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State of Mind

IC-Gesetze

Die IC-Gesetze des Staates – mit Kapiteln, Paragraphen, optionalen Bußgeldern und Hafteinheiten.

8Gesetzesbücher
54Kapitel
578Paragraphen
AktuellGesetzesstand

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Constitution of the State of San Andreas
Kapitel I · Grundrechte Kapitel II · Bill of Rights Kapitel III · Department of Justice Kapitel IV · Gerichte Kapitel V · LAW Enforcement & EMS Kapitel VI · State Administration Board Kapitel VII · Notstand & Staatssicherheit Kapitel VIII · Rechtsordnung & Änderungen
San Andreas Penal Code (SAPC)
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Straftaten gegen Personen Kapitel III · Eigentums- & Vermögensdelikte Kapitel IV · Delikte gegen die öffentliche Ordnung Kapitel V · Delikte gegen staatliche Institutionen & Rechtspflege Kapitel VI · Waffen- & Betäubungsmitteldelikte Kapitel VII · Organisierte Kriminalität Kapitel VIII · Wirtschafts- & Finanzdelikte Kapitel IX · Schluss- & Strafzumessungsvorschriften
San Andreas Criminal Procedure Code (SACPC)
Kapitel I · Allgemeine Verfahrensgrundsätze Kapitel II · Ermittlungsverfahren Kapitel III · Personenkontrolle & Identifizierung Kapitel IV · Durchsuchungen & Beschlagnahmungen Kapitel V · Festnahmen & Freiheitsentziehungen Kapitel VI · Anklage, Gerichtsverfahren & Urteile Kapitel VII · Haftbefehle, Vorladungen & richterliche Anordnungen Kapitel VIII · Verfahrensvereinfachungen, Kooperation & Strafminderung Kapitel IX · Rechtsmittel, Vollstreckung & Schlussvorschriften
San Andreas Vehicle Code (SAVC)
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Fahrerlaubnis & Fahrereignung Kapitel III · Verkehrsgefährung & Verkehrsdelikte Kapitel IV · Registrierung, Kennzeichen & Fahrzeugmaßnahmen Kapitel V · Fahrtüchtigkeit & Fahrverbote
Government & Public Service Act (GPSA)
Kapitel I · Staatliche Institutionen Kapitel II · Dienstverhältnis Kapitel III · Pflichten von Amtsträgern Kapitel IV · Disziplinarrecht Kapitel V · Behördenorganisation Kapitel VI · Führungspositionen & Ernennungen Kapitel VII · Zusammenarbeit & Aufsicht Kapitel VIII · Schlussbestimmungen
San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA)
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Waffenklassen & Lizenzen Kapitel III · Waffenkategorien Kapitel IV · Kontrollierte Substanzen Kapitel V · Genehmigungsverfahren Kapitel VI · Schlussbestimmung
San Andreas Civil Code (SACC)
Kapitel I · Allgemeine Bestimmungen Kapitel II · Vertragsrecht Kapitel III · Eigentum & Besitz Kapitel IV · Schadensersatzrecht Kapitel V · Unternehmen & Wirtschaft Kapitel VI · Klagen & Zivilverfahren Kapitel VII · Unternehmensregister & Gewerbe Kapitel VIII · Schlussbestimmungen
State Security Directive (SSD)
Kapitel I · Richtlinie
Kapitel I

Grundrechte

§ 1

Menschenwürde

Die Würde jedes Menschen ist unantastbar.
§ 2

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.
§ 3

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Jede Person hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
§ 4

Persönliche Freiheit

Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, außer auf gesetzlicher Grundlage.
§ 5

Meinungs- und Pressefreiheit

Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; die Presse ist frei.
§ 6

Religions- und Überzeugungsfreiheit

Jede Person hat das Recht auf freie Ausübung ihrer Religion und persönlichen Überzeugung.
§ 7

Eigentumsrecht

Eigentum wird geschützt.
§ 8

Versammlungsfreiheit

Friedliche Versammlungen sind zulässig.
Kapitel II

Bill of Rights

§ 9

Unschuldsvermutung

Jede beschuldigte Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
§ 10

Recht auf Verteidigung

Jede beschuldigte Person hat das Recht auf anwaltliche Vertretung.
§ 11

Schutz vor Durchsuchungen

Wohnungen, Fahrzeuge, Geschäftsräume und persönliche Gegenstände sind geschützt.
§ 12

Privatsphäre

Private Kommunikation und personenbezogene Informationen sind geschützt.
§ 13

Waffenrecht

Der Staat kann den Besitz und das Führen von Waffen durch Gesetz regeln.
§ 14

Öffentliches Gerichtsverfahren

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. 
Kapitel III

Department of Justice

§ 15

Stellung des Department of Justice

Das Department of Justice ist die höchste juristische Institution des Staates San Andreas.
§ 16

Chief of Justice

Der Chief of Justice ist die höchste juristische Autorität des Staates San Andreas. 
§ 17

Associate Justices

Associate Justices unterstützen den Chief of Justice.
§ 18

Attorney General und Staatsanwälte

Staatsanwälte vertreten die Interessen des Staates in Strafverfahren.
Kapitel IV

Gerichte

§ 19

Supreme Court

Der Supreme Court ist das höchste Gericht des Staates San Andreas.
§ 20

District Courts

District Courts sind für gewöhnliche Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren zuständig.
§ 21

Richterliche Unabhängigkeit

Richter sind unabhängig und an Verfassung und Gesetz gebunden.
Kapitel V

LAW Enforcement & EMS

§ 22

Strafverfolgungsbehörden

Law Enforcement Agencies dienen dem Schutz der Bevölkerung und der Durchsetzung der Gesetze.
§ 23

Emergency Medical Services

Emergency Medical Services dienen der medizinischen Notfallversorgung.
Kapitel VI

State Administration Board

§ 24

State Administration Board

Das State Administration Board ist die oberste Verwaltungsinstanz des Staates San Andreas.
§ 25

Zuständigkeit des State Administration Board

Das State Administration Board bestimmt Behördenleitungen und kann kommissarische Leitungen einsetzen.
Kapitel VII

Notstand & Staatssicherheit

§ 26

Notstand

Der Chief of Justice kann bei erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einen staatlichen Notstand feststellen.
§ 27

Staatssicherheitsmaßnahmen

Besondere Staatssicherheitsmaßnahmen können durch eigenes Gesetz oder Richtlinie geregelt werden.
Kapitel VIII

Rechtsordnung & Änderungen

§ 28

Rangfolge der Rechtsnormen

Die Rechtsordnung gliedert sich wie folgt: Constitution, Gesetzesbücher, DOJ-Richtlinien, Behördenrichtlinien, Dienstanwe                isungen.
§ 29

Verfassungsänderungen

Änderungen dieser Verfassung können ausschließlich durch den Chief of Justice vorgenommen werden. 
§ 30

Unantastbare Grundsätze

Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Rechtsstaatlichkeit, Unschuldsvermutung und richterliche Unabhängigkeit dürfen nicht aufgehoben werden.
§ 31

Vorrang der Verfassung

Diese Verfassung steht über allen Gesetzen, Richtlinien und behördlichen Anweisungen.
§ 32

Inkrafttreten

Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Gesetzbuches gelten für sämtliche Personen innerhalb des Staates San Andreas. 
§ 2

Vorsatz

Vorsätzlich handelt, wer eine Tat wissentlich und willentlich begeht.
§ 3

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen rechtswidrigen Erfolg verursacht.
§ 4

Versuch

Der Versuch einer Straftat ist strafbar, sofern unmittelbar zur Tat angesetzt wurde.
Bußgeldbis zu 50 % der Regelstrafe Haftbis zu 50 % der Regelstrafe
§ 5

Beteiligung

Mittäter, Anstifter und Gehilfen können wie Haupttäter bestraft werden.
Bußgeldnach Haupttat Haftnach Haupttat
Kapitel II

Straftaten gegen Personen

§ 6

Körperverletzung

Wer vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht Körperverletzung. 

Erläuterung: Schläge, Tritte oder vergleichbare Angriffe genügen. Ein bewusstloser Zustand ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 7

Schwere Körperverletzung

Wer unter Einsatz gefährlicher Gegenstände, Waffen oder durch gemeinschaftliches Handeln erhebliche Verletzungen verursacht, begeht schwere Körperverletzung. Erläuterung: Hierunter fallen insbesondere Messerangriffe, Schussverletzungen oder koordinierte Angriffe mehrerer Täter. Die besondere Gefährlichkeit rechtfertigt eine höhere Strafe.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 8

Herbeiführen eines komatösen Zustands

Wer vorsätzlich eine Person in einen komatösen Zustand versetzt, begeht das Herbeiführen eines komatösen Zustands. Erläuterung: Dieser Tatbestand ersetzt im IC-Strafrecht klassische Tötungsdelikte. Er ist erfüllt, wenn das Opfer bewusstlos wird und medizinische Versorgung benötigt.
Bußgeld25.000 $ Haft40 HE
§ 9

Fahrlässiges Herbeiführen eines komatösen Zustands

Wer durch grob fahrlässiges Verhalten einen komatösen Zustand verursacht, begeht fahrlässiges Herbeiführen eines komatösen Zustands. Erläuterung: Dies betrifft insbesondere schwere Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Gegenständen. Vorsatz ist nicht erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 10

Bedrohung

Wer einer Person Gewalt, erhebliche Nachteile oder einen Angriff androht, begeht Bedrohung. 

Erläuterung: Die Drohung muss geeignet sein, ernsthafte Furcht hervorzurufen. Eine tatsächliche Umsetzung ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 11

Nötigung

Wer eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, begeht Nötigung. 

Erläuterung: Der freie Wille des Opfers wird rechtswidrig beeinflusst. Die Nötigung kann auch ohne körperliche Verletzung vorliegen.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 12

Freiheitsberaubung

Wer eine Person gegen ihren Willen festhält oder ihrer Bewegungsfreiheit beraubt, begeht Freiheitsberaubung. 

Erläuterung: Einsperren, Fesseln oder das Verhindern des Verlassens eines Ortes können ausreichen. Eine Ortsverbringung ist nicht erforderlich.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 13

Entführung

Wer eine Person gegen ihren Willen an einen anderen Ort verbringt oder dort festhält, begeht Entführung. 

Erläuterung: Entführung ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie setzt eine Verbringung oder gezielte Ortskontrolle voraus.
Bußgeld20.000 $ Haft30 HE
§ 14

Geiselnahme

Wer eine Person festhält, um Forderungen gegenüber Dritten oder staatlichen Stellen durchzusetzen, begeht Geiselnahme.
Bußgeld30.000 $ Haft45 HE
Kapitel III

Eigentums- & Vermögensdelikte

§ 15

Diebstahl

Wer fremdes Eigentum gegen den Willen des Berechtigten an sich nimmt, begeht Diebstahl. 

Erläuterung: Kleine Entwendungen werden primär mit Bußgeld geahndet. Gewalt oder Drohung machen aus der Tat regelmäßig Raub.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 16

Schwerer Diebstahl

Wer einen Diebstahl unter erschwerenden Umständen begeht, begeht schweren Diebstahl. 

Erläuterung: Erschwerende Umstände liegen etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen, gemeinschaftlicher Tat oder besonders wertvollen Gegenständen vor.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 17

Fahrzeugdiebstahl

Wer ein Fahrzeug ohne Zustimmung des Eigentümers entwendet oder dauerhaft in Besitz nimmt, begeht Fahrzeugdiebstahl. 

Erläuterung: Der Tatbestand umfasst private und gewerbliche Fahrzeuge. Kurzfristige Nutzung kann als unbefugte Ingebrauchnahme bewertet werden.
Bußgeld12.500 $ Haft10 HE
§ 18

Besonders schwerer Fahrzeugdiebstahl

Wer ein staatliches Einsatzfahrzeug oder mehrere Fahrzeuge organisiert entwendet, begeht besonders schweren Fahrzeugdiebstahl. 

Erläuterung: Einsatzfahrzeuge haben besondere Bedeutung für öffentliche Sicherheit. Organisiertes Vorgehen erhöht die Schwere der Tat.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 19

Unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs

Wer ein Fahrzeug ohne Zustimmung des Eigentümers nutzt, ohne es dauerhaft entwenden zu wollen, begeht unbefugte Ingebrauchnahme. 

Erläuterung: Der Tatbestand erfasst insbesondere sogenannte Joyrides (Spritztouren). Eine dauerhafte Aneignung ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 20

Hausfriedensbruch

Wer ein Grundstück, Gebäude oder eine Räumlichkeit gegen den Willen des Berechtigten betritt oder dort verweilt, begeht Hausfriedensbruch. 

Erläuterung: Geschützt werden private und geschäftliche Bereiche. Eine vorherige Aufforderung zum Verlassen erleichtert den Nachweis.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 21

Einbruch

Wer gewaltsam oder mittels Hilfsmitteln in geschützte Räumlichkeiten eindringt, begeht Einbruch. 

Erläuterung: Ein Diebstahl muss nicht vollendet sein. Das Überwinden von Sicherungen steht im Vordergrund.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 22

Schwerer Einbruch

Wer einen Einbruch unter Verwendung von Waffen, gemeinsam mit weiteren Tätern oder in staatliche Einrichtungen begeht, begeht schweren Einbruch. 

Erläuterung: Die erhöhte Gefährlichkeit rechtfertigt eine strengere Ahndung. Bereits das Mitführen einer Waffe kann ausreichen.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 23

Raub

Wer fremdes Eigentum unter Anwendung oder Androhung von Gewalt erlangt, begeht Raub. 

Erläuterung: Raub verbindet Eigentumsdelikt und Eingriff in die persönliche Freiheit. Schon eine glaubhafte Drohung genügt.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 24

Schwerer Raub

Wer einen Raub unter Verwendung einer Schusswaffe oder vergleichbar gefährlichen Waffe begeht, begeht schweren Raub. 

Erläuterung: Das Vorzeigen oder Mitführen der Waffe kann genügen. Eine Schussabgabe ist nicht erforderlich.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 25

Erpressung

Wer durch Gewalt oder Drohung einen Vermögensvorteil erzwingen will, begeht Erpressung. 

Erläuterung: Schutzgelderpressung und erzwungene Zahlungen fallen darunter. Ein tatsächlicher Zahlungserfolg ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 26

Betrug

Wer durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangt, begeht Betrug. 

Erläuterung: Betrug erfasst falsche Angaben, Scheingeschäfte und gezielte Irreführung. Der Vermögensschaden muss nachvollziehbar sein.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 27

Schwerer Betrug

Wer gewerbsmäßig, bandenmäßig oder mit erheblichem Schadensumfang betrügt, begeht schweren Betrug. 

Erläuterung: Besonders viele Geschädigte oder hohe Summen erhöhen die Tat. Auch planmäßiges Vorgehen ist relevant.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 28

Unterschlagung

Wer ihm anvertrautes oder rechtmäßig überlassenes Eigentum rechtswidrig behält oder veräußert, begeht Unterschlagung. 

Erläuterung: Der Täter gelangt zunächst rechtmäßig in Besitz der Sache. Erst die spätere Aneignung ist rechtswidrig.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 29

Hehlerei

Wer Gegenstände oder Werte aus rechtswidrigen Vortaten ankauft, verkauft, verwahrt oder vermittelt, begeht Hehlerei. 

Erläuterung: Hehlerei ermöglicht die Verwertung gestohlener Güter. Wissen oder billigendes Inkaufnehmen der Herkunft ist maßgeblich.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 30

Geldwäsche

Wer rechtswidrig erlangte Vermögenswerte verschleiert oder in den legalen Wirtschaftskreislauf einführt, begeht Geldwäsche. 

Erläuterung: Der Tatbestand bekämpft illegale Geschäftsmodelle und organisierte Kriminalität. Er kann neben anderen Delikten angewendet werden.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
Kapitel IV

Delikte gegen die öffentliche Ordnung

§ 31

Missachtung rechtmäßiger Anweisungen

Wer einer rechtmäßigen Anweisung eines Amtsträgers nicht Folge leistet, begeht Missachtung rechtmäßiger Anweisungen. 

Erläuterung: Die Anweisung muss rechtmäßig und eindeutig erkennbar sein. Einfache Verweigerungen werden primär mit Bußgeld geahndet.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 32

Behinderung staatlicher Maßnahmen

Wer eine rechtmäßige Maßnahme einer staatlichen Behörde behindert oder erschwert, begeht Behinderung staatlicher Maßnahmen. 

Erläuterung: Dies umfasst Störungen von Polizei-, Rettungs-, Ermittlungs- oder Gerichtsmaßnahmen. Die Behinderung muss mehr als bloße Unhöflichkeit sein.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 33

Flucht vor einer Verkehrskontrolle

Wer sich einer rechtmäßigen Verkehrskontrolle durch Flucht entzieht, begeht Flucht vor einer Verkehrskontrolle. 

Erläuterung: Die Flucht beginnt mit bewusstem Nichtanhalten trotz erkennbarer Anhaltesignale. Gefährliches Fahrverhalten kann zusätzlich nach SAVC verfolgt werden.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 34

Flucht vor Strafverfolgungsbehörden

Wer sich einer rechtmäßigen Festnahme oder Strafverfolgung durch Flucht entzieht, begeht Flucht vor Strafverfolgungsbehörden. 

Erläuterung: Der Tatbestand schützt die Durchsetzung rechtmäßiger Maßnahmen. Gefährliche Fluchtfahrten können zusätzlich nach SAVC bewertet werden.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 35

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Wer sich aktiv gegen rechtmäßige Maßnahmen von Vollstreckungsbeamten zur Wehr setzt, begeht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. 

Erläuterung: Losreißen, Schubsen oder körperliches Sperren können genügen. Reine verbale Kritik erfüllt den Tatbestand nicht.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 36

Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Wer einen Vollstreckungsbeamten während der Dienstausübung körperlich angreift, begeht einen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. 

Erläuterung: Der Schutz staatlicher Einsatzkräfte ist besonders wichtig. Eine tatsächliche Verletzung ist nicht erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 37

Behinderung von Rettungskräften

Wer Rettungs- oder medizinische Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit behindert, begeht Behinderung von Rettungskräften. 

Erläuterung: Dies umfasst Blockieren von Einsatzorten oder Verhindern medizinischer Versorgung. Schutz von EMS hat Vorrang.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 38

Vortäuschen einer Straftat

Wer wider besseren Wissens eine Straftat vortäuscht oder meldet, begeht Vortäuschen einer Straftat. 

Erläuterung: Staatliche Ressourcen sollen nicht missbraucht werden. Auch fingierte Beweise können relevant sein.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 39

Falscher Notruf

Wer vorsätzlich einen unbegründeten Notruf absetzt oder einen Notfall vortäuscht, begeht falschen Notruf. 

Erläuterung: Notrufsysteme dienen akuten Gefahrenlagen. Missbrauch gefährdet echte Hilfesuchende.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 40

Amtsanmaßung

Wer sich unbefugt als Amtsträger ausgibt oder hoheitliche Befugnisse vortäuscht, begeht Amtsanmaßung. 

Erläuterung: Dies betrifft insbesondere unbefugtes Auftreten als Polizei, DOJ, Gericht oder EMS-Leitung. Der Staat schützt das Vertrauen in offizielle Funktionen.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 41

Gefangenenbefreiung

Wer einer rechtmäßig in Gewahrsam befindlichen Person zur Flucht verhilft, begeht Gefangenenbefreiung. 

Erläuterung: Die Befreiung aus staatlichem Gewahrsam greift schwer in die öffentliche Ordnung ein. Schon aktive Unterstützung genügt.
Bußgeld25.000 $ Haft30 HE
§ 42

Landfriedensbruch

Wer sich aus einer Menschenmenge heraus an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, begeht Landfriedensbruch. 

Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen Ausschreitungen und öffentliche Unruhen. Einzelne friedliche Teilnehmer werden nicht erfasst.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 43

Vermummung zur Begehung einer Straftat

Wer seine Identität verschleiert, um eine Straftat zu begehen oder deren Verfolgung zu erschweren, begeht Vermummung zur Begehung einer Straftat. 

Erläuterung: Das bloße Tragen einer Maske ist nicht strafbar. Strafbar ist die Verbindung mit einer Straftat.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 44

Störung öffentlicher Einrichtungen

Wer den Betrieb staatlicher Einrichtungen erheblich beeinträchtigt, begeht Störung öffentlicher Einrichtungen. 

Erläuterung: Gerichte, Polizeidienststellen, Krankenhäuser und Verwaltungsstellen sollen funktionsfähig bleiben. Erhebliche Störungen werden sanktioniert.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 45

Sachbeschädigung

Wer fremdes Eigentum beschädigt, zerstört oder dessen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, begeht Sachbeschädigung. 

Erläuterung: Einfache Sachbeschädigung wird primär mit Bußgeld geahndet. Die Höhe des Schadens kann berücksichtigt werden.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 46

Schwere Sachbeschädigung

Wer erhebliche Schäden verursacht oder staatliches Eigentum beschädigt, begeht schwere Sachbeschädigung. 

Erläuterung: Hohe Reparaturkosten oder Angriffe auf staatliche Infrastruktur erhöhen die Schwere. Auch wiederholtes Vorgehen kann relevant sein.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 47

Störung gerichtlicher Verfahren

Wer vorsätzlich den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens stört, begeht Störung gerichtlicher Verfahren. 

Erläuterung: Die Integrität gerichtlicher Verfahren ist zentral für den Rechtsstaat. Einzelne Störer können zusätzlich aus dem Gerichtssaal entfernt werden.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 48

Missachtung des Gerichts

Wer gerichtliche Anordnungen missachtet oder sich grob respektlos gegenüber dem Gericht verhält, begeht Missachtung des Gerichts. 

Erläuterung: Der Tatbestand schützt die Ordnung und Würde des Gerichts. Sachliche Kritik bleibt zulässig.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
Kapitel V

Delikte gegen staatliche Institutionen & Rechtspflege


§ 49

Behinderung der Justiz

Wer vorsätzlich die Arbeit von Gerichten, Staatsanwälten, Richtern oder Ermittlungsbehörden behindert, begeht Behinderung der Justiz. 

Erläuterung: Hierunter fallen gezielte Handlungen zur Verhinderung rechtmäßiger Ermittlungen oder Verfahren. Allgemeine Unkooperativität genügt nicht immer.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 50

Strafvereitelung

Wer wissentlich dazu beiträgt, dass ein Täter einer Strafverfolgung oder Bestrafung entgeht, begeht Strafvereitelung. 

Erläuterung: Verstecken, Transportieren oder Warnen eines Täters kann ausreichen. Der Paragraph ersetzt den zuvor separaten Tatbestand Unterstützung flüchtiger Straftäter.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 51

Vernichtung von Beweismitteln

Wer Beweismittel vernichtet, verändert, versteckt oder unbrauchbar macht, begeht Vernichtung von Beweismitteln. 

Erläuterung: Beweismittelintegrität ist für faire Verfahren notwendig. Auch der Versuch kann strafbar sein.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 52

Manipulation von Beweismitteln

Wer Beweismittel fälscht, verändert oder künstlich erzeugt, um Verfahren zu beeinflussen, begeht Beweismittelmanipulation. 

Erläuterung: Fingierte Beweise und gefälschte Dokumente fallen darunter. Die Tat gefährdet die Wahrheitsfindung erheblich.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 53

Falschaussage

Wer gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten bewusst falsche Angaben macht, begeht Falschaussage. 

Erläuterung: Die Aussage muss geeignet sein, Ermittlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen. Irrtümer ohne Vorsatz sind nicht erfasst.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 54

Meineid

Wer vor Gericht oder unter Eid vorsätzlich falsch aussagt, begeht Meineid. 

Erläuterung: Eidliche Aussagen genießen besonderes Vertrauen. Daher wird der Meineid schwerer bestraft als die einfache Falschaussage.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 55

Falsche Verdächtigung

Wer eine Person wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, begeht falsche Verdächtigung. 

Erläuterung: Unschuldige Personen und staatliche Ressourcen werden geschützt. Eine bloße Fehlwahrnehmung genügt nicht.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 56

Korruption

Wer seine öffentliche Stellung zur Erlangung persönlicher Vorteile missbraucht, begeht Korruption. 

Erläuterung: Korruption untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Dienstrechtliche Maßnahmen können zusätzlich erfolgen.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 57

Bestechung

Wer einem Amtsträger Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um eine dienstliche Handlung zu beeinflussen, begeht Bestechung. 

Erläuterung: Der Erfolg der Bestechung ist nicht erforderlich. Schon das Angebot kann genügen.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 58

Bestechlichkeit

Wer als Amtsträger Vorteile fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, begeht Bestechlichkeit. 

Erläuterung: Geld, Gegenstände, Informationen oder sonstige Vorteile können ausreichen. Dienstrechtliche Folgen bleiben unberührt.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 59

Amtsmissbrauch

Wer dienstliche Befugnisse vorsätzlich rechtswidrig einsetzt, begeht Amtsmissbrauch. 

Erläuterung: Rechtswidrige Festnahmen, unzulässige Durchsuchungen oder missbräuchliche Ressourcenverwendung fallen darunter. Nicht jeder Fehler ist automatisch Amtsmissbrauch.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 60

Veruntreuung öffentlicher Mittel

Wer staatliche Gelder, Ausrüstung oder Vermögenswerte rechtswidrig verwendet oder sich aneignet, begeht Veruntreuung öffentlicher Mittel. 

Erläuterung: Staatliches Eigentum dient dem Gemeinwohl. Private Nutzung ohne Berechtigung kann strafbar sein.
Bußgeld50.000 $ Haft40 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 61

Unbefugter Zugriff auf staatliche Systeme

Wer ohne Berechtigung auf staatliche Datenbanken oder IT-Systeme zugreift, begeht unbefugten Zugriff auf staatliche Systeme. 

Erläuterung: DOJ-, LEA-, EMS- und Verwaltungsdaten sind geschützt. Auch interne Kommunikationssysteme können erfasst sein.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 62

Weitergabe vertraulicher Informationen

Wer vertrauliche oder dienstlich geschützte Informationen unbefugt weitergibt, begeht Weitergabe vertraulicher Informationen. 

Erläuterung: Ermittlungen, Patientendaten und interne Behördeninformationen sind besonders geschützt.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE HinweisDienstrechtliche Folgen können eingeleitet werden
§ 63

Gefährdung staatlicher Einrichtungen

Wer Handlungen begeht, die die Sicherheit staatlicher Einrichtungen erheblich gefährden, begeht Gefährdung staatlicher Einrichtungen. 

Erläuterung: Dazu zählen gezielte Störungen, Drohungen oder vorbereitende Handlungen gegen staatliche Infrastruktur. Eine tatsächliche Zerstörung ist nicht erforderlich.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 64

Sabotage staatlicher Einrichtungen

Wer den Betrieb staatlicher Einrichtungen vorsätzlich lahmlegt oder erheblich beeinträchtigt, begeht Sabotage staatlicher Einrichtungen. 

Erläuterung: Die Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen ist für die öffentliche Ordnung wesentlich. Sabotage ist ein besonders schweres Staatsdelikt.
Bußgeld40.000 $ Haft40 HE
§ 65

Angriff auf die staatliche Ordnung

Wer gewaltsam gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder zentrale staatliche Institutionen vorgeht, begeht einen Angriff auf die staatliche Ordnung. 

Erläuterung: Dieser Tatbestand erfasst schwere Einzeltaten gegen staatliche Stabilität. Die Einstufung von Organisationen oder Terrorstatus wird gesondert geregelt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VI

Waffen- & Betäubungsmitteldelikte

§ 66

Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe

Wer eine Schusswaffe ohne erforderliche Genehmigung oder Lizenz besitzt, begeht unerlaubten Waffenbesitz. 

Erläuterung: Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA). Bereits Besitz kann strafbar sein.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 67

Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe

Wer eine Schusswaffe öffentlich oder außerhalb zulässiger Bereiche ohne Berechtigung mit sich führt, begeht unerlaubtes Führen. 

Erläuterung: Besitz und Führen sind getrennt zu bewerten. Eine Besitzlizenz berechtigt nicht automatisch zum öffentlichen Führen.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 68

Besitz verbotener Waffen

Wer Waffen besitzt, deren Besitz ausdrücklich untersagt ist, begeht Besitz verbotener Waffen. 

Erläuterung: Verbotene Waffen werden durch die San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA) und DOJ-Richtlinien bestimmt. Dazu zählen insbesondere besonders gefährliche Waffen.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 69

Besitz einer illegalen Schusswaffe

Wer eine nicht registrierte, manipulierte oder aus kriminellen Quellen stammende Schusswaffe besitzt, begeht Besitz einer illegalen Schusswaffe. 

Erläuterung: Nicht nachvollziehbare Waffen gefährden die öffentliche Sicherheit. Seriennummern oder Registrierung sind relevant.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 70

Unerlaubter Waffenhandel

Wer Waffen ohne Genehmigung verkauft, vermittelt, verschenkt oder in Verkehr bringt, begeht unerlaubten Waffenhandel. 

Erläuterung: Die Weitergabe von Waffen ist besonders sensibel. Auch Vermittler können Täter sein.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 71

Herstellung oder Umbau von Waffen

Wer ohne Genehmigung Waffen oder wesentliche Waffenteile herstellt, verändert oder umbaut, begeht unerlaubte Waffenherstellung. 

Erläuterung: Das Entfernen von Seriennummern oder gefährliche Leistungssteigerungen fallen darunter. Die Maßnahme kann zusätzlich zur Beschlagnahme führen.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 72

Gebrauch einer Schusswaffe bei einer Straftat

Wer bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe mitführt, vorzeigt oder einsetzt, begeht den erschwerenden Tatbestand des Waffengebrauchs. 

Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zur Haupttat angewendet. Eine Schussabgabe ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 73

Besitz von Betäubungsmitteln

Wer gesetzlich untersagte Betäubungsmittel besitzt, begeht unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. 

Erläuterung: Kleine Eigenbedarfsmengen werden ohne Hafteinheiten behandelt, sofern keine erschwerenden Umstände vorliegen. Die Einstufung richtet sich nach dem San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA).
Bußgeld7.500 $ Haft-
§ 74

Besitz größerer Mengen von Betäubungsmitteln

Wer Betäubungsmittel in einer Menge besitzt, die über den üblichen Eigenbedarf hinausgeht, begeht Besitz größerer Mengen. 

Erläuterung: Die Menge kann auf Weitergabe oder Handel hindeuten. Weitere Beweise können die Bewertung beeinflussen.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 75

Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln

Wer Betäubungsmittel verkauft, vermittelt oder vertreibt, begeht unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln. 

Erläuterung: Handel zählt zu den schwereren Drogendelikten. Gewinnabsicht ist regelmäßig relevant.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 76

Herstellung von Betäubungsmitteln

Wer Betäubungsmittel ohne Genehmigung produziert oder verarbeitet, begeht unerlaubte Herstellung. 

Erläuterung: Labore, Plantagen oder Verarbeitungseinrichtungen können darunter fallen. Die Größe der Produktion wirkt strafschärfend.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 77

Betrieb eines Drogenlabors

Wer Räumlichkeiten oder Anlagen zur Herstellung illegaler Betäubungsmittel betreibt oder bereitstellt, begeht Betrieb eines Drogenlabors. 

Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen Infrastruktur organisierter Drogenkriminalität. Auch Vermieter oder Betreiber können verantwortlich sein.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 78

Schmuggel von Waffen

Wer Waffen oder Munition illegal einführt, ausführt oder transportiert, begeht Waffenschmuggel. 

Erläuterung: Schmuggel umfasst organisierte Transportwege und Grenz-/Hafen-/Flughafenbezüge. Auch Versuch ist relevant.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 79

Schmuggel von Betäubungsmitteln

Wer Betäubungsmittel illegal einführt, ausführt oder transportiert, begeht Betäubungsmittelschmuggel. 

Erläuterung: Der Tatbestand erfasst Lieferketten und größere Transporte. Einzelner Besitz bleibt nach § 73 oder § 74 zu bewerten.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 80

Finanzierung des Waffen- oder Drogenhandels

Wer wissentlich finanzielle Mittel für illegalen Waffen- oder Drogenhandel bereitstellt, begeht Finanzierung krimineller Handelsstrukturen. 

Erläuterung: Geldgeber tragen Verantwortung für die ermöglichten Straftaten. Die tatsächliche Ausführung muss nicht vollständig abgeschlossen sein.
Bußgeld40.000 $ Haft35 HE
§ 81

Besitz von Ausrüstung zur illegalen Herstellung

Wer Geräte, Chemikalien oder Hilfsmittel mit dem Ziel besitzt, illegale Waffen oder Betäubungsmittel herzustellen, begeht Vorbereitung illegaler Herstellung. 

Erläuterung: Der Tatbestand soll Produktionsstrukturen frühzeitig erfassen. Bloß alltägliche Gegenstände ohne Tatbezug genügen nicht.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 82

Bewaffnete Drogenkriminalität

Wer bei Herstellung, Besitz, Transport oder Handel von Betäubungsmitteln bewaffnet ist, begeht bewaffnete Drogenkriminalität. 

Erläuterung: Dieser Paragraph wird zusätzlich zu Drogendelikten angewendet. Die Verbindung von Waffen und Drogen erhöht die Gefährlichkeit.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 83

Besitz illegaler Munition

Wer Munition ohne Berechtigung oder ohne Berechtigung zur dazugehörigen Waffe besitzt, begeht unerlaubten Besitz von Munition. 

Erläuterung: Munition wird eigenständig reguliert. Größere Mengen können strafschärfend wirken.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 84

Bildung bewaffneter krimineller Strukturen

Wer eine Organisation aufbaut oder unterstützt, deren Zweck organisierter Waffen- oder Drogenhandel ist, begeht Bildung bewaffneter krimineller Strukturen. 

Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen dauerhaft und arbeitsteilig agierende Gruppen. Er unterscheidet sich vom bloßen Einzeldelikt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VII

Organisierte Kriminalität

§ 85

Bildung einer kriminellen Vereinigung

Wer eine auf Dauer angelegte Gruppierung gründet, führt oder unterstützt, deren Zweck die wiederholte Begehung von Straftaten ist, begeht Bildung einer kriminellen Vereinigung. 

Erläuterung: Mehrere Personen müssen sich zur fortgesetzten Kriminalität zusammenschließen. Einzelne spontane Taten genügen nicht.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 86

Führung einer kriminellen Vereinigung

Wer innerhalb einer kriminellen Vereinigung eine Führungs- oder Organisationsfunktion ausübt, begeht Führung einer kriminellen Vereinigung. 

Erläuterung: Anführer, Finanzverantwortliche oder Personen mit Weisungsbefugnis tragen erhöhte Verantwortung.
Bußgeld40.000 $ Haft40 HE
§ 87

Unterstützung einer kriminellen Vereinigung

Wer eine kriminelle Vereinigung wissentlich unterstützt, ohne selbst Mitglied zu sein, begeht Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. 

Erläuterung: Unterstützung kann durch Fahrzeuge, Immobilien, Informationen, Ausrüstung oder Geld erfolgen.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 88

Rekrutierung für eine kriminelle Vereinigung

Wer Personen für eine kriminelle Vereinigung anwirbt oder deren Beitritt organisiert, begeht Rekrutierung für eine kriminelle Vereinigung. 

Erläuterung: Die Erweiterung krimineller Strukturen gefährdet die öffentliche Sicherheit. Schon aktive Anwerbung kann genügen.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 89

Finanzierung organisierter Kriminalität

Wer finanzielle Mittel zur Förderung organisierter Kriminalität bereitstellt oder verwaltet, begeht Finanzierung organisierter Kriminalität. 

Erläuterung: Hintermänner und Geldgeber werden erfasst. Eine direkte Teilnahme an Einzeltaten ist nicht erforderlich.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 90

Geldwäsche im Rahmen organisierter Kriminalität

Wer Vermögenswerte aus organisierter Kriminalität verschleiert oder einschleust, begeht schwere Geldwäsche. 

Erläuterung: Dieser Paragraph qualifiziert § 30 für organisierte Strukturen. Er ist bewusst als schwererer Spezialfall erhalten.
Bußgeld40.000 $ Haft35 HE
§ 91

Beauftragung einer Straftat

Wer eine andere Person gegen Entgelt oder Vorteile mit der Begehung einer Straftat beauftragt, begeht Beauftragung einer Straftat. 

Erläuterung: Auftraggeber tragen Verantwortung wie Ausführende. Der Erfolg der Tat ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 92

Auftragskriminalität

Wer eine Straftat gegen Entgelt oder Gegenleistung im Auftrag Dritter begeht, begeht Auftragskriminalität. 

Erläuterung: Der Paragraph erfasst professionelle kriminelle Dienstleistungen. Die zugrunde liegende Tat wird zusätzlich bewertet.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 93

Kriminelle Einflussnahme auf Unternehmen

Wer ein Unternehmen durch Gewalt, Drohung oder rechtswidrige Mittel kontrolliert oder beeinflusst, begeht kriminelle Einflussnahme auf Unternehmen. 

Erläuterung: Schutzgeld, Zwangsbeteiligungen und Unterwanderung legaler Betriebe fallen darunter. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 94

Kriminelle Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen

Wer staatliche Behörden oder Amtsträger durch kriminelle Mittel beeinflussen will, begeht kriminelle Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen. 

Erläuterung: Der Tatbestand ergänzt Korruptionsdelikte und schützt staatliche Integrität. Gewalt, Drohung oder Erpressung können relevant sein.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 95

Betrieb illegaler Handelsstrukturen

Wer dauerhaft illegale Waren, Waffen, Betäubungsmittel oder verbotene Güter vertreibt oder entsprechende Strukturen organisiert, begeht Betrieb illegaler Handelsstrukturen. 

Erläuterung: Der Schwerpunkt liegt auf Organisation und Wiederholung. Einzelne Verkäufe können nach anderen Normen bewertet werden.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 96

Verschleierung krimineller Aktivitäten

Wer Herkunft, Beteiligte oder Umfang organisierter Straftaten verschleiert, begeht Verschleierung krimineller Aktivitäten. 

Erläuterung: Tarnfirmen, Scheingeschäfte und verdeckte Finanzflüsse können darunter fallen. Der Paragraph ergänzt Geldwäschetatbestände.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 97

Bewaffnete organisierte Kriminalität

Wer organisierte Kriminalität unter Einsatz oder Mitführung von Schusswaffen betreibt, begeht bewaffnete organisierte Kriminalität. 

Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zu Grunddelikten angewendet. Die Bewaffnung erhöht die Gefährlichkeit der Organisation.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 98

Missbrauch legaler Strukturen

Wer legale Unternehmen, Vereine oder Organisationen zur Durchführung organisierter Straftaten nutzt, begeht Missbrauch legaler Strukturen. 

Erläuterung: Die Norm ersetzt frühere Doppelungen zur Unterstützung flüchtiger Täter. Sie zielt auf Unterwanderung legaler Bereiche.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 99

Schwere organisierte Kriminalität

Wer mehrere Taten organisierter Kriminalität planmäßig, arbeitsteilig oder über längere Zeit begeht, begeht schwere organisierte Kriminalität. 

Erläuterung: Dieser Auffangtatbestand gilt nur bei besonders umfangreichen Strukturen. Er darf nicht für einfache Gruppendelikte missbraucht werden.
Bußgeld45.000 $ Haft45 HE
§ 100

Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung

Wer eine Organisation gründet, führt oder unterstützt, deren Zweck die gewaltsame Bekämpfung staatlicher Institutionen oder erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist, begeht Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung. 

Erläuterung: Dieser Tatbestand betrifft die Organisation selbst. Ein Terrorstatus wird nicht hier, sondern in gesonderten Staatssicherheitsregeln festgelegt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VIII

Wirtschafts- & Finanzdelikte

§ 101

Steuerhinterziehung

Wer gegenüber staatlichen Behörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um Abgaben zu umgehen, begeht Steuerhinterziehung. 

Erläuterung: Der Staat finanziert seine Aufgaben durch Abgaben. Vorsätzliche Verkürzung wird strafrechtlich verfolgt.
Bußgeld25.000 $ Haft15 HE
§ 102

Besonders schwere Steuerhinterziehung

Wer Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang oder wiederholt begeht, begeht besonders schwere Steuerhinterziehung. 

Erläuterung: Hohe Summen oder systematisches Vorgehen erhöhen die Schwere. Auch mehrere Unternehmen können betroffen sein.
Bußgeld50.000 $ Haft30 HE
§ 103

Bilanzfälschung

Wer Geschäftsbücher, Bilanzen oder Unternehmensunterlagen vorsätzlich falsch erstellt oder verändert, begeht Bilanzfälschung. 

Erläuterung: Ordnungsgemäße Dokumentation ist Grundlage legaler Wirtschaft. Die Fälschung kann andere Delikte vorbereiten.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 104

Insolvenzbetrug

Wer Vermögenswerte verschweigt, beiseiteschafft oder falsche Angaben macht, um Gläubiger zu benachteiligen, begeht Insolvenzbetrug. 

Erläuterung: Gläubiger und Geschäftspartner werden geschützt. Die tatsächliche Insolvenz muss nicht zwingend abgeschlossen sein.
Bußgeld30.000 $ Haft25 HE
§ 105

Subventionsbetrug

Wer staatliche Förderungen oder Unterstützungsleistungen durch falsche Angaben erlangt, begeht Subventionsbetrug. 

Erläuterung: Öffentliche Mittel dürfen nur zweckentsprechend genutzt werden. Schon die Täuschung kann strafbar sein.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 106

Urkundenfälschung

Wer Urkunden, Bescheinigungen, Lizenzen oder Dokumente fälscht, verändert oder unbefugt erstellt, begeht Urkundenfälschung. 

Erläuterung: Führerscheine, Waffenlizenzen, Ausweise und Geschäftsdokumente sind geschützt. Der Gebrauch kann zusätzlich verfolgt werden.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 107

Gebrauch gefälschter Dokumente

Wer wissentlich gefälschte Dokumente verwendet oder vorlegt, begeht Gebrauch gefälschter Dokumente. 

Erläuterung: Die Nutzung ist unabhängig von der Herstellung strafbar. Kenntnis der Fälschung ist erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 108

Identitätsmissbrauch

Wer sich als andere Person ausgibt oder deren Identität unbefugt nutzt, begeht Identitätsmissbrauch. 

Erläuterung: Der Tatbestand schützt Privatpersonen, Unternehmen und Behörden. Auch digitale Identitäten können erfasst sein.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 109

Betrügerische Geschäftspraktiken

Wer geschäftliche Beziehungen unter vorsätzlicher Täuschung eingeht oder fortführt, begeht betrügerische Geschäftspraktiken. 

Erläuterung: Die Norm ergänzt den allgemeinen Betrug im Unternehmenskontext. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 110

Marktmanipulation

Wer Preise, Märkte oder wirtschaftliche Abläufe durch rechtswidrige Mittel beeinflusst, begeht Marktmanipulation. 

Erläuterung: Preisabsprachen, künstliche Verknappungen oder koordinierte Verzerrungen können erfasst sein.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 111

Veruntreuung privaten Vermögens

Wer anvertraute Vermögenswerte oder Unternehmensgelder zweckwidrig verwendet oder sich aneignet, begeht Veruntreuung privaten Vermögens. 

Erläuterung: Unternehmen, Investoren und Geschäftspartner werden geschützt. Der Täter muss Zugriff auf fremde Werte gehabt haben.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 112

Illegale Beschäftigung

Wer Personen unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben beschäftigt, begeht illegale Beschäftigung. 

Erläuterung: Die Norm schützt faire Wettbewerbsbedingungen und Arbeitsverhältnisse. Einfache Fälle werden ohne Hafteinheiten behandelt.
Bußgeld10.000 $ Haft-
§ 113

Scheinunternehmen

Wer ein Unternehmen überwiegend zur Verschleierung rechtswidriger Aktivitäten betreibt, begeht Betrieb eines Scheinunternehmens. 

Erläuterung: Scheinunternehmen dienen häufig Geldwäsche oder organisierter Kriminalität. Nachweise müssen konkret sein.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 114

Unerlaubte Finanzdienstleistungen

Wer ohne Genehmigung Bank-, Kredit- oder Finanzdienstleistungen anbietet, begeht unerlaubte Finanzdienstleistungen. 

Erläuterung: Finanzdienstleistungen können Missbrauch begünstigen und werden reguliert. Private Darlehen im kleinen Rahmen sind nicht automatisch erfasst.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 115

Wirtschaftskriminalität im besonders schweren Fall

Wer mehrere Wirtschafts- oder Finanzdelikte planmäßig, gewerbsmäßig oder im Rahmen organisierter Kriminalität begeht, begeht Wirtschaftskriminalität im besonders schweren Fall. 

Erläuterung: Die Norm dient komplexen Großverfahren. Sie soll nicht für einfache Einzelverstöße verwendet werden.
Bußgeld50.000 $ Haft40 HE
Kapitel IX

Schluss- & Strafzumessungsvorschriften


§ 116

Tateinheit

Verwirklicht eine Handlung mehrere Straftatbestände, liegt Tateinheit vor. 

Erläuterung: Grundsätzlich ist die schwerste Einzelstrafe maßgeblich und kann angemessen erhöht werden. Doppelte Bestrafung derselben Handlung ist zu vermeiden.
§ 117

Tatmehrheit

Begeht eine Person mehrere voneinander unabhängige Straftaten, liegt Tatmehrheit vor. 

Erläuterung: Einzelne Strafen können kumuliert werden. Das Gericht achtet auf Verhältnismäßigkeit.
§ 118

Strafmilderung

Das Gericht kann Strafen angemessen reduzieren. Erläuterung: Geständnisse, Kooperation, Schadenswiedergutmachung oder fehlende Vorstrafen können berücksichtigt werden.
Bußgeldbis zu 50 % Reduzierung möglich Haftbis zu 50 % Reduzierung möglich
§ 119

Strafverschärfung

Das Gericht kann Strafen angemessen erhöhen. Erläuterung: Rücksichtslosigkeit, erheblicher Schaden, Wiederholung oder besondere Gefährlichkeit können strafschärfend wirken.
Bußgeldbis zu 50 % Erhöhung möglich Haftbis zu 50 % Erhöhung möglich
§ 120

Wiederholungstäter

Wer innerhalb eines laufenden Strafregisterzeitraums erneut vergleichbare Delikte begeht, gilt als Wiederholungstäter. 

Erläuterung: Wiederholung zeigt erhöhte Missachtung der Rechtsordnung. Ein Zuschlag ist möglich, aber nicht zwingend.
Bußgeldbis zu 25 % Zuschlag möglich Haftbis zu 25 % Zuschlag möglich
§ 121

Kronzeugenregelung

Das Gericht kann die Strafe reduzieren, wenn ein Täter wesentlich zur Aufklärung schwerer Straftaten beiträgt. 

Erläuterung: Die Angaben müssen glaubhaft, überprüfbar und erheblich sein. Die Regelung dient der Aufklärung komplexer Kriminalität.
Bußgeldbis zu 75 % Reduzierung möglich Haftbis zu 75 % Reduzierung möglich
§ 122

Einziehung und Beschlagnahme

Tatmittel, gefährliche Gegenstände und rechtswidrig erlangte Vermögenswerte können eingezogen oder beschlagnahmt werden. 

Erläuterung: Die Maßnahme richtet sich nach dem San Andreas Criminal Procedure Code (SACPC) und weiteren Gesetzen. Sie dient der Gefahrenabwehr und Gewinnabschöpfung.
§ 123

Strafregister

Rechtskräftige Verurteilungen werden im Strafregister erfasst. 

Erläuterung: Das Register dient Gerichten und Behörden zur Bewertung früherer Straftaten. Datenschutz und Zugriff richten sich nach gesetzlichen Regeln.
§ 124

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz wird durch spezielle Gesetze ergänzt. 

Erläuterung: Verfahrensfragen regelt der San Andreas Criminal Procedure Code (SACPC), Verkehrsfragen der San Andreas Vehicle Code (SAVC), Waffen- und Substanzklassifizierung der San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA). Straftatbestände dieses Gesetzes bleiben maßgeblich.
§ 125

Inkrafttreten

Dieses Gesetzbuch tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft. 

Erläuterung: Änderungen erfolgen nach der Constitution of the State of San Andreas.
Kapitel I

Allgemeine Verfahrensgrundsätze

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Strafprozessordnung findet auf sämtliche strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren Anwendung. Sie regelt das Vorgehen von Law Enforcement Agencies, Department of Justice und Gerichten.
§ 2

Rechtsstaatliches Verfahren

Jede Person hat Anspruch auf ein faires, unparteiisches und rechtsstaatliches Verfahren.
§ 3

Unschuldsvermutung

Jede beschuldigte Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. 
§ 4

Verhältnismäßigkeit

Sämtliche Ermittlungsmaßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. 
§ 5

Rechtliches Gehör

Jede beschuldigte Person hat das Recht, sich zu Vorwürfen zu äußern.
Kapitel II

Ermittlungsverfahren

§ 6

Anfangsverdacht

Ermittlungen dürfen eingeleitet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen. 

Erläuterung: Gerüchte oder bloßes Bauchgefühl genügen nicht.
§ 7

Hinreichender Tatverdacht

Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung nach Aktenlage wahrscheinlich erscheint. 

Erläuterung: Er bildet regelmäßig die Grundlage für Anklagen.
§ 8

Beweismittel

Beweismittel sind insbesondere Zeugenaussagen, Sachbeweise, Aufnahmen, Dokumente, Gutachten und Geständnisse. 

Erläuterung: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Entscheidend ist die Eignung zur Wahrheitsfindung.
§ 9

Beweiswürdigung

Gerichte entscheiden nach freier richterlicher Beweiswürdigung. 

Erläuterung: Kein Beweismittel hat automatisch Vorrang vor allen anderen.
§ 10

Verwertbarkeit von Beweisen

Rechtswidrig erlangte Beweise können für unverwertbar erklärt werden. 

Erläuterung: Dies schützt Grundrechte und Integrität des Verfahrens.
Kapitel III

Personenkontrolle & Identifizierung

§ 11

Identitätsfeststellung

Polizeibeamte dürfen die Identität einer Person feststellen, sofern ein berechtigter Anlass besteht. 

Erläuterung: Anlass kann Ermittlungs-, Kontroll- oder Gefahrenlage sein.
§ 12

Mitwirkungspflicht

Personen haben ihre Identität wahrheitsgemäß anzugeben. Falsche Personalien können strafrechtliche Folgen haben.
§ 13

Durchsuchung von Personen

Personendurchsuchungen sind zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Straftat oder Gefahr vorliegen. Die Maßnahme ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
§ 14

Sicherstellung gefährlicher Gegenstände

Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden. 
§ 15

Vorläufige Sicherstellung von Beweismitteln

Beweismittel dürfen gesichert werden, wenn Verlust oder Vernichtung droht. 

Erläuterung: Die Sicherstellung dient dem Ermittlungszweck.
Kapitel IV

Durchsuchungen & Beschlagnahmungen

§ 16

Schutz von Eigentum und Privatsphäre

Wohnungen, Grundstücke, Geschäftsräume, Fahrzeuge und sonstiges Eigentum genießen besonderen Schutz. Eingriffe sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
§ 17

Durchsuchungsbeschluss

Durchsuchungen geschützter Bereiche bedürfen grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses. Der Beschluss muss Ermittlungszweck und Umfang erkennen lassen.
§ 18

Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse

Ein Beschluss muss Person oder Ort, Tatvorwurf, Ermittlungszweck und Umfang enthalten. Pauschale oder unbegrenzte Durchsuchungen sind unzulässig.
§ 19

Probable Cause

Ein Durchsuchungsbeschluss setzt Probable Cause voraus. Objektive Tatsachen müssen erwarten lassen, dass Beweismittel aufgefunden werden.
§ 20

Gefahr im Verzug

Bei Gefahr im Verzug kann eine Durchsuchung ohne vorherigen Beschluss erfolgen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn Beweismittel unmittelbar vernichtet, verändert oder entfernt werden könnten.
§ 21

Fahrzeugdurchsuchung

Fahrzeuge dürfen bei konkretem Verdacht auf eine Straftat durchsucht werden. Objektive Umstände sind erforderlich. Ein bloßes Bauchgefühl genügt nicht.
§ 22

Durchsuchung bei Festnahmen

Bei rechtmäßiger Festnahme dürfen Personen und mitgeführte Gegenstände durchsucht werden. 

Erläuterung: Zweck ist das Auffinden von Waffen, Beweismitteln oder gefährlichen Gegenständen.
§ 23

Schutz unbeteiligter Personen

Durchsuchungen sind so durchzuführen, dass unbeteiligte Personen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Behörden haben unnötige Belastungen Dritter zu vermeiden.
§ 24

Beschlagnahme von Beweismitteln

Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, dürfen beschlagnahmt werden. 
§ 25

Beschlagnahme gefährlicher Gegenstände

Waffen, Sprengstoffe, Betäubungsmittel und gefährliche Gegenstände dürfen beschlagnahmt werden. Die Maßnahme dient Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
§ 26

Beschlagnahme krimineller Vermögenswerte

Vermögenswerte aus Straftaten oder zur Tatbegehung genutzte Werte dürfen beschlagnahmt werden. 

Erläuterung: Straftaten dürfen keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen.
§ 27

Digitale Beweismittel

Datenträger und elektronische Geräte können als Beweismittel sichergestellt werden. Dazu zählen Telefone, Computer, Speichermedien und Kommunikationsgeräte.
§ 28

Dokumentationspflicht

Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind vollständig zu dokumentieren. Die Dokumentation ermöglicht gerichtliche Kontrolle.
§ 29

Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

Beschlagnahmte Gegenstände sind zurückzugeben, sobald der Zweck entfällt. Dauerhafte Einbehaltung ohne Grundlage ist unzulässig.
§ 30

Gerichtliche Überprüfung

Betroffene können Durchsuchungen und Beschlagnahmen gerichtlich überprüfen lassen. 

Erläuterung: Dies schützt Bürgerrechte und kontrolliert staatliche Maßnahmen.
Kapitel V

Festnahmen & Freiheitsentziehungen

§ 31

Persönliche Freiheit

Freiheitsentziehungen sind nur auf Grundlage dieser Strafprozessordnung zulässig. Festnahmen sind erhebliche Grundrechtseingriffe.
§ 32

Vorläufige Festnahme

Polizeibeamte dürfen Personen bei dringendem Tatverdacht vorläufig festnehmen. 

Erläuterung: Die Maßnahme dient Sicherung des Verfahrens und Verhinderung weiterer Straftaten.
§ 33

Festnahme auf frischer Tat

Ohne Haftbefehl darf festgenommen werden, wer bei Tatbegehung angetroffen oder unmittelbar verfolgt wird. 

Erläuterung: Die unmittelbare Wahrnehmung rechtfertigt sofortiges Einschreiten.
§ 34

Haftbefehl

Ein Haftbefehl kann durch Richter oder Chief of Justice erlassen werden. Er setzt dringenden Tatverdacht und Haftgrund voraus.
§ 35

Haftgründe

Haftgründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mindestens ein Haftgrund muss vorliegen.
§ 36

Mitteilung der Festnahmegründe

Festgenommenen sind die Gründe unverzüglich mitzuteilen. Betroffene müssen verstehen, weshalb ihnen Freiheit entzogen wird.
§ 37

Rechte des Beschuldigten

Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, anwaltlichen Beistand zu kontaktieren, Vorwürfe zu erfahren und entlastende Beweise vorzulegen.
§ 38

Miranda Rights

Unmittelbar nach der Festnahme, spätestens jedoch binnen 3 Minuten, ist die festgenommene Person über ihre Rechte zu belehren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die festgenommene Person sich in keinem bewusstlosen Zustand befindet.
§ 39

Befragung von Beschuldigten

Beschuldigte dürfen nur unter Wahrung ihrer Rechte befragt werden. Zwang, Drohung und unzulässige Täuschung sind verboten.
§ 40

Dauer des Polizeigewahrsams

Polizeigewahrsam darf nur so lange andauern, wie Maßnahmen erforderlich sind. Unnötige Verzögerungen sind zu vermeiden.
§ 41

Vorführung vor den Richter

Personen, gegen die Untersuchungshaft beantragt wird, sind zeitnah einem Richter vorzuführen. Der Richter entscheidet über Fortdauer der Freiheitsentziehung.
§ 42

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn dringender Tatverdacht und Haftgrund vorliegen. Untersuchungshaft ist keine Vorverurteilung.
§ 43

Entlassung aus dem Gewahrsam

Eine Person ist freizulassen, sobald Voraussetzungen der Freiheitsentziehung entfallen. Freiheitsentziehungen dürfen nicht länger als nötig dauern.
§ 44

Rechtswidrige Festnahmen

Rechtswidrige Festnahmen können durch das Department of Justice gerichtlich überprüft und aufgehoben werden. Zum Ausgleich unzulässiger Eingriffe in die Rechte eines Bürgers ist eine angemessene finanzielle Entschädigung zu gewähren.
§ 45

Rechtsweg statt Selbsthilfe

Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme ist auf dem Rechtsweg geltend zu machen; Gewalt gegen Maßnahmen bleibt unzulässig. Auch zweifelhafte Maßnahmen berechtigen nicht automatisch zum Widerstand.
Kapitel VI

Anklage, Gerichtsverfahren & Urteile

§ 46

Anklageerhebung

Anklage kann durch Staatsanwälte oder befugte DOJ-Personen erhoben werden. Die Anklage muss Tatvorwurf und Tatsachen konkret bezeichnen.
§ 47

Voraussetzungen der Anklage

Eine Anklage setzt hinreichenden Tatverdacht voraus. 

Erläuterung: Eine Verurteilung muss wahrscheinlicher erscheinen als ein Freispruch.
§ 48

Zuständigkeit der Gerichte

Gerichte entscheiden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. 

Erläuterung: Zuständigkeiten bestimmt das DOJ nach Gesetz und Richtlinie.
§ 49

District Court

Der District Court ist erste Instanz für gewöhnliche Straf- und Zivilsachen.
§ 50

Supreme Court

Der Supreme Court ist höchstes Gericht des Staates San Andreas. Er entscheidet über Verfassungsfragen, Berufungen und besondere Verfahren.
§ 51

Öffentlichkeit eines Verfahrens

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Dies folgt unmittelbar aus der Constitution. Geheimverfahren sind unzulässig.
§ 52

Aufrechterhaltung der Ordnung

Das Gericht kann Maßnahmen zur Ordnung des Verfahrens treffen. Einzelne Störer können entfernt werden, ohne die Öffentlichkeit des Verfahrens insgesamt aufzuheben.
§ 53

Rechte der Verfahrensbeteiligten

Alle Verfahrensbeteiligten sind gleichberechtigt anzuhören. Anklage, Verteidigung, Zeugen und Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 54

Verteidigung

Beschuldigte haben das Recht auf Verteidigung. Sie können sich selbst verteidigen oder Anwälte beauftragen.
§ 55

Beweisaufnahme

Das Gericht erhebt erforderliche Beweise. Zeugenaussagen, Dokumente, Sachbeweise und sonstige Beweise können berücksichtigt werden.
§ 56

Zeugen

Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Falschaussagen können nach SAPC verfolgt werden.
§ 57

Sachverständige

Das Gericht kann Sachverständige hinzuziehen. Sie unterstützen bei fachlichen Fragestellungen.
§ 58

Geständnisse

Ein freiwilliges Geständnis kann verwertet werden. Das Gericht prüft Freiwilligkeit und Glaubhaftigkeit.
§ 59

Beweiswürdigung

Das Gericht entscheidet nach freier richterlicher Überzeugung. Es gibt keine starre Rangfolge der Beweise.
§ 60

Urteil

Nach Abschluss der Verhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil. Das Urteil ist zu begründen und bekanntzugeben.
§ 61

Freispruch

Ein Freispruch erfolgt, wenn Schuld nicht nachgewiesen werden kann. Erhebliche Zweifel wirken zugunsten des Angeklagten.
§ 62

Verurteilung

Eine Verurteilung erfolgt, wenn das Gericht von der Schuld überzeugt ist. Die Strafe richtet sich nach SAPC und Richtlinien.
§ 63

Strafzumessung

Belastende und entlastende Umstände sind zu berücksichtigen. Geständnisse, Vorstrafen, Tatfolgen und Kooperation sind relevant.
§ 64

Berufung

Gegen Urteile des District Court kann Berufung eingelegt werden, sofern diese zugelassen ist.
§ 65

Rechtskraft

Urteile werden rechtskräftig, wenn keine zulässigen Rechtsmittel mehr offen sind, spätestens jedoch nach 72 Stunden. Mit Rechtskraft wird die Entscheidung verbindlich.
Kapitel VII

Haftbefehle, Vorladungen & richterliche Anordnungen


§ 66

Richterliche Anordnungen

Richter können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anordnungen erlassen. Rechtmäßige Anordnungen sind für Beteiligte verbindlich.
§ 67

Haftbefehl

Ein Haftbefehl kann bei dringendem Tatverdacht und Haftgrund erlassen werden. Er berechtigt zur Festnahme.
§ 68

Inhalt eines Haftbefehls

Ein Haftbefehl muss Identität, Tatvorwurf, Tatsachen, Haftgrund und erlassende Stelle enthalten. Er muss überprüfbar und hinreichend bestimmt sein.
§ 69

Durchsuchungsbeschluss

Ein Richter kann bei Probable Cause einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Der Beschluss bezeichnet Personen, Fahrzeuge, Grundstücke oder Räume.
§ 70

Beschlagnahmebeschluss

Ein Richter kann Beschlagnahme von Gegenständen oder Vermögenswerten anordnen. Zweck ist Beweissicherung oder Einziehung rechtswidriger Vermögenswerte.
§ 71

Vorladung

Gerichte und Staatsanwälte können Personen zur Vernehmung, Aussage oder Vorlage von Beweismitteln vorladen. Ordnungsgemäß Geladene müssen erscheinen, soweit kein rechtmäßiger Hinderungsgrund besteht.
§ 72

Zeugenvorladung

Zeugen können durch richterliche Anordnung zum Erscheinen verpflichtet werden. Die Aussagepflicht dient der Wahrheitsfindung.
§ 73

Vorführungsbefehl

Erscheint eine geladene Person unentschuldigt nicht, kann ein Vorführungsbefehl erlassen werden. Strafverfolgungsbehörden dürfen die Person dem Gericht vorführen.
§ 74

Zustellung

Richterliche Entscheidungen gelten mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe als zugestellt. Bekanntgabe kann persönlich, schriftlich oder DOJ-konform elektronisch erfolgen.
§ 75

Vollstreckbarkeit

Rechtmäßige richterliche Anordnungen sind unverzüglich zu vollstrecken. Zuständige Behörden führen die Vollstreckung aus.
§ 76

Gültigkeit von Haftbefehlen

Haftbefehle gelten bis Vollstreckung, Aufhebung oder Ablauf. Erläuterung: Eine zeitliche Befristung kann festgelegt werden.
§ 77

Gültigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen

Durchsuchungsbeschlüsse sind innerhalb angemessener Zeit zu vollstrecken. Nach längerer Zeit kann erneute Prüfung erforderlich sein.
§ 78

Aufhebung richterlicher Anordnungen

Richterliche Anordnungen können durch zuständige Gerichte geändert oder aufgehoben werden. Veränderte Umstände können dies rechtfertigen.
§ 79

Missachtung richterlicher Anordnungen

Vorsätzliche Missachtung rechtmäßiger Anordnungen kann Maßnahmen nach sich ziehen. Dies sichert die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege.
§ 80

Rechtsschutz

Betroffene können richterliche Maßnahmen überprüfen lassen.
Kapitel VIII

Verfahrensvereinfachungen, Kooperation & Strafminderung


§ 81

Schuldeingeständnis

Beschuldigte können freiwillig Schuld eingestehen. Es kann strafmildernd wirken, ersetzt aber keine gerichtliche Prüfung.
§ 82

Wirksamkeit des Schuldeingeständnisses

Ein Schuldeingeständnis muss freiwillig, eindeutig und ohne unzulässigen Druck erfolgen.
§ 83

Verfahrensvereinbarung

Staatsanwaltschaft und beschuldigte Person können eine Verfahrensvereinbarung schließen. 

Erläuterung: Sie kann reduzierte Strafempfehlungen bei Anerkennung von Vorwürfen enthalten.
§ 84

Genehmigung der Vereinbarung

Verfahrensvereinbarungen bedürfen gerichtlicher Genehmigung. Das Gericht prüft Rechtmäßigkeit und Angemessenheit.
§ 85

Kooperation

Wesentliche Unterstützung von Ermittlungen kann strafmildernd berücksichtigt werden. Besonders relevant ist Aufklärung schwerer oder organisierter Kriminalität.
§ 86

Kronzeugenregelung

Das Gericht kann Strafen reduzieren, wenn Täter maßgeblich zur Aufklärung schwerer Taten beitragen. Informationen müssen glaubhaft, überprüfbar und erheblich sein.
§ 87

Einstellung geringer Verfahren

Geringfügige Verfahren können eingestellt werden, wenn kein besonderes öffentliches Interesse besteht.
§ 88

Einstellung gegen Auflagen

Verfahren können gegen Auflagen eingestellt werden. 

Erläuterung: Auflagen können Zahlung, Wiedergutmachung oder gemeinnützige Leistungen umfassen.
§ 89

Schadenswiedergutmachung

Freiwillige Schadenswiedergutmachung kann strafmildernd berücksichtigt werden. Erläuterung: Opferinteressen werden gestärkt.
§ 90

Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann berücksichtigt werden. 

Erläuterung: Einvernehmliche Einigungen können Konflikte befrieden.
§ 91

Strafaussetzung zur Bewährung

Das Gericht kann Freiheitsstrafen ganz oder teilweise zur Bewährung aussetzen. Voraussetzung ist positive Prognose künftiger Gesetzestreue.
§ 92

Bewährungsauflagen

Das Gericht kann Auflagen festlegen. Meldepflichten, Kontaktverbote oder Schadensersatz können angeordnet werden.
§ 93

Widerruf der Bewährung

Bewährung kann bei Verstoß gegen Auflagen oder neuen Straftaten widerrufen werden.
§ 94

Außergewöhnliche Kooperation

Bei außergewöhnlicher Kooperation kann das Gericht weitergehend abweichen.
§ 95

Grenzen der Vereinbarung

Vereinbarungen dürfen Constitution und zwingendem Recht nicht widersprechen.
Kapitel IX

Rechtsmittel, Vollstreckung & Schlussvorschriften


§ 96

Rechtsmittel

Beschwerte Personen haben das Recht, gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel einzulegen.
§ 97

Berufung

Gegen Urteile des District Court kann Berufung eingelegt werden.
§ 98

Berufungsfrist

Berufungen sind innerhalb der DOJ-festgelegten Frist, spätestens jedoch nach 72 Stunden, einzulegen.
§ 99

Revision

Revision ist möglich, wenn schwerwiegende Rechtsfehler geltend gemacht werden.
§ 100

Wiederaufnahme

Ein abgeschlossenes Verfahren kann bei neuen erheblichen Tatsachen oder Beweisen wiederaufgenommen werden.
§ 101

Vollstreckbarkeit

Rechtskräftige Entscheidungen sind verbindlich und vollstreckbar.
§ 102

Geldstrafen

Geldstrafen sind fristgerecht zu begleichen.
§ 103

Freiheitsstrafen

Freiheitsstrafen sind entsprechend dem Urteil zu vollziehen.
§ 104

Strafaufschub

Das Gericht kann Vollstreckung vorübergehend aufschieben.
§ 105

Haftunterbrechung

Eine laufende Freiheitsstrafe kann aus wichtigen Gründen unterbrochen werden. Entscheidung trifft das Gericht oder befugte Stelle.
§ 106

Begnadigung

Der Chief of Justice kann rechtskräftig verhängte Strafen ganz oder teilweise erlassen, reduzieren oder aufheben. Begnadigung ist eine außergewöhnliche Einzelfallentscheidung und kein Anspruch.
§ 107

Begnadigungsantrag

Verurteilte können einen Begnadigungsantrag beim Department of Justice stellen. Erläuterung: Über den Antrag entscheidet der Chief of Justice abschließend.
§ 108

Verjährung der Vollstreckung

Vollstreckungsmaßnahmen können nach angemessener Frist verjähren.
§ 109

Auslegung

Die verbindliche Auslegung dieser Strafprozessordnung obliegt dem DOJ und den Gerichten.
§ 110

Inkrafttreten

Diese Strafprozessordnung tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen oder öffentlich zugänglichen Flächen führen. 

Erläuterung: Erfasst sind Kraftfahrzeuge, Motorräder, Nutzfahrzeuge und sonstige motorisierte Fortbewegungsmittel.
§ 2

Fahrerlaubnis

Wer ein Fahrzeug führt, muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. 

Erläuterung: Die Fahrerlaubnis wird durch zuständige staatliche Stellen erteilt und kann entzogen werden.
§ 3

Fahrzeugzulassung

Fahrzeuge dürfen nur betrieben werden, wenn sie ordnungsgemäß registriert und zugelassen sind. 

Erläuterung: Die Registrierung ermöglicht die Zuordnung zu Eigentümern.
§ 4

Mitführpflicht

Fahrerlaubnis und Fahrzeugdokumente sind auf Verlangen vorzuzeigen. 

Erläuterung: Die Pflicht dient der Überprüfung der Berechtigung.
Bußgeld1.000 $ Haft-
§ 5

Verkehrssicherheit

Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein. 

Erläuterung: Fahrzeuge mit erheblichen Sicherheitsmängeln dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Bußgeld2.500 $ Haft-
Kapitel II

Fahrerlaubnis & Fahrereignung

§ 6

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

Erläuterung: Die Fahrerlaubnis ist Grundvoraussetzung der legalen Teilnahme am Straßenverkehr.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 7

Fahren trotz Fahrbeschränkung

Wer trotz Entzug, Fahrverbot oder behördlicher Fahrbeschränkung fährt, begeht Fahren trotz Fahrbeschränkung. 
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 8

Überlassen eines Fahrzeugs an ungeeignete Personen

Wer wissentlich einer ungeeigneten oder nicht berechtigten Person ein Fahrzeug überlässt, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Halter tragen Verantwortung für die Nutzung ihrer Fahrzeuge.
Bußgeld7.500 $ Haft-
§ 9

Fahruntüchtigkeit

Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht sicher fahren kann, gilt als fahruntüchtig. 

Erläuterung: Behörden können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.
Bußgeld- Haft-
§ 10

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann durch Gericht oder zuständige Behörde entzogen werden. 

Erläuterung: Der Entzug kann befristet oder dauerhaft erfolgen.
Bußgeld- Haft-
Kapitel III

Verkehrsgefährung & Verkehrsdelikte

§ 11

Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht Geschwindigkeitsüberschreitung. 

Erläuterung: Bußgelder sind gestaffelt: bis 20 km/h 1.000 $, 21–40 km/h 3.000 $, 41–60 km/h 5.000 $, über 60 km/h 10.000 $.
Bußgeld1.000 $ - 10.000 $ Haft-
§ 12

Grobe Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer erheblich zu schnell fährt und andere gefährdet, begeht grobe Geschwindigkeitsüberschreitung. 

Erläuterung: Erheblich ist insbesondere mehr als 50 Prozent über der zulässigen Geschwindigkeit.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 13

Raserei

Wer mit grober Rücksichtslosigkeit oder massiv überhöhter Geschwindigkeit fährt, begeht Raserei. 

Erläuterung: Entscheidend ist besonders gefährliche Fahrweise, nicht nur die Zahl auf dem Tacho.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 14

Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer durch Fahrverhalten Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte konkret gefährdet, begeht Verkehrsgefährdung. 

Erläuterung: Eine tatsächliche Verletzung ist nicht erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 15

Fahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls

Wer durch pflichtwidriges Verhalten einen Unfall verursacht, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Unaufmerksamkeit oder unangepasste Fahrweise können genügen.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 16

Schwerer Verkehrsunfall

Wer einen Unfall mit erheblichen Personen- oder Sachschäden verursacht, begeht schweren Verkehrsunfall. 

Erläuterung: Mehrere Betroffene oder hoher Sachschaden erhöhen die Schwere.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 17

Fahren unter Einfluss berauschender Mittel

Wer unter Alkohol-, Drogen- oder vergleichbar beeinträchtigendem Einfluss fährt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld12.500 $ Haft5 HE
§ 18

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen, begeht Fahrerflucht. 

Erläuterung: Der Tatbestand schützt Unfallbeteiligte und Beweissicherung.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 19

Missachtung polizeilicher Anhaltezeichen

Wer sich einer rechtmäßigen Verkehrskontrolle vorsätzlich entzieht, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Gefährliches Fahrverhalten kann zusätzlich nach § 20 bewertet werden.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 20

Gefährliche Fluchtfahrt

Wer sich durch besonders gefährliches Fahrverhalten einer Kontrolle oder Festnahme entzieht, begeht gefährliche Fluchtfahrt. 

Erläuterung: Konkrete Gefährdungen anderer Personen sind besonders relevant.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 21

Teilnahme an illegalem Straßenrennen

Wer an einem nicht genehmigten Straßenrennen teilnimmt, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Die Teilnahme ist unabhängig vom Ende des Rennens strafbar.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 22

Organisation illegaler Straßenrennen

Wer ein illegales Straßenrennen plant, koordiniert oder organisiert, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Organisatoren tragen erhöhte Verantwortung für die Gefahrenlage.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 23

Illegales Straßenrennen mit Personenschaden

Wer im Rahmen eines illegalen Straßenrennens Personen gefährdet oder verletzt, begeht ein qualifiziertes Straßenrennendelikt. 

Erläuterung: Dieser Paragraph kann zusätzlich zu SAPC-Delikten angewendet werden.
Bußgeld30.000 $ Haft25 HE
§ 24

Unzulässiges Abstellen eines Fahrzeugs

Wer ein Fahrzeug so abstellt, dass andere Verkehrsteilnehmer, Einsatzkräfte oder öffentliche Einrichtungen erheblich behindert werden, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Rein formale Parkverstöße werden nicht geahndet; erforderlich ist tatsächliche Behinderung oder Gefährdung.
Bußgeld1.500 $ Haft- HinweisAbschleppen zulässig
§ 25

Gefährdung von Einsatzstellen

Wer durch sein Fahrzeug einen laufenden Polizei-, EMS- oder staatlichen Einsatz behindert oder gefährdet, begeht diesen Verstoß. 

Erläuterung: Der Schutz von Einsatzstellen hat hohe Priorität.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
Kapitel IV

Registrierung, Kennzeichen & Fahrzeugmaßnahmen


§ 26

Zulassungspflicht

Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur zugelassen betrieben werden. 

Erläuterung: Registrierung dient Identifizierung und Nachverfolgung.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 27

Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeugs

Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug fährt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 28

Kennzeichenpflicht

Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen gültige Kennzeichen führen. Kennzeichen müssen lesbar und zugeordnet sein.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 29

Führen ohne Kennzeichen

Wer ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen führt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 30

Kennzeichenmanipulation

Wer Kennzeichen verändert, verdeckt oder unkenntlich macht, begeht Kennzeichenmanipulation.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 31

Kennzeichenmissbrauch

Wer gefälschte oder nicht zu seinem Fahrzeug gehörende Kennzeichen verwendet, begeht Kennzeichenmissbrauch.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 32

Manipulation der Fahrzeugidentifikationsnummer

Die VIN darf nicht verändert, entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 33

Besitz eines manipulierten Fahrzeugs

Wer wissentlich ein Fahrzeug mit manipulierten Identifikationsmerkmalen besitzt oder nutzt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 34

Eigentumsnachweis

Der Fahrzeughalter muss seine Berechtigung auf Verlangen nachweisen können. Dies dient der Bekämpfung von Fahrzeugdiebstahl.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 35

Vorläufige Sicherstellung

Fahrzeuge dürfen bei konkretem Straftatverdacht vorläufig sichergestellt werden.
§ 36

Beschlagnahme

Ein Fahrzeug kann durch richterliche Anordnung beschlagnahmt werden. Dies kommt bei schweren Straftaten oder wiederholten Verstößen in Betracht.
§ 37

Einziehung

Ein Gericht kann ein Fahrzeug dauerhaft einziehen. Die Einziehung ist mit dem State Administration Board abzustimmen.
§ 38

Verkehrsunsichere Fahrzeuge

Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen aus dem Verkehr gezogen werden.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 39

Illegale Fahrzeugumbauten

Wer Umbauten nutzt, die öffentliche Sicherheit erheblich gefährden, begeht illegale Fahrzeugmanipulation.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 40

Nutzung eines Fahrzeugs zur Begehung von Straftaten

Wer ein Fahrzeug gezielt als Tatmittel nutzt, begeht missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs. 

Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zur Haupttat angewendet.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
Kapitel V

Fahrtüchtigkeit & Fahrverbote

§ 41

Fahren unter Alkoholeinfluss

Wer alkoholbedingt beeinträchtigt fährt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 42

Fahren unter Drogeneinfluss

Wer drogenbedingt beeinträchtigt fährt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 43

Fahruntüchtigkeit durch Medikamente

Wer medikamentenbedingt erheblich beeinträchtigt fährt, begeht diesen Verstoß. Der Fahrzeugführer hat sich im Vorfeld über die Risiken der eingenommenen Medikamente zu informieren.
Bußgeld7.500 $ Haft-
§ 44

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei erheblichem Verdacht fehlender Fahreignung kann Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden.
§ 45

Wiederholte Fahruntüchtigkeit

Wer wiederholt wegen Fahruntüchtigkeit auffällt, begeht wiederholte Fahruntüchtigkeit. Wiederholungen sprechen gegen Fahreignung.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE HinweisEntzug der Fahrerlaubnis möglich
§ 46

Fahrverbot

Gericht oder Behörde kann ein befristetes Fahrverbot verhängen. Während des Fahrverbots dürfen keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge geführt werden.
§ 47

Dauer des Fahrverbots

Die Dauer richtet sich nach Schwere und Umfang des Verstoßes. Befristung und Auflagen sind möglich.
§ 48

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann bei dauerhafter oder wiederholter Ungeeignetheit entzogen werden.
§ 49

Medizinische Überprüfung

Eine medizinische Überprüfung der Fahreignung kann angeordnet werden. Dies gilt bei gesundheitlichen Zweifeln oder wiederholten Auffälligkeiten.
§ 50

Wiedererteilung

Eine entzogene Fahrerlaubnis kann nach Überprüfung wiedererteilt werden. Die zuständige Behörde entscheidet über Voraussetzungen.
§ 51

Auflagen zur Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisse können mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können Nachweise, Beschränkungen oder Kontrollen umfassen.
§ 52

Verstoß gegen Auflagen

Wer gegen Fahrerlaubnisauflagen verstößt, begeht diesen Verstoß.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 53

Gefährdung unter berauschenden Mitteln

Wer unter berauschenden Mitteln andere konkret gefährdet, begeht einen besonders schweren Verkehrsverstoß. 

Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zu § 41 oder § 42 angewendet.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 54

Ergänzende Vorschriften

Das Department of Justice kann ergänzende Richtlinien zu Geschwindigkeiten, Messverfahren und Fahrverboten erlassen.
§ 55

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Staatliche Institutionen

§ 1

Staatliche Institutionen

Zu den staatlichen Institutionen gehören insbesondere Department of Justice, Law Enforcement Agencies, Emergency Medical Services und weitere durch das State Administration Board anerkannte Behörden. 
§ 2

Rechtsbindung

Alle staatlichen Institutionen sind an Constitution und geltende Gesetze gebunden.
§ 3

Zusammenarbeit

Staatliche Institutionen unterstützen sich gegenseitig.
§ 4

Weisungen

Amtsträger haben rechtmäßige dienstliche Weisungen zu befolgen. 
§ 5

Zuständigkeit

Behörden handeln innerhalb ihrer Zuständigkeit. Kompetenzüberschreitungen sind zu vermeiden.
Kapitel II

Dienstverhältnis

§ 6

Öffentlicher Dienst

Amtsträger stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Der öffentliche Dienst dient dem Gemeinwohl.
§ 7

Einstellung

Die Einstellung erfolgt nach Vorgaben der jeweiligen Behörde.
§ 8

Ernennung

Mit Ernennung beginnt das offizielle Dienstverhältnis. Die zuständige Stelle der Behörde führt die Ernennung durch.
§ 9

Vereidigung

Amtsträger müssen vereidigt werden. Der Eid bekräftigt Bindung an Constitution und Gesetz.
§ 10

Beförderung

Beförderungen erfolgen nach Leistung, Eignung und Bedarf. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
§ 11

Entlassung

Amtsträger können auf eigenen Wunsch ausscheiden oder aus dienstlichen Gründen entlassen werden. Näheres regeln Behördenrichtlinien und Disziplinarrecht.
§ 12

Ruhen des Dienstverhältnisses

Das Dienstverhältnis kann vorübergehend ruhen.
§ 13

Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten können untersagt werden. Interessenkonflikte sind zu vermeiden.
§ 14

Verschwiegenheit

Amtsträger müssen vertrauliche dienstliche Angelegenheiten schützen. Die Pflicht gilt auch nach Ausscheiden fort.
§ 15

Loyalitätspflicht

Amtsträger handeln loyal, unparteiisch und gewissenhaft. Private Interessen dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen.
Kapitel III

Pflichten von Amtsträgern

§ 16

Dienstpflicht

Amtsträger erfüllen Aufgaben rechtmäßig und gewissenhaft. Ordnungsgemäßer Dienst ist Grundlage staatlichen Vertrauens.
§ 17

Neutralität

Amtsträger handeln unparteiisch. Beziehungen, Geld oder Konflikte dürfen Entscheidungen nicht lenken.
§ 18

Gleichbehandlung

Personen sind gleich zu behandeln. Ungerechtfertigte Bevorzugung ist unzulässig.
§ 19

Rechtmäßiges Handeln

Amtsträger ergreifen nur rechtmäßige Maßnahmen. Rechtswidriges Handeln kann disziplinarische und strafrechtliche Folgen haben.
§ 20

Vorfallmeldung

Wesentliche dienstliche Vorfälle sind zu dokumentieren oder zu melden.
§ 21

Berichtspflicht

Amtsträger können zu Berichten verpflichtet werden.
§ 22

Dienstliches Auftreten

Amtsträger verhalten sich professionell und respektvoll.
§ 23

Umgang mit Bürgern

Bürger sind fair, sachlich und respektvoll zu behandeln. Provokationen und persönliche Angriffe sind unvereinbar mit öffentlichem Dienst.
§ 24

Dienstliche Ausrüstung

Dienstliche Ausrüstung dient ausschließlich dienstlichen Zwecken. Waffen, Fahrzeuge und Systeme dürfen nicht privat missbraucht werden.
HinweisMissbrauch kann disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
§ 25

Staatliche Fahrzeuge

Staatliche Fahrzeuge dürfen nur dienstlich genutzt werden. 
HinweisMissbrauch kann disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
§ 26

Informationsschutz

Vertrauliche Informationen sind zu schützen. Ermittlungsakten, Patientendaten und interne Kommunikation sind besonders sensibel.
§ 27

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte sind offenzulegen.
§ 28

Fortbildung

Behörden können Fortbildungen verlangen. Ausbildung sichert Kompetenz.
§ 29

Dienstaufsicht

Amtsträger unterliegen Dienstaufsicht.
§ 30

Remonstrationsrecht

Amtsträger müssen auf mögliche Rechtswidrigkeit von Weisungen hinweisen. Offensichtlich rechtswidrige Weisungen dürfen nicht ausgeführt werden.
Kapitel IV

Disziplinarrecht

§ 31

Dienstvergehen

Ein Dienstvergehen ist schuldhafter Verstoß gegen Dienstpflichten.
§ 32

Leichte Dienstpflichtverletzung

Geringfügige Verstöße mit geringer Auswirkung sind leichte Dienstpflichtverletzungen. 

Erläuterung: Kleine Dokumentations- oder Verhaltensfehler fallen darunter.
§ 33

Schwere Dienstpflichtverletzung

Erhebliche Verstöße gegen Dienst, Sicherheit oder Vertrauen sind schwere Dienstpflichtverletzungen. 

Erläuterung: Wiederholung oder hoher Schaden erhöhen die Schwere.
§ 34

Disziplinarverfahren

Bei Verdacht kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Die Einleitung ist keine Vorverurteilung.
§ 35

Disziplinarermittlungen

Erforderliche Tatsachen dürfen objektiv ermittelt werden. Ermittlungen müssen unparteiisch erfolgen.
§ 36

Anhörung

Betroffene sind vor Maßnahmen anzuhören.
§ 37

Verwarnung

Bei geringen Vergehen kann verwarnt werden.
§ 38

Verweis

Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen kann Verweis erfolgen. Der Verweis wird dokumentiert.
§ 39

Befristete Suspendierung

Amtsträger können befristet suspendiert werden. Dies schützt Verfahren oder Dienstbetrieb.
§ 40

Vorläufige Dienstenthebung

Bei schwerwiegenden Vorwürfen kann vorläufige Dienstenthebung erfolgen. Sie gilt bis endgültiger Entscheidung.
§ 41

Entlassung

Bei schweren Dienstvergehen ist Entlassung möglich. Sie ist die schwerste Disziplinarmaßnahme.
§ 42

Zuständigkeit

Disziplinarmaßnahmen trifft die zuständige Behörde oder befugte Führungskraft.
§ 43

Dokumentation

Disziplinarmaßnahmen sind zu dokumentieren.
§ 44

Beschwerde

Betroffene können Beschwerde einlegen. Nächsthöhere Stelle oder Department of Justice entscheidet.
§ 45

Verhältnis zum Strafrecht

Disziplinarverfahren schließen Strafverfahren nicht aus. Ein Sachverhalt kann dienst- und strafrechtliche Folgen haben.
Kapitel V

Behördenorganisation

§ 46

Department of Justice

Das DOJ ist oberste Justizbehörde. Es organisiert Rechtspflege, Gerichte und Gesetzesauslegung.
§ 47

Chief of Justice

Der Chief of Justice leitet das Department of Justice.
§ 48

Associate Justices

Associate Justices unterstützen den Chief of Justice. 
§ 49

State Attorneys

State Attorneys vertreten den Staat in Verfahren.
§ 50

District Attorneys

District Attorneys unterstützen die Strafverfolgung.
§ 51

Aufgaben des DOJ

Das Department of Justice organisiert Rechtspflege, Strafverfahren, Gerichtsaufsicht, Gesetzesauslegung und Wahrung der Constitution. Weitere Aufgaben können übertragen werden.
§ 52

Law Enforcement Agencies

Law Enforcement Agencies (LEA) sind staatliche Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden.
§ 53

Behördenleitung

Jede LEA wird durch bestimmte Behördenleitung geführt.
§ 54

Aufgaben der LEA

LEA leisten Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Schutz von Personen und Eigentum sowie Vollzug gerichtlicher Entscheidungen.
§ 55

Zusammenarbeit mit DOJ

LEA arbeiten mit DOJ zusammen.
§ 56

Emergency Medical Services

EMS ist staatliche medizinische Notfall- und Rettungsorganisation.
§ 57

Aufgaben EMS

EMS leistet medizinische Notfallversorgung, Rettungsdienst, Einsatzunterstützung und medizinische Betreuung.
§ 58

Erweiterung von Behörden

Der Chief of Justice kann in Abstimmung mit dem State Administration Board bestehende Behörden organisatorisch erweitern oder anpassen.
§ 59

Gründung neuer Behörden

Neue Behörden können durch das State Administration Board geschaffen werden.
§ 60

Auflösung von Behörden

Behörden können durch das State Administration Board aufgelöst oder Aufgaben übertragen werden. 
Kapitel VI

Führungspositionen & Ernennungen


§ 61

Ernennungsbefugnis

Führungspositionen staatlicher Behörden werden durch das State Administration Board besetzt.
§ 62

Behördenleitungen

Jede Behörde verfügt über eine Leitung. Die Leitung trägt organisatorische Gesamtverantwortung.
§ 63

Voraussetzungen

Führungspositionen erfordern persönliche und fachliche Eignung.
§ 64

Ernennung von Behördenleitern

Behördenleitungen werden durch das State Administration Board bestimmt.
§ 65

Stellvertretungen

Für Behörden können Stellvertretungen bestellt werden.
§ 66

Kommissarische Leitung

Bei Vakanz kann das State Administration Board eine kommissarische Leitung einsetzen. Sie führt die Amtsgeschäfte vorübergehend.
§ 67

Amtszeit

Führungspositionen bestehen grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Abweichungen sind möglich.
§ 68

Abberufung

Führungskräfte können durch das State Administration Board abberufen werden.
§ 69

Rücktritt

Führungskräfte können ihr Amt durch Rücktritt beenden. Der Rücktritt ist der zuständigen Stelle unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist mitzuteilen.
§ 70

Delegation

Führungskräfte können Befugnisse delegieren. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Leitung.
§ 71

Weisungsbefugnis

Führungskräfte dürfen rechtmäßige Weisungen erteilen. Weisungen gelten im Zuständigkeitsbereich.
§ 72

Verantwortung

Führungskräfte tragen besondere Verantwortung für Rechtmäßigkeit und Organisation. Sie müssen gesetzeskonforme Arbeit sicherstellen.
§ 73

Nachfolge bei Vakanz

Bis zur Neubesetzung kann eine Stellvertretung oder kommissarische Leitung übernehmen. Das State Administration Board entscheidet bei Unklarheiten.
§ 74

Führungsrichtlinien

Behörden können Organisationsrichtlinien erlassen. Sie dürfen Gesetzen nicht widersprechen.
§ 75

Aufsicht über Behördenleitungen

Das State Administration Board führt organisatorische Aufsicht über Behördenleitungen. Fachliche Arbeit verbleibt bei Behörden.
Kapitel VII

Zusammenarbeit & Aufsicht

§ 76

State Administration Board

Das State Administration Board ist oberste Verwaltungsinstanz.
§ 77

Zuständigkeiten SAB

Das State Administration Board ernennt, beruft ab, setzt kommissarisch ein und führt organisatorische Aufsicht über die Behörden im Staat San Andreas.
§ 78

Amtshilfe

Behörden leisten gegenseitig Amtshilfe.
§ 79

Behördenübergreifende Zusammenarbeit

Behörden arbeiten bei gemeinsamen Aufgaben zusammen.
§ 80

Informationsaustausch

Erforderliche Informationen dürfen ausgetauscht werden.
§ 81

Gemeinsame Ermittlungen

LEA und DOJ können gemeinsame Ermittlungen durchführen.
§ 82

Sonderkommissionen

Für besondere Verfahren können Sonderkommissionen eingerichtet werden. Auftrag, Dauer und Zusammensetzung müssen festgelegt werden.
§ 83

Task Forces

Mehrere Behörden können Task Forces bilden. Sie können befristet oder dauerhaft sein.
§ 84

Einsatzleitung

Bei gemeinsamen Einsätzen ist eine Einsatzleitung zu bestimmen. Sie koordiniert beteiligte Behörden.
§ 85

Großeinsatzlagen

Bei Großeinsatzlagen arbeiten betroffene Behörden gemeinsam koordiniert. Struktur richtet sich nach Lage.
§ 86

Unterstützung EMS

Staatliche Behörden unterstützen EMS bei Aufgaben. Besonders bei Gefahrenlagen und Großereignissen.
§ 87

Schutz staatlicher Einrichtungen

Behörden schützen staatliche Einrichtungen und Funktionsfähigkeit. Ein geordneter Staatsbetrieb ist sicherzustellen.
§ 88

Interne Richtlinien

Behörden können ergänzende Richtlinien erlassen. Sie dürfen höherrangigem Recht nicht widersprechen.
§ 89

Konfliktlösung

Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden entscheidet das Department of Justice. Die Entscheidung ist verbindlich.
§ 90

Verhältnis zur Constitution

Dieses Gesetz ist verfassungskonform auszulegen. Bei Widerspruch gilt die Constitution.
Kapitel VIII

Schlussbestimmungen

§ 91

Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für staatliche Behörden, Amtsträger und Einrichtungen.
§ 92

Ergänzende Richtlinien

Behörden können Richtlinien und Dienstvorschriften erlassen. Sie konkretisieren damit den Dienstbetrieb.
§ 93

Dienstanweisungen

Behördenleitungen können Dienstanweisungen erlassen. Sie sind intern verbindlich.
§ 94

Auslegung

Die verbindliche Auslegung obliegt dem DOJ. Grundsatzfragen entscheidet der Chief of Justice und/oder das State Administration Board.
§ 95

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz ergänzt Constitution und übrige Gesetze. Höherrangiges Recht geht vor.
§ 96

Fortbestand von Maßnahmen

Rechtmäßig erlassene Maßnahmen und Ernennungen bleiben wirksam.
§ 97

Übergangsregelungen

Bei organisatorischen Änderungen können Übergangsregelungen getroffen werden. Ein geordneter Übergang ist sicherzustellen.
§ 98

Änderungen

Änderungen erfolgen nach der Constitution.
§ 99

Fortgeltung bestehender Behörden

Bestehende Behörden bleiben unberührt, soweit keine Änderung erfolgt.
§ 100

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Besitz, Erwerb, Transport, Nutzung und Verwahrung von Waffen, Munition und kontrollierten Substanzen. Es regelt Legalität und Genehmigungen, nicht die Strafhöhe.
§ 2

Zuständige Behörden

Zuständig sind LEA und DOJ, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 3

Begriffe

Waffen, Munition, kontrollierte Substanzen, Genehmigungen und Lizenzen werden durch Gesetz und Richtlinien bestimmt.
§ 4

Öffentliche Sicherheit

Öffentliche Sicherheit hat Vorrang bei Entscheidungen nach diesem Gesetz.
§ 5

Erlaubnisvorbehalt

Umgang mit regulierten Waffen und Substanzen bedarf staatlicher Berechtigung. Ohne Berechtigung ist der Umgang unzulässig.
Kapitel II

Waffenklassen & Lizenzen

§ 6

Waffenkategorien

Waffen werden in Kategorie A, B, C und D eingeteilt.

A) freigestellt 
B) lizenzpflichtig
C) Behördenwaffen
D) verboten
§ 7

Kategorie A

Kategorie A umfasst Gegenstände ohne Waffenlizenzpflicht. Werkzeuge, Sportgeräte und Alltagsgegenstände zählen dazu, solange sie nicht missbräuchlich genutzt werden.
§ 8

Kategorie B

Kategorie B umfasst zivile lizenzpflichtige Schusswaffen. Pistolen, Revolver und zivile Jagdwaffen fallen darunter.
§ 9

Kategorie C

Kategorie C umfasst Waffen staatlicher Behörden. Die Nutzung ist ausschließlich dienstlich und durch berechtigte Amtsträger legitimiert.
§ 10

Kategorie D

Kategorie D umfasst verbotene Waffen. Besitz, Führen und Handel sind grundsätzlich unzulässig.
§ 11

Waffenbesitzlizenz

Eine Waffenbesitzlizenz erlaubt Besitz registrierter Kategorie-B-Waffen. Sie berechtigt nicht automatisch zum öffentlichen Führen.
§ 12

Waffenführlizenz

Eine Waffenführlizenz erlaubt das öffentliche Führen im festgelegten Umfang. Sie setzt besondere Zuverlässigkeit voraus.
§ 13

Lizenzumfang

Lizenzen bestimmen Art, Anzahl und Umfang der Berechtigung. Einschränkungen können individuell festgelegt werden.
§ 14

Mitführpflicht

Lizenzinhaber müssen Lizenzen auf Verlangen vorlegen.
§ 15

Entzug

Lizenzen können widerrufen oder entzogen werden. Unzuverlässigkeit oder Gesetzesverstöße rechtfertigen Entzug.
Kapitel III

Waffenkategorien

§ 16

Kategorie-A-Gegenstände

Kategorie-A-Gegenstände bedürfen grundsätzlich keiner Lizenz. Der Missbrauch als Waffe kann dennoch strafbar sein.
§ 17

Missbräuchliche Verwendung

Kategorie-A-Gegenstände dürfen nicht als Waffen gegen Personen eingesetzt werden. Die Strafbarkeit richtet sich dann nach dem SAPC.
§ 18

Kategorie-B-Waffen

Kategorie-B-Waffen sind zivile Schusswaffen mit Lizenzpflicht.
§ 19

Registrierungspflicht

Kategorie-B-Waffen sind bei der zuständigen Behörde zu registrieren.
§ 20

Übertragung

Übertragung registrierter Waffen darf nur gesetzeskonform erfolgen.
§ 21

Kategorie-C-Waffen

Kategorie-C-Waffen sind Behördenwaffen.  Die private Nutzung ist unzulässig.
§ 22

Dienstliche Nutzung

Kategorie-C-Waffen dürfen nur dienstlich geführt werden.
§ 23

Verlust dienstlicher Waffen

Verlust ist unverzüglich zu melden. Erläuterung: Behörden müssen Sicherheitsmaßnahmen treffen.
§ 24

Kategorie-D-Waffen

Kategorie-D-Waffen sind verbotene Waffen. Die besondere Gefährlichkeit rechtfertigt das Verbot.
§ 25

Verbotene Waffen

Verboten sind insbesondere vollautomatische, militärische und schwere Waffen, Sprengvorrichtungen und DOJ-gelistete Waffen.
§ 26

Munition

Munition darf nur für berechtigt besessene oder geführte Waffen besessen werden.
§ 27

Sondergenehmigungen

Für besondere Waffen oder Munition können Sondergenehmigungen erteilt werden. Einzelfall und Sicherheitsinteresse sind maßgeblich.
§ 28

Ausnahmen

Das Department of Justice kann Ausnahmen zulassen.
§ 29

Sicherstellung

Waffen können nach SACPC sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Straf- und Gefahrenabwehrgründe sind maßgeblich.
§ 30

Widerruf

Genehmigungen können widerrufen werden, wenn Voraussetzungen entfallen. Die öffentliche Sicherheit steht hierzu im Vordergrund.
Kapitel IV

Kontrollierte Substanzen

§ 31

Kontrollierte Substanzen

Kontrollierte Substanzen sind Stoffe, deren Umgang beschränkt ist. Herstellung, Besitz, Transport und Abgabe können genehmigungspflichtig sein.
§ 32

Kategorien

Substanzen werden in Kategorie I, II und III eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt durch DOJ-Richtlinien.
§ 33

Kategorie I

Kategorie-I-Substanzen haben keinen anerkannten medizinischen Nutzen und unterliegen strengsten Beschränkungen. Besitz, Herstellung und Handel sind grundsätzlich unzulässig.
§ 34

Kategorie II

Kategorie-II-Substanzen können unter besonderen Voraussetzungen verwendet werden. Medizinischer oder behördlicher Nutzen kann bestehen.
§ 35

Kategorie III

Kategorie-III-Substanzen können unter behördlicher Aufsicht verwendet werden. Für sie gelten erleichterte Voraussetzungen.
§ 36

Medizinische Verwendung

Medizinische Verwendung ist bei gesetzlicher Grundlage oder Genehmigung zulässig.
§ 37

Lagerung

Kontrollierte Substanzen sind sicher aufzubewahren. Zugriff Unbefugter ist zu verhindern.
§ 38

Dokumentation

Genehmigte Bestände sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
§ 39

Kontrolle

Zuständige Behörden dürfen Einhaltung überprüfen. Die Maßnahmen richten sich nach Gesetz und SACPC.
§ 40

Entzug von Genehmigungen

Genehmigungen können widerrufen werden. Insbesondere bei Missbrauch oder Unzuverlässigkeit.
Kapitel V

Genehmigungsverfahren

§ 41

Beantragung

Lizenzen und Genehmigungen sind bei zuständiger Behörde zu beantragen. Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
§ 42

Zuverlässigkeit

Erteilung setzt persönliche Zuverlässigkeit voraus. 

Erläuterung: Vorstrafen und laufende Verfahren müssen berücksichtigt werden.
§ 43

Mindestvoraussetzungen

Behörden können Schulungen, Prüfungen oder Nachweise verlangen.
§ 44

Entscheidung

Über Anträge entscheidet die Behörde nach Ermessen. Es besteht kein automatischer Anspruch.
§ 45

Befristung

Genehmigungen können befristet werden. Die Dauer bestimmt die jeweilige Behörde.
§ 46

Verlängerung

Befristete Genehmigungen können verlängert werden. Voraussetzungen müssen fortbestehen.
§ 47

Mitteilungspflichten

Wesentliche Änderungen sind mitzuteilen.
§ 48

Überprüfung

Lizenzinhaber können regelmäßig überprüft werden.
§ 49

Aussetzung

Lizenzen können vorläufig ausgesetzt werden. Laufende Ermittlungen oder Zweifel können genügen.
§ 50

Widerruf

Genehmigungen können widerrufen werden. 

Erläuterung: Voraussetzungen oder Vertrauen können entfallen.
§ 51

Sondergenehmigungen

Sondergenehmigungen können für besondere Zwecke erteilt werden. Der Umfang richtet sich nach Einzelfall.
§ 52

Behördenlizenzen

Staatliche Institutionen können Behördenlizenzen erhalten. Die Nutzung richtet sich nach dienstlichen Anforderungen.
§ 53

Dokumentation

Erteilte Genehmigungen sind zu dokumentieren.
§ 54

Zuständigkeit

Das Department of Justice bestimmt zuständige Stellen.
§ 55

Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen sind Rechtsmittel möglich.
Kapitel VI

Schlussbestimmung

§ 56

Zuständige Behörden

Durchführung obliegt zuständigen staatlichen Behörden.
§ 57

Ergänzende Richtlinien

Das Department of Justice kann Richtlinien erlassen.
§ 58

Register

Behörden können Register und Verzeichnisse führen.
§ 59

Zusammenarbeit

Behörden arbeiten bei Durchführung zusammen.
§ 60

Datenschutz

Personenbezogene Daten sind zu schützen. Die Nutzung ist nur im gesetzlichen Rahmen. erlaubt.
§ 61

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz ergänzt Constitution und SAPC.
§ 62

Auslegung

Die Auslegung obliegt dem Department of Justice. Grundsatzfragen entscheidet der Chief of Justice ggf. in Zusammenarbeit mit dem State Administration Board.
§ 63

Fortgeltung bestehender Genehmigungen

Rechtmäßig erteilte Genehmigungen bleiben gültig.
§ 64

Änderungen

Änderungen erfolgen nach Constitution.
§ 65

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz findet auf zivilrechtliche Rechtsverhältnisse Anwendung. Das Zivilrecht betrifft private und wirtschaftliche Beziehungen.
§ 2

Vertragsfreiheit

Jede Person darf Verträge schließen oder ablehnen. Verträge dürfen nicht gegen Gesetze oder Constitution verstoßen.
§ 3

Treu und Glauben

Rechte und Pflichten sind nach Treu und Glauben auszuüben.
§ 4

Gleichstellung

Parteien sind zivilrechtlich gleichgestellt. Eine Staatliche Stellung begründet keine zivilrechtlichen Sonderrechte.
§ 5

Handlungsfähigkeit

Jede Person ist grundsätzlich berechtigt, Rechte auszuüben und Verpflichtungen einzugehen. Gesetzliche Einschränkungen bleiben hiervon unberührt.
Kapitel II

Vertragsrecht

§ 6

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Beide Parteien müssen über wesentliche Punkte einig sein.
§ 7

Formfreiheit

Verträge bedürfen grundsätzlich keiner besonderen Form.
§ 8

Vertragsinhalt

Parteien bestimmen Inhalte frei. Gesetzeswidrige oder sittenwidrige Inhalte sind unwirksam.
§ 9

Nichtigkeit

Gesetzeswidrige Verträge sind nichtig. Aus ihnen entstehen keine durchsetzbaren Ansprüche.
§ 10

Anfechtung wegen Täuschung

Täuschungsbedingt geschlossene Verträge können angefochten werden. Die Täuschung muss ursächlich gewesen sein.
§ 11

Anfechtung wegen Drohung

Unter widerrechtlicher Drohung geschlossene Verträge können angefochten werden.
§ 12

Vertragserfüllung

Verträge sind ordnungsgemäß zu erfüllen.
§ 13

Leistungsstörung

Nicht- oder Schlechterfüllung ist Leistungsstörung. Daraus können Rücktritt oder Schadensersatz folgen.
§ 14

Rücktritt

Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann Rücktritt erfolgen.
§ 15

Schadensersatz wegen Vertragsverletzung

Wer schuldhaft Vertragspflichten verletzt, ersetzt entstandenen Schaden. Geschädigte sind wirtschaftlich so zu stellen, als wäre erfüllt worden.
Kapitel III

Eigentum & Besitz

§ 16

Eigentum

Eigentum gibt das Recht, über eine Sache zu verfügen.
§ 17

Besitz

Besitz ist tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
HinweisBesitz und Eigentum können auseinanderfallen.
§ 18

Eigentumsübertragung

Eigentum kann durch Vertrag oder anerkanntes Rechtsgeschäft übertragen werden. Der Veräußerer muss berechtigt sein.
§ 19

Herausgabeanspruch

Eigentümer können Herausgabe von unberechtigten Besitzern verlangen.
§ 20

Besitzschutz

Rechtmäßiger Besitz wird vor Eingriffen geschützt.
Kapitel IV

Schadensersatzrecht

§ 21

Grundsatz

Wer rechtswidrig und schuldhaft Schaden zufügt, muss ersetzen.
§ 22

Schadenarten

Ersatzfähig sind Sach-, Vermögens-, Folge- und sonstige nachweisbare wirtschaftliche Schäden. Schäden müssen belegbar sein.
§ 23

Nachweis

Anspruchsteller müssen Anspruch und Höhe nachweisen. Behauptungen genügen nicht.
§ 24

Kausalität

Schaden muss durch Verhalten des Gegners verursacht sein. Ein nachvollziehbarer Zusammenhang ist nötig.
§ 25

Mitverschulden

Mitverschulden reduziert Ersatz.
§ 26

Schadensminderungspflicht

Geschädigte müssen Schaden möglichst gering halten. Vermeidbare Folgeschäden sind nicht ersatzfähig.
§ 27

Naturalrestitution

Vorrangig ist ursprünglicher Zustand wiederherzustellen. Wenn unmöglich, folgt Geldersatz.
§ 28

Geldersatz

Wenn Wiederherstellung nicht möglich ist, ist Geldersatz zu leisten. Die Höhe richtet sich nach tatsächlichem Schaden.
§ 29

Haftung für Hilfspersonen

Wer Hilfspersonen einsetzt, haftet grundsätzlich für deren Handeln.
§ 30

Haftung juristischer Personen

Unternehmen haften für Vertreter und Mitarbeiter. Die persönliche Haftung kann daneben bestehen.
§ 31

Mehrere Beteiligte

Mehrere Verursacher haften gesamtschuldnerisch. Geschädigte können somit Ersatz von jedem verlangen.
§ 32

Verzicht

Auf Ansprüche kann verzichtet werden. Der Verzicht muss eindeutig sein.
§ 33

Vergleich

Parteien können Streit durch Vergleich beenden. Der Vergleich beendet den geregelten Anspruch.
§ 34

Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren nach angemessener Frist. Verjährungsfristen werden durch das Department of Justice festgelegt.
§ 35

Gerichtliche Durchsetzung

Ansprüche können gerichtlich geltend gemacht werden. Das Gericht entscheidet über Bestehen und Umfang.
Kapitel V

Unternehmen & Wirtschaft

§ 36

Wirtschaftliche Betätigung

Jede Person darf im Rahmen der Gesetze wirtschaftlich tätig sein.
§ 37

Unternehmensfähigkeit

Personen können Unternehmen gründen und betreiben.
§ 38

Vertretung

Unternehmen handeln durch rechtmäßige Vertreter. Geschäftsführer, Inhaber oder Bevollmächtigte kommen in Betracht.
§ 39

Unternehmenshaftung

Unternehmen haften für Verpflichtungen und Ansprüche. 
§ 40

Geschäftsbeziehungen

Unternehmensverträge unterliegen Vertragsrecht. Sonderregeln bleiben möglich.
§ 41

Fairer Wettbewerb

Unternehmen verhalten sich fair im Wettbewerb. Täuschung kann Ansprüche auslösen.
§ 42

Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Unbefugte Offenlegung kann Schadensersatz auslösen.
§ 43

Unternehmensschäden

Unternehmen können Schäden ersetzt verlangen.
§ 44

Unternehmensverträge

Unternehmen können gesetzlich zulässige Verträge schließen.
§ 45

Unternehmensstreitigkeiten

Streitigkeiten zwischen Unternehmen können gerichtlich ausgetragen werden. Außergerichtliche Einigung ist trotzdem möglich.
Kapitel VI

Klagen & Zivilverfahren

§ 46

Klagebefugnis

Jede natürliche oder juristische Person kann Ansprüche geltend machen.
§ 47

Klageeinreichung

Klagen sind schriftlich beim Department of Justice einzureichen. Sachverhalt, Parteien und Ansprüche sollen enthalten sein.
§ 48

Klagegegner

Klagen richten sich gegen Anspruchsgegner. Mehrere Parteien können gemeinsam verklagt werden.
§ 49

Zuständigkeit

Zivilstreitigkeiten entscheiden zuständige Gerichte.
§ 50

Beweislast

Jede Partei beweist Tatsachen, auf die sie sich stützt. Fehlender Nachweis kann nachteilig sein.
§ 51

Beweismittel

Zulässig sind Zeugen, Dokumente, Verträge, Aufnahmen, Gutachten und sonstige Nachweise. Das Gericht entscheidet über Verwertbarkeit.
§ 52

Einstweilige Verfügung

Zur Sicherung eines Anspruchs kann einstweilige Verfügung ergehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass erhebliche Nachteile drohen.
§ 53

Unterlassung

Rechtswidrige Beeinträchtigungen können untersagt werden. Das Ziel ist die Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen.
§ 54

Vergleich

Parteien können Rechtsstreit jederzeit vergleichen. Ein Vergleich beendet den Streitgegenstand.
§ 55

Anerkenntnis

Beklagte können Ansprüche anerkennen. Das Gericht kann darauf entscheiden.
§ 56

Versäumnis

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann nach Aktenlage entschieden werden.
§ 57

Urteil

Das Gericht entscheidet durch Urteil.
§ 58

Vollstreckbarkeit

Rechtskräftige Urteile sind vollstreckbar. Die Vollstreckung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.
§ 59

Kosten

Das Gericht entscheidet über Verfahrenskosten.
§ 60

Rechtsmittel

Rechtsmittel sind nach Verfahrensrecht möglich.
Kapitel VII

Unternehmensregister & Gewerbe

§ 66

Unternehmensregistrierung

Dauerhaft wirtschaftlich tätige Unternehmen sind einzutragen.
§ 67

Unternehmensregister

Das Register wird durch zuständige Stelle geführt. Es enthält Name, Verantwortliche und Status.
§ 68

Firmenname

Jedes Unternehmen führt eindeutigen Namen. Verwechslungen sind zu vermeiden.
§ 69

Unternehmensleitung

Jedes Unternehmen benennt verantwortliche Leitung. Diese vertritt das Unternehmen nach außen.
§ 70

Gesellschafter

Unternehmen können mehrere Gesellschafter haben.
HinweisInterne Rechte bleiben Beteiligten überlassen.
§ 71

Datenänderungen

Wesentliche Änderungen sind mitzuteilen. Leitung, Eigentum und Name sind besonders relevant.
§ 72

Lizenzpflichtige Gewerbe

Bestimmte Gewerbe können genehmigungspflichtig sein. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten sind besonders betroffen.
§ 73

Entzug gewerblicher Genehmigungen

Genehmigungen können widerrufen werden. Schwere oder wiederholte Verstöße rechtfertigen Entzug.
§ 74

Unternehmensnachfolge

Unternehmen können übertragen werden. Die Rechtsnachfolge ist anzuzeigen.
§ 75

Betriebseinstellung

Unternehmen können Betrieb vorübergehend ruhen lassen. Die Definierung der maximalen Ruhezeit obliegt dem State Administration Board.
§ 76

Insolvenz

Insolvenz liegt vor, wenn finanzielle Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt werden können. Die Feststellung kann durch Gericht oder Behörde erfolgen.
§ 77

Liquidation

Auflösung erfolgt durch Liquidation, soweit keine Nachfolge stattfindet. Offene Verpflichtungen sind abzuwickeln.
§ 78

Löschung

Unternehmen können aus Register gelöscht werden. Dies erfolgt nach Beendigung oder Liquidation.
§ 79

Staatliche Aufsicht

Staatliche Stellen können Einhaltung gesetzlicher Anforderungen prüfen.
§ 80

Verhältnis

Dieses Kapitel ergänzt allgemeine Regeln und sonstige Gesetze.
§ 81

Schlichtungsverfahren

Das Gericht kann vor oder während eines Zivilverfahrens eine Schlichtung anordnen.
Kapitel VIII

Schlussbestimmungen

§ 61

Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz ergänzt Constitution und übrige Gesetze. Höherrangiges Recht geht vor.
§ 62

Auslegung

Die Auslegung dieses Gesetzes obliegt dem Department of Justice.
§ 63

Verjährung

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach angemessenen Fristen. Verjährungsfristen bestimmt das Department of Justice.
§ 64

Änderungen

Änderungen erfolgen nach Constitution.
§ 65

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Kapitel I

Richtlinie

§ 1

Zweck

Die Richtlinie dient dem Schutz staatlicher Einrichtungen, der Bevölkerung und der verfassungsmäßigen Ordnung.
§ 2

Terrorstatus

Eine Person, Gruppierung oder Organisation kann als erhebliche Staatssicherheitsgefahr eingestuft werden. Der Status ist außergewöhnlich und muss begründet werden.
§ 3

Voraussetzungen

Voraussetzung sind wiederholte schwere Gewaltstraftaten, Angriffe auf staatliche Einrichtungen, Geiselnahmen, Sabotage oder vergleichbare Handlungen.
§ 4

Zuständigkeit

Der Terrorstatus wird durch den Chief of Justice oder eine von ihm bestimmte Stelle in Absprache mit dem State Administration Board festgestellt.
§ 5

Antrag

LEA können die Einstufung beantragen. Der Antrag muss Tatsachen, Beweise und Gefahrenprognose enthalten.
§ 6

Bekanntgabe

Der Terrorstatus ist öffentlich bekanntzugeben.
§ 7

Rechtsfolgen

Mögliche Folgen sind erhöhte Beobachtung, priorisierte Ermittlungen, besondere Einsatzplanung, Lizenzentzug und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen.  Strafzuschläge erfolgen nur im Rahmen von SAPC/SASG und gerichtlicher Entscheidung.
§ 8

Überprüfung

Der Status ist regelmäßig zu überprüfen. Er darf nicht unbegrenzt ohne aktuelle Grundlage bestehen.
§ 9

Aufhebung

Der Chief of Justice kann den Status aufheben.
§ 10

Grenzen

Maßnahmen müssen Constitution, SACPC und Verhältnismäßigkeit beachten. Auch bei Staatssicherheitslagen bleiben Grundrechte bestehen.
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