen betroffen sind.
Kapitel VI

Schlussbestimmungen

§ 15

Einzelfallentscheidungen

Nicht jede denkbare Situation kann durch dieses Regelwerk vollständig geregelt werden. Das Serverteam ist berechtigt, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Maßgeblich bleibt die Förderung eines fairen, respektvollen und hochwertigen Rollenspiels.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Respektvoller Umgang

(1) Jedes Mitglied hat sich gegenüber anderen Personen respektvoll, höflich und angemessen zu verhalten.

(2) Beleidigungen, Provokationen, Diskriminierungen, Hassrede, Mobbing sowie jede Form von Belästigung sind untersagt.

(3) Konflikte sind sachlich und respektvoll auszutragen.
§ 2

Politische und religiöse Themen

(1) Politische, religiöse oder ideologische Diskussionen sind zu unterlassen, sofern hierfür keine ausdrücklich vorgesehenen Bereiche existieren.

(2) Propaganda, Agitation oder das gezielte Provozieren entsprechender Diskussionen sind untersagt.
§ 3

Werbung

(1) Werbung für andere Communities, Discord-Server, FiveM-Projekte, Webseiten, soziale Netzwerke oder kommerzielle Angebote ist ohne ausdrückliche Genehmigung mindestens des Managements untersagt.

(2) Dies gilt ebenfalls für private Nachrichten an Mitglieder der Community.
§ 4

Spam und störendes Verhalten

(1) Spam, Nachrichtenfluten, sinnlose Inhalte sowie die übermäßige Nutzung von Großbuchstaben sind untersagt.

(2) Inhalte, welche den regulären Betrieb des Discord-Servers stören, können entfernt werden.
§ 5

Profilgestaltung

(1) Benutzernamen, Profilbilder, Statusmeldungen und Profilbeschreibungen dürfen keine beleidigenden, diskriminierenden, pornografischen oder anderweitig unangemessenen Inhalte enthalten.

(2) Die Moderatoren von State of Mind können Änderungen verlangen, sofern Inhalte als ungeeignet angesehen werden.
§ 6

Datenschutz

(1) Die Veröffentlichung personenbezogener Daten anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist untersagt.

(2) Hierzu zählen insbesondere Namen, Anschriften, Telefonnummern, Bilder, E-Mail-Adressen oder vergleichbare Informationen.

(3) Verstöße können zum sofortigen Ausschluss aus der Community führen.
§ 7

Nicht jugendfreie Inhalte

(1) Das Veröffentlichen oder Teilen pornografischer, extrem gewaltverherrlichender oder anderweitig ungeeigneter Inhalte ist untersagt.

(2) Die Moderation behält sich vor, entsprechende Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Kapitel II

Kanal- und Sprachchatregeln

§ 8

Kanalnutzung

(1) Die vorhandenen Kanäle sind entsprechend ihrer vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

(2) Beiträge sollen thematisch zum jeweiligen Kanal passen.

(3) Das absichtliche Stören von Diskussionen ist untersagt.
§ 9

Sprachkanäle

(1) Störende Hintergrundgeräusche sind möglichst zu vermeiden.

(2) Die Nutzung von Soundboards, Musikbots oder Stimmverzerrern darf andere Nutzer nicht beeinträchtigen.

(3) Das wiederholte und absichtliche Wechseln zwischen Sprachkanälen zur Störung anderer Nutzer ist untersagt.
§ 10

Aufzeichnungen

(1) Das Mitschneiden, Aufzeichnen oder Veröffentlichen von Gesprächen in Sprachkanälen bedarf der Zustimmung aller unmittelbar betroffenen Personen.

(2) Gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Kapitel II

Support und Team

§ 11

Supportanfragen

(1) Supportanfragen sind ausschließlich über die hierfür vorgesehenen Kanäle oder Ticketsysteme einzureichen.

(2) Anliegen sind möglichst vollständig und sachlich zu schildern.

(3) Mehrfachanfragen zum selben Sachverhalt sind zu vermeiden.
§ 12

Weisungsrecht des Teams

(1) Mitglieder des State-of-Mind-Teams handeln im Interesse des Projekts und der Community.

(2) Rechtmäßigen Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten.

(3) Diskussionen über Entscheidungen des Teams sind sachlich und respektvoll zu führen.
Kapitel IV

Sanktionen

§ 13

Sanktionen

(1) Verstöße gegen dieses Regelwerk können mit Verwarnungen, temporären Einschränkungen oder dauerhaften Ausschlüssen geahndet werden.

(2) Die Art und Schwere einer Sanktion richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
§ 14

Einzelfallentscheidungen

(1) Nicht jede denkbare Situation kann durch dieses Regelwerk vollständig erfasst werden.

(2) Die Projektleitung sowie das Team sind berechtigt, Entscheidungen im Sinne eines respektvollen und geordneten Community-Betriebs zu treffen.
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