Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Die Vorschriften dieses Gesetzbuches gelten für sämtliche Personen innerhalb des Staates San Andreas.
§ 2
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat wissentlich und willentlich begeht.
§ 3
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen rechtswidrigen Erfolg verursacht.
§ 4
Versuch
Der Versuch einer Straftat ist strafbar, sofern unmittelbar zur Tat angesetzt wurde.
Bußgeldbis zu 50 % der Regelstrafe Haftbis zu 50 % der Regelstrafe
§ 5
Beteiligung
Mittäter, Anstifter und Gehilfen können wie Haupttäter bestraft werden.
Bußgeldnach Haupttat Haftnach Haupttat
Kapitel II
Straftaten gegen Personen
§ 6
Körperverletzung
Wer vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht Körperverletzung.
Erläuterung: Schläge, Tritte oder vergleichbare Angriffe genügen. Ein bewusstloser Zustand ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 7
Schwere Körperverletzung
Wer unter Einsatz gefährlicher Gegenstände, Waffen oder durch gemeinschaftliches Handeln erhebliche Verletzungen verursacht, begeht schwere Körperverletzung.
Erläuterung: Hierunter fallen insbesondere Messerangriffe, Schussverletzungen oder koordinierte Angriffe mehrerer Täter. Die besondere Gefährlichkeit rechtfertigt eine höhere Strafe.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 8
Herbeiführen eines komatösen Zustands
Wer vorsätzlich eine Person in einen komatösen Zustand versetzt, begeht das Herbeiführen eines komatösen Zustands.
Erläuterung: Dieser Tatbestand ersetzt im IC-Strafrecht klassische Tötungsdelikte. Er ist erfüllt, wenn das Opfer bewusstlos wird und medizinische Versorgung benötigt.
Bußgeld25.000 $ Haft40 HE
§ 9
Fahrlässiges Herbeiführen eines komatösen Zustands
Wer durch grob fahrlässiges Verhalten einen komatösen Zustand verursacht, begeht fahrlässiges Herbeiführen eines komatösen Zustands.
Erläuterung: Dies betrifft insbesondere schwere Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Gegenständen. Vorsatz ist nicht erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 10
Bedrohung
Wer einer Person Gewalt, erhebliche Nachteile oder einen Angriff androht, begeht Bedrohung.
Erläuterung: Die Drohung muss geeignet sein, ernsthafte Furcht hervorzurufen. Eine tatsächliche Umsetzung ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 11
Nötigung
Wer eine andere Person durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, begeht Nötigung.
Erläuterung: Der freie Wille des Opfers wird rechtswidrig beeinflusst. Die Nötigung kann auch ohne körperliche Verletzung vorliegen.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 12
Freiheitsberaubung
Wer eine Person gegen ihren Willen festhält oder ihrer Bewegungsfreiheit beraubt, begeht Freiheitsberaubung.
Erläuterung: Einsperren, Fesseln oder das Verhindern des Verlassens eines Ortes können ausreichen. Eine Ortsverbringung ist nicht erforderlich.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 13
Entführung
Wer eine Person gegen ihren Willen an einen anderen Ort verbringt oder dort festhält, begeht Entführung.
Erläuterung: Entführung ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit. Sie setzt eine Verbringung oder gezielte Ortskontrolle voraus.
Bußgeld20.000 $ Haft30 HE
§ 14
Geiselnahme
Wer eine Person festhält, um Forderungen gegenüber Dritten oder staatlichen Stellen durchzusetzen, begeht Geiselnahme.
Bußgeld30.000 $ Haft45 HE
Kapitel III
Eigentums- & Vermögensdelikte
§ 15
Diebstahl
Wer fremdes Eigentum gegen den Willen des Berechtigten an sich nimmt, begeht Diebstahl.
Erläuterung: Kleine Entwendungen werden primär mit Bußgeld geahndet. Gewalt oder Drohung machen aus der Tat regelmäßig Raub.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 16
Schwerer Diebstahl
Wer einen Diebstahl unter erschwerenden Umständen begeht, begeht schweren Diebstahl.
Erläuterung: Erschwerende Umstände liegen etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen, gemeinschaftlicher Tat oder besonders wertvollen Gegenständen vor.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 17
Fahrzeugdiebstahl
Wer ein Fahrzeug ohne Zustimmung des Eigentümers entwendet oder dauerhaft in Besitz nimmt, begeht Fahrzeugdiebstahl.
Erläuterung: Der Tatbestand umfasst private und gewerbliche Fahrzeuge. Kurzfristige Nutzung kann als unbefugte Ingebrauchnahme bewertet werden.
Bußgeld12.500 $ Haft10 HE
§ 18
Besonders schwerer Fahrzeugdiebstahl
Wer ein staatliches Einsatzfahrzeug oder mehrere Fahrzeuge organisiert entwendet, begeht besonders schweren Fahrzeugdiebstahl.
Erläuterung: Einsatzfahrzeuge haben besondere Bedeutung für öffentliche Sicherheit. Organisiertes Vorgehen erhöht die Schwere der Tat.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 19
Unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs
Wer ein Fahrzeug ohne Zustimmung des Eigentümers nutzt, ohne es dauerhaft entwenden zu wollen, begeht unbefugte Ingebrauchnahme.
Erläuterung: Der Tatbestand erfasst insbesondere sogenannte Joyrides (Spritztouren). Eine dauerhafte Aneignung ist nicht erforderlich.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 20
Hausfriedensbruch
Wer ein Grundstück, Gebäude oder eine Räumlichkeit gegen den Willen des Berechtigten betritt oder dort verweilt, begeht Hausfriedensbruch.
Erläuterung: Geschützt werden private und geschäftliche Bereiche. Eine vorherige Aufforderung zum Verlassen erleichtert den Nachweis.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 21
Einbruch
Wer gewaltsam oder mittels Hilfsmitteln in geschützte Räumlichkeiten eindringt, begeht Einbruch.
Erläuterung: Ein Diebstahl muss nicht vollendet sein. Das Überwinden von Sicherungen steht im Vordergrund.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 22
Schwerer Einbruch
Wer einen Einbruch unter Verwendung von Waffen, gemeinsam mit weiteren Tätern oder in staatliche Einrichtungen begeht, begeht schweren Einbruch.
Erläuterung: Die erhöhte Gefährlichkeit rechtfertigt eine strengere Ahndung. Bereits das Mitführen einer Waffe kann ausreichen.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 23
Raub
Wer fremdes Eigentum unter Anwendung oder Androhung von Gewalt erlangt, begeht Raub.
Erläuterung: Raub verbindet Eigentumsdelikt und Eingriff in die persönliche Freiheit. Schon eine glaubhafte Drohung genügt.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 24
Schwerer Raub
Wer einen Raub unter Verwendung einer Schusswaffe oder vergleichbar gefährlichen Waffe begeht, begeht schweren Raub.
Erläuterung: Das Vorzeigen oder Mitführen der Waffe kann genügen. Eine Schussabgabe ist nicht erforderlich.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 25
Erpressung
Wer durch Gewalt oder Drohung einen Vermögensvorteil erzwingen will, begeht Erpressung.
Erläuterung: Schutzgelderpressung und erzwungene Zahlungen fallen darunter. Ein tatsächlicher Zahlungserfolg ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 26
Betrug
Wer durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangt, begeht Betrug.
Erläuterung: Betrug erfasst falsche Angaben, Scheingeschäfte und gezielte Irreführung. Der Vermögensschaden muss nachvollziehbar sein.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 27
Schwerer Betrug
Wer gewerbsmäßig, bandenmäßig oder mit erheblichem Schadensumfang betrügt, begeht schweren Betrug.
Erläuterung: Besonders viele Geschädigte oder hohe Summen erhöhen die Tat. Auch planmäßiges Vorgehen ist relevant.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 28
Unterschlagung
Wer ihm anvertrautes oder rechtmäßig überlassenes Eigentum rechtswidrig behält oder veräußert, begeht Unterschlagung.
Erläuterung: Der Täter gelangt zunächst rechtmäßig in Besitz der Sache. Erst die spätere Aneignung ist rechtswidrig.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 29
Hehlerei
Wer Gegenstände oder Werte aus rechtswidrigen Vortaten ankauft, verkauft, verwahrt oder vermittelt, begeht Hehlerei.
Erläuterung: Hehlerei ermöglicht die Verwertung gestohlener Güter. Wissen oder billigendes Inkaufnehmen der Herkunft ist maßgeblich.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 30
Geldwäsche
Wer rechtswidrig erlangte Vermögenswerte verschleiert oder in den legalen Wirtschaftskreislauf einführt, begeht Geldwäsche.
Erläuterung: Der Tatbestand bekämpft illegale Geschäftsmodelle und organisierte Kriminalität. Er kann neben anderen Delikten angewendet werden.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
Kapitel IV
Delikte gegen die öffentliche Ordnung
§ 31
Missachtung rechtmäßiger Anweisungen
Wer einer rechtmäßigen Anweisung eines Amtsträgers nicht Folge leistet, begeht Missachtung rechtmäßiger Anweisungen.
Erläuterung: Die Anweisung muss rechtmäßig und eindeutig erkennbar sein. Einfache Verweigerungen werden primär mit Bußgeld geahndet.
Bußgeld2.500 $ Haft-
§ 32
Behinderung staatlicher Maßnahmen
Wer eine rechtmäßige Maßnahme einer staatlichen Behörde behindert oder erschwert, begeht Behinderung staatlicher Maßnahmen.
Erläuterung: Dies umfasst Störungen von Polizei-, Rettungs-, Ermittlungs- oder Gerichtsmaßnahmen. Die Behinderung muss mehr als bloße Unhöflichkeit sein.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 33
Flucht vor einer Verkehrskontrolle
Wer sich einer rechtmäßigen Verkehrskontrolle durch Flucht entzieht, begeht Flucht vor einer Verkehrskontrolle.
Erläuterung: Die Flucht beginnt mit bewusstem Nichtanhalten trotz erkennbarer Anhaltesignale. Gefährliches Fahrverhalten kann zusätzlich nach SAVC verfolgt werden.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 34
Flucht vor Strafverfolgungsbehörden
Wer sich einer rechtmäßigen Festnahme oder Strafverfolgung durch Flucht entzieht, begeht Flucht vor Strafverfolgungsbehörden.
Erläuterung: Der Tatbestand schützt die Durchsetzung rechtmäßiger Maßnahmen. Gefährliche Fluchtfahrten können zusätzlich nach SAVC bewertet werden.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 35
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Wer sich aktiv gegen rechtmäßige Maßnahmen von Vollstreckungsbeamten zur Wehr setzt, begeht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Erläuterung: Losreißen, Schubsen oder körperliches Sperren können genügen. Reine verbale Kritik erfüllt den Tatbestand nicht.
Bußgeld10.000 $ Haft15 HE
§ 36
Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Wer einen Vollstreckungsbeamten während der Dienstausübung körperlich angreift, begeht einen Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Erläuterung: Der Schutz staatlicher Einsatzkräfte ist besonders wichtig. Eine tatsächliche Verletzung ist nicht erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 37
Behinderung von Rettungskräften
Wer Rettungs- oder medizinische Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit behindert, begeht Behinderung von Rettungskräften.
Erläuterung: Dies umfasst Blockieren von Einsatzorten oder Verhindern medizinischer Versorgung. Schutz von EMS hat Vorrang.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 38
Vortäuschen einer Straftat
Wer wider besseren Wissens eine Straftat vortäuscht oder meldet, begeht Vortäuschen einer Straftat.
Erläuterung: Staatliche Ressourcen sollen nicht missbraucht werden. Auch fingierte Beweise können relevant sein.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 39
Falscher Notruf
Wer vorsätzlich einen unbegründeten Notruf absetzt oder einen Notfall vortäuscht, begeht falschen Notruf.
Erläuterung: Notrufsysteme dienen akuten Gefahrenlagen. Missbrauch gefährdet echte Hilfesuchende.
Bußgeld10.000 $ Haft5 HE
§ 40
Amtsanmaßung
Wer sich unbefugt als Amtsträger ausgibt oder hoheitliche Befugnisse vortäuscht, begeht Amtsanmaßung.
Erläuterung: Dies betrifft insbesondere unbefugtes Auftreten als Polizei, DOJ, Gericht oder EMS-Leitung. Der Staat schützt das Vertrauen in offizielle Funktionen.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 41
Gefangenenbefreiung
Wer einer rechtmäßig in Gewahrsam befindlichen Person zur Flucht verhilft, begeht Gefangenenbefreiung.
Erläuterung: Die Befreiung aus staatlichem Gewahrsam greift schwer in die öffentliche Ordnung ein. Schon aktive Unterstützung genügt.
Bußgeld25.000 $ Haft30 HE
§ 42
Landfriedensbruch
Wer sich aus einer Menschenmenge heraus an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, begeht Landfriedensbruch.
Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen Ausschreitungen und öffentliche Unruhen. Einzelne friedliche Teilnehmer werden nicht erfasst.
Bußgeld15.000 $ Haft20 HE
§ 43
Vermummung zur Begehung einer Straftat
Wer seine Identität verschleiert, um eine Straftat zu begehen oder deren Verfolgung zu erschweren, begeht Vermummung zur Begehung einer Straftat.
Erläuterung: Das bloße Tragen einer Maske ist nicht strafbar. Strafbar ist die Verbindung mit einer Straftat.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
§ 44
Störung öffentlicher Einrichtungen
Wer den Betrieb staatlicher Einrichtungen erheblich beeinträchtigt, begeht Störung öffentlicher Einrichtungen.
Erläuterung: Gerichte, Polizeidienststellen, Krankenhäuser und Verwaltungsstellen sollen funktionsfähig bleiben. Erhebliche Störungen werden sanktioniert.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 45
Sachbeschädigung
Wer fremdes Eigentum beschädigt, zerstört oder dessen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, begeht Sachbeschädigung.
Erläuterung: Einfache Sachbeschädigung wird primär mit Bußgeld geahndet. Die Höhe des Schadens kann berücksichtigt werden.
Bußgeld5.000 $ Haft-
§ 46
Schwere Sachbeschädigung
Wer erhebliche Schäden verursacht oder staatliches Eigentum beschädigt, begeht schwere Sachbeschädigung.
Erläuterung: Hohe Reparaturkosten oder Angriffe auf staatliche Infrastruktur erhöhen die Schwere. Auch wiederholtes Vorgehen kann relevant sein.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 47
Störung gerichtlicher Verfahren
Wer vorsätzlich den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens stört, begeht Störung gerichtlicher Verfahren.
Erläuterung: Die Integrität gerichtlicher Verfahren ist zentral für den Rechtsstaat. Einzelne Störer können zusätzlich aus dem Gerichtssaal entfernt werden.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 48
Missachtung des Gerichts
Wer gerichtliche Anordnungen missachtet oder sich grob respektlos gegenüber dem Gericht verhält, begeht Missachtung des Gerichts.
Erläuterung: Der Tatbestand schützt die Ordnung und Würde des Gerichts. Sachliche Kritik bleibt zulässig.
Bußgeld5.000 $ Haft5 HE
Kapitel V
Delikte gegen staatliche Institutionen & Rechtspflege
§ 49
Behinderung der Justiz
Wer vorsätzlich die Arbeit von Gerichten, Staatsanwälten, Richtern oder Ermittlungsbehörden behindert, begeht Behinderung der Justiz.
Erläuterung: Hierunter fallen gezielte Handlungen zur Verhinderung rechtmäßiger Ermittlungen oder Verfahren. Allgemeine Unkooperativität genügt nicht immer.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 50
Strafvereitelung
Wer wissentlich dazu beiträgt, dass ein Täter einer Strafverfolgung oder Bestrafung entgeht, begeht Strafvereitelung.
Erläuterung: Verstecken, Transportieren oder Warnen eines Täters kann ausreichen. Der Paragraph ersetzt den zuvor separaten Tatbestand Unterstützung flüchtiger Straftäter.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 51
Vernichtung von Beweismitteln
Wer Beweismittel vernichtet, verändert, versteckt oder unbrauchbar macht, begeht Vernichtung von Beweismitteln.
Erläuterung: Beweismittelintegrität ist für faire Verfahren notwendig. Auch der Versuch kann strafbar sein.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 52
Manipulation von Beweismitteln
Wer Beweismittel fälscht, verändert oder künstlich erzeugt, um Verfahren zu beeinflussen, begeht Beweismittelmanipulation.
Erläuterung: Fingierte Beweise und gefälschte Dokumente fallen darunter. Die Tat gefährdet die Wahrheitsfindung erheblich.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 53
Falschaussage
Wer gegenüber Ermittlungsbehörden oder Gerichten bewusst falsche Angaben macht, begeht Falschaussage.
Erläuterung: Die Aussage muss geeignet sein, Ermittlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen. Irrtümer ohne Vorsatz sind nicht erfasst.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 54
Meineid
Wer vor Gericht oder unter Eid vorsätzlich falsch aussagt, begeht Meineid.
Erläuterung: Eidliche Aussagen genießen besonderes Vertrauen. Daher wird der Meineid schwerer bestraft als die einfache Falschaussage.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 55
Falsche Verdächtigung
Wer eine Person wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, begeht falsche Verdächtigung.
Erläuterung: Unschuldige Personen und staatliche Ressourcen werden geschützt. Eine bloße Fehlwahrnehmung genügt nicht.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 56
Korruption
Wer seine öffentliche Stellung zur Erlangung persönlicher Vorteile missbraucht, begeht Korruption.
Erläuterung: Korruption untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Dienstrechtliche Maßnahmen können zusätzlich erfolgen.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 57
Bestechung
Wer einem Amtsträger Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um eine dienstliche Handlung zu beeinflussen, begeht Bestechung.
Erläuterung: Der Erfolg der Bestechung ist nicht erforderlich. Schon das Angebot kann genügen.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 58
Bestechlichkeit
Wer als Amtsträger Vorteile fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, begeht Bestechlichkeit.
Erläuterung: Geld, Gegenstände, Informationen oder sonstige Vorteile können ausreichen. Dienstrechtliche Folgen bleiben unberührt.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 59
Amtsmissbrauch
Wer dienstliche Befugnisse vorsätzlich rechtswidrig einsetzt, begeht Amtsmissbrauch.
Erläuterung: Rechtswidrige Festnahmen, unzulässige Durchsuchungen oder missbräuchliche Ressourcenverwendung fallen darunter. Nicht jeder Fehler ist automatisch Amtsmissbrauch.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 60
Veruntreuung öffentlicher Mittel
Wer staatliche Gelder, Ausrüstung oder Vermögenswerte rechtswidrig verwendet oder sich aneignet, begeht Veruntreuung öffentlicher Mittel.
Erläuterung: Staatliches Eigentum dient dem Gemeinwohl. Private Nutzung ohne Berechtigung kann strafbar sein.
Bußgeld50.000 $ Haft40 HE HinweisEntlassung aus dem Staatsdienst möglich
§ 61
Unbefugter Zugriff auf staatliche Systeme
Wer ohne Berechtigung auf staatliche Datenbanken oder IT-Systeme zugreift, begeht unbefugten Zugriff auf staatliche Systeme.
Erläuterung: DOJ-, LEA-, EMS- und Verwaltungsdaten sind geschützt. Auch interne Kommunikationssysteme können erfasst sein.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 62
Weitergabe vertraulicher Informationen
Wer vertrauliche oder dienstlich geschützte Informationen unbefugt weitergibt, begeht Weitergabe vertraulicher Informationen.
Erläuterung: Ermittlungen, Patientendaten und interne Behördeninformationen sind besonders geschützt.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE HinweisDienstrechtliche Folgen können eingeleitet werden
§ 63
Gefährdung staatlicher Einrichtungen
Wer Handlungen begeht, die die Sicherheit staatlicher Einrichtungen erheblich gefährden, begeht Gefährdung staatlicher Einrichtungen.
Erläuterung: Dazu zählen gezielte Störungen, Drohungen oder vorbereitende Handlungen gegen staatliche Infrastruktur. Eine tatsächliche Zerstörung ist nicht erforderlich.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 64
Sabotage staatlicher Einrichtungen
Wer den Betrieb staatlicher Einrichtungen vorsätzlich lahmlegt oder erheblich beeinträchtigt, begeht Sabotage staatlicher Einrichtungen.
Erläuterung: Die Funktionsfähigkeit staatlicher Stellen ist für die öffentliche Ordnung wesentlich. Sabotage ist ein besonders schweres Staatsdelikt.
Bußgeld40.000 $ Haft40 HE
§ 65
Angriff auf die staatliche Ordnung
Wer gewaltsam gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder zentrale staatliche Institutionen vorgeht, begeht einen Angriff auf die staatliche Ordnung.
Erläuterung: Dieser Tatbestand erfasst schwere Einzeltaten gegen staatliche Stabilität. Die Einstufung von Organisationen oder Terrorstatus wird gesondert geregelt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VI
Waffen- & Betäubungsmitteldelikte
§ 66
Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe
Wer eine Schusswaffe ohne erforderliche Genehmigung oder Lizenz besitzt, begeht unerlaubten Waffenbesitz.
Erläuterung: Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA). Bereits Besitz kann strafbar sein.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 67
Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe
Wer eine Schusswaffe öffentlich oder außerhalb zulässiger Bereiche ohne Berechtigung mit sich führt, begeht unerlaubtes Führen.
Erläuterung: Besitz und Führen sind getrennt zu bewerten. Eine Besitzlizenz berechtigt nicht automatisch zum öffentlichen Führen.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 68
Besitz verbotener Waffen
Wer Waffen besitzt, deren Besitz ausdrücklich untersagt ist, begeht Besitz verbotener Waffen.
Erläuterung: Verbotene Waffen werden durch die San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA) und DOJ-Richtlinien bestimmt. Dazu zählen insbesondere besonders gefährliche Waffen.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 69
Besitz einer illegalen Schusswaffe
Wer eine nicht registrierte, manipulierte oder aus kriminellen Quellen stammende Schusswaffe besitzt, begeht Besitz einer illegalen Schusswaffe.
Erläuterung: Nicht nachvollziehbare Waffen gefährden die öffentliche Sicherheit. Seriennummern oder Registrierung sind relevant.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 70
Unerlaubter Waffenhandel
Wer Waffen ohne Genehmigung verkauft, vermittelt, verschenkt oder in Verkehr bringt, begeht unerlaubten Waffenhandel.
Erläuterung: Die Weitergabe von Waffen ist besonders sensibel. Auch Vermittler können Täter sein.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 71
Herstellung oder Umbau von Waffen
Wer ohne Genehmigung Waffen oder wesentliche Waffenteile herstellt, verändert oder umbaut, begeht unerlaubte Waffenherstellung.
Erläuterung: Das Entfernen von Seriennummern oder gefährliche Leistungssteigerungen fallen darunter. Die Maßnahme kann zusätzlich zur Beschlagnahme führen.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 72
Gebrauch einer Schusswaffe bei einer Straftat
Wer bei der Begehung einer Straftat eine Schusswaffe mitführt, vorzeigt oder einsetzt, begeht den erschwerenden Tatbestand des Waffengebrauchs.
Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zur Haupttat angewendet. Eine Schussabgabe ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld10.000 $ Haft10 HE
§ 73
Besitz von Betäubungsmitteln
Wer gesetzlich untersagte Betäubungsmittel besitzt, begeht unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln.
Erläuterung: Kleine Eigenbedarfsmengen werden ohne Hafteinheiten behandelt, sofern keine erschwerenden Umstände vorliegen. Die Einstufung richtet sich nach dem San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA).
Bußgeld7.500 $ Haft-
§ 74
Besitz größerer Mengen von Betäubungsmitteln
Wer Betäubungsmittel in einer Menge besitzt, die über den üblichen Eigenbedarf hinausgeht, begeht Besitz größerer Mengen.
Erläuterung: Die Menge kann auf Weitergabe oder Handel hindeuten. Weitere Beweise können die Bewertung beeinflussen.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 75
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Wer Betäubungsmittel verkauft, vermittelt oder vertreibt, begeht unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.
Erläuterung: Handel zählt zu den schwereren Drogendelikten. Gewinnabsicht ist regelmäßig relevant.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 76
Herstellung von Betäubungsmitteln
Wer Betäubungsmittel ohne Genehmigung produziert oder verarbeitet, begeht unerlaubte Herstellung.
Erläuterung: Labore, Plantagen oder Verarbeitungseinrichtungen können darunter fallen. Die Größe der Produktion wirkt strafschärfend.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 77
Betrieb eines Drogenlabors
Wer Räumlichkeiten oder Anlagen zur Herstellung illegaler Betäubungsmittel betreibt oder bereitstellt, begeht Betrieb eines Drogenlabors.
Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen Infrastruktur organisierter Drogenkriminalität. Auch Vermieter oder Betreiber können verantwortlich sein.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 78
Schmuggel von Waffen
Wer Waffen oder Munition illegal einführt, ausführt oder transportiert, begeht Waffenschmuggel.
Erläuterung: Schmuggel umfasst organisierte Transportwege und Grenz-/Hafen-/Flughafenbezüge. Auch Versuch ist relevant.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 79
Schmuggel von Betäubungsmitteln
Wer Betäubungsmittel illegal einführt, ausführt oder transportiert, begeht Betäubungsmittelschmuggel.
Erläuterung: Der Tatbestand erfasst Lieferketten und größere Transporte. Einzelner Besitz bleibt nach § 73 oder § 74 zu bewerten.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 80
Finanzierung des Waffen- oder Drogenhandels
Wer wissentlich finanzielle Mittel für illegalen Waffen- oder Drogenhandel bereitstellt, begeht Finanzierung krimineller Handelsstrukturen.
Erläuterung: Geldgeber tragen Verantwortung für die ermöglichten Straftaten. Die tatsächliche Ausführung muss nicht vollständig abgeschlossen sein.
Bußgeld40.000 $ Haft35 HE
§ 81
Besitz von Ausrüstung zur illegalen Herstellung
Wer Geräte, Chemikalien oder Hilfsmittel mit dem Ziel besitzt, illegale Waffen oder Betäubungsmittel herzustellen, begeht Vorbereitung illegaler Herstellung.
Erläuterung: Der Tatbestand soll Produktionsstrukturen frühzeitig erfassen. Bloß alltägliche Gegenstände ohne Tatbezug genügen nicht.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 82
Bewaffnete Drogenkriminalität
Wer bei Herstellung, Besitz, Transport oder Handel von Betäubungsmitteln bewaffnet ist, begeht bewaffnete Drogenkriminalität.
Erläuterung: Dieser Paragraph wird zusätzlich zu Drogendelikten angewendet. Die Verbindung von Waffen und Drogen erhöht die Gefährlichkeit.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 83
Besitz illegaler Munition
Wer Munition ohne Berechtigung oder ohne Berechtigung zur dazugehörigen Waffe besitzt, begeht unerlaubten Besitz von Munition.
Erläuterung: Munition wird eigenständig reguliert. Größere Mengen können strafschärfend wirken.
Bußgeld7.500 $ Haft5 HE
§ 84
Bildung bewaffneter krimineller Strukturen
Wer eine Organisation aufbaut oder unterstützt, deren Zweck organisierter Waffen- oder Drogenhandel ist, begeht Bildung bewaffneter krimineller Strukturen.
Erläuterung: Der Tatbestand richtet sich gegen dauerhaft und arbeitsteilig agierende Gruppen. Er unterscheidet sich vom bloßen Einzeldelikt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VII
Organisierte Kriminalität
§ 85
Bildung einer kriminellen Vereinigung
Wer eine auf Dauer angelegte Gruppierung gründet, führt oder unterstützt, deren Zweck die wiederholte Begehung von Straftaten ist, begeht Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Erläuterung: Mehrere Personen müssen sich zur fortgesetzten Kriminalität zusammenschließen. Einzelne spontane Taten genügen nicht.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 86
Führung einer kriminellen Vereinigung
Wer innerhalb einer kriminellen Vereinigung eine Führungs- oder Organisationsfunktion ausübt, begeht Führung einer kriminellen Vereinigung.
Erläuterung: Anführer, Finanzverantwortliche oder Personen mit Weisungsbefugnis tragen erhöhte Verantwortung.
Bußgeld40.000 $ Haft40 HE
§ 87
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung
Wer eine kriminelle Vereinigung wissentlich unterstützt, ohne selbst Mitglied zu sein, begeht Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Erläuterung: Unterstützung kann durch Fahrzeuge, Immobilien, Informationen, Ausrüstung oder Geld erfolgen.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 88
Rekrutierung für eine kriminelle Vereinigung
Wer Personen für eine kriminelle Vereinigung anwirbt oder deren Beitritt organisiert, begeht Rekrutierung für eine kriminelle Vereinigung.
Erläuterung: Die Erweiterung krimineller Strukturen gefährdet die öffentliche Sicherheit. Schon aktive Anwerbung kann genügen.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 89
Finanzierung organisierter Kriminalität
Wer finanzielle Mittel zur Förderung organisierter Kriminalität bereitstellt oder verwaltet, begeht Finanzierung organisierter Kriminalität.
Erläuterung: Hintermänner und Geldgeber werden erfasst. Eine direkte Teilnahme an Einzeltaten ist nicht erforderlich.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 90
Geldwäsche im Rahmen organisierter Kriminalität
Wer Vermögenswerte aus organisierter Kriminalität verschleiert oder einschleust, begeht schwere Geldwäsche.
Erläuterung: Dieser Paragraph qualifiziert § 30 für organisierte Strukturen. Er ist bewusst als schwererer Spezialfall erhalten.
Bußgeld40.000 $ Haft35 HE
§ 91
Beauftragung einer Straftat
Wer eine andere Person gegen Entgelt oder Vorteile mit der Begehung einer Straftat beauftragt, begeht Beauftragung einer Straftat.
Erläuterung: Auftraggeber tragen Verantwortung wie Ausführende. Der Erfolg der Tat ist nicht zwingend erforderlich.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 92
Auftragskriminalität
Wer eine Straftat gegen Entgelt oder Gegenleistung im Auftrag Dritter begeht, begeht Auftragskriminalität.
Erläuterung: Der Paragraph erfasst professionelle kriminelle Dienstleistungen. Die zugrunde liegende Tat wird zusätzlich bewertet.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 93
Kriminelle Einflussnahme auf Unternehmen
Wer ein Unternehmen durch Gewalt, Drohung oder rechtswidrige Mittel kontrolliert oder beeinflusst, begeht kriminelle Einflussnahme auf Unternehmen.
Erläuterung: Schutzgeld, Zwangsbeteiligungen und Unterwanderung legaler Betriebe fallen darunter. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
Bußgeld25.000 $ Haft25 HE
§ 94
Kriminelle Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen
Wer staatliche Behörden oder Amtsträger durch kriminelle Mittel beeinflussen will, begeht kriminelle Einflussnahme auf staatliche Einrichtungen.
Erläuterung: Der Tatbestand ergänzt Korruptionsdelikte und schützt staatliche Integrität. Gewalt, Drohung oder Erpressung können relevant sein.
Bußgeld35.000 $ Haft35 HE
§ 95
Betrieb illegaler Handelsstrukturen
Wer dauerhaft illegale Waren, Waffen, Betäubungsmittel oder verbotene Güter vertreibt oder entsprechende Strukturen organisiert, begeht Betrieb illegaler Handelsstrukturen.
Erläuterung: Der Schwerpunkt liegt auf Organisation und Wiederholung. Einzelne Verkäufe können nach anderen Normen bewertet werden.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 96
Verschleierung krimineller Aktivitäten
Wer Herkunft, Beteiligte oder Umfang organisierter Straftaten verschleiert, begeht Verschleierung krimineller Aktivitäten.
Erläuterung: Tarnfirmen, Scheingeschäfte und verdeckte Finanzflüsse können darunter fallen. Der Paragraph ergänzt Geldwäschetatbestände.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 97
Bewaffnete organisierte Kriminalität
Wer organisierte Kriminalität unter Einsatz oder Mitführung von Schusswaffen betreibt, begeht bewaffnete organisierte Kriminalität.
Erläuterung: Der Paragraph wird zusätzlich zu Grunddelikten angewendet. Die Bewaffnung erhöht die Gefährlichkeit der Organisation.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 98
Missbrauch legaler Strukturen
Wer legale Unternehmen, Vereine oder Organisationen zur Durchführung organisierter Straftaten nutzt, begeht Missbrauch legaler Strukturen.
Erläuterung: Die Norm ersetzt frühere Doppelungen zur Unterstützung flüchtiger Täter. Sie zielt auf Unterwanderung legaler Bereiche.
Bußgeld30.000 $ Haft30 HE
§ 99
Schwere organisierte Kriminalität
Wer mehrere Taten organisierter Kriminalität planmäßig, arbeitsteilig oder über längere Zeit begeht, begeht schwere organisierte Kriminalität.
Erläuterung: Dieser Auffangtatbestand gilt nur bei besonders umfangreichen Strukturen. Er darf nicht für einfache Gruppendelikte missbraucht werden.
Bußgeld45.000 $ Haft45 HE
§ 100
Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung
Wer eine Organisation gründet, führt oder unterstützt, deren Zweck die gewaltsame Bekämpfung staatlicher Institutionen oder erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist, begeht Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung.
Erläuterung: Dieser Tatbestand betrifft die Organisation selbst. Ein Terrorstatus wird nicht hier, sondern in gesonderten Staatssicherheitsregeln festgelegt.
Bußgeld50.000 $ Haft50 HE
Kapitel VIII
Wirtschafts- & Finanzdelikte
§ 101
Steuerhinterziehung
Wer gegenüber staatlichen Behörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um Abgaben zu umgehen, begeht Steuerhinterziehung.
Erläuterung: Der Staat finanziert seine Aufgaben durch Abgaben. Vorsätzliche Verkürzung wird strafrechtlich verfolgt.
Bußgeld25.000 $ Haft15 HE
§ 102
Besonders schwere Steuerhinterziehung
Wer Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang oder wiederholt begeht, begeht besonders schwere Steuerhinterziehung.
Erläuterung: Hohe Summen oder systematisches Vorgehen erhöhen die Schwere. Auch mehrere Unternehmen können betroffen sein.
Bußgeld50.000 $ Haft30 HE
§ 103
Bilanzfälschung
Wer Geschäftsbücher, Bilanzen oder Unternehmensunterlagen vorsätzlich falsch erstellt oder verändert, begeht Bilanzfälschung.
Erläuterung: Ordnungsgemäße Dokumentation ist Grundlage legaler Wirtschaft. Die Fälschung kann andere Delikte vorbereiten.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 104
Insolvenzbetrug
Wer Vermögenswerte verschweigt, beiseiteschafft oder falsche Angaben macht, um Gläubiger zu benachteiligen, begeht Insolvenzbetrug.
Erläuterung: Gläubiger und Geschäftspartner werden geschützt. Die tatsächliche Insolvenz muss nicht zwingend abgeschlossen sein.
Bußgeld30.000 $ Haft25 HE
§ 105
Subventionsbetrug
Wer staatliche Förderungen oder Unterstützungsleistungen durch falsche Angaben erlangt, begeht Subventionsbetrug.
Erläuterung: Öffentliche Mittel dürfen nur zweckentsprechend genutzt werden. Schon die Täuschung kann strafbar sein.
Bußgeld20.000 $ Haft15 HE
§ 106
Urkundenfälschung
Wer Urkunden, Bescheinigungen, Lizenzen oder Dokumente fälscht, verändert oder unbefugt erstellt, begeht Urkundenfälschung.
Erläuterung: Führerscheine, Waffenlizenzen, Ausweise und Geschäftsdokumente sind geschützt. Der Gebrauch kann zusätzlich verfolgt werden.
Bußgeld20.000 $ Haft20 HE
§ 107
Gebrauch gefälschter Dokumente
Wer wissentlich gefälschte Dokumente verwendet oder vorlegt, begeht Gebrauch gefälschter Dokumente.
Erläuterung: Die Nutzung ist unabhängig von der Herstellung strafbar. Kenntnis der Fälschung ist erforderlich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 108
Identitätsmissbrauch
Wer sich als andere Person ausgibt oder deren Identität unbefugt nutzt, begeht Identitätsmissbrauch.
Erläuterung: Der Tatbestand schützt Privatpersonen, Unternehmen und Behörden. Auch digitale Identitäten können erfasst sein.
Bußgeld15.000 $ Haft15 HE
§ 109
Betrügerische Geschäftspraktiken
Wer geschäftliche Beziehungen unter vorsätzlicher Täuschung eingeht oder fortführt, begeht betrügerische Geschäftspraktiken.
Erläuterung: Die Norm ergänzt den allgemeinen Betrug im Unternehmenskontext. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 110
Marktmanipulation
Wer Preise, Märkte oder wirtschaftliche Abläufe durch rechtswidrige Mittel beeinflusst, begeht Marktmanipulation.
Erläuterung: Preisabsprachen, künstliche Verknappungen oder koordinierte Verzerrungen können erfasst sein.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 111
Veruntreuung privaten Vermögens
Wer anvertraute Vermögenswerte oder Unternehmensgelder zweckwidrig verwendet oder sich aneignet, begeht Veruntreuung privaten Vermögens.
Erläuterung: Unternehmen, Investoren und Geschäftspartner werden geschützt. Der Täter muss Zugriff auf fremde Werte gehabt haben.
Bußgeld25.000 $ Haft20 HE
§ 112
Illegale Beschäftigung
Wer Personen unter Umgehung gesetzlicher Vorgaben beschäftigt, begeht illegale Beschäftigung.
Erläuterung: Die Norm schützt faire Wettbewerbsbedingungen und Arbeitsverhältnisse. Einfache Fälle werden ohne Hafteinheiten behandelt.
Bußgeld10.000 $ Haft-
§ 113
Scheinunternehmen
Wer ein Unternehmen überwiegend zur Verschleierung rechtswidriger Aktivitäten betreibt, begeht Betrieb eines Scheinunternehmens.
Erläuterung: Scheinunternehmen dienen häufig Geldwäsche oder organisierter Kriminalität. Nachweise müssen konkret sein.
Bußgeld35.000 $ Haft30 HE
§ 114
Unerlaubte Finanzdienstleistungen
Wer ohne Genehmigung Bank-, Kredit- oder Finanzdienstleistungen anbietet, begeht unerlaubte Finanzdienstleistungen.
Erläuterung: Finanzdienstleistungen können Missbrauch begünstigen und werden reguliert. Private Darlehen im kleinen Rahmen sind nicht automatisch erfasst.
Bußgeld15.000 $ Haft10 HE
§ 115
Wirtschaftskriminalität im besonders schweren Fall
Wer mehrere Wirtschafts- oder Finanzdelikte planmäßig, gewerbsmäßig oder im Rahmen organisierter Kriminalität begeht, begeht Wirtschaftskriminalität im besonders schweren Fall.
Erläuterung: Die Norm dient komplexen Großverfahren. Sie soll nicht für einfache Einzelverstöße verwendet werden.
Bußgeld50.000 $ Haft40 HE
Kapitel IX
Schluss- & Strafzumessungsvorschriften
§ 116
Tateinheit
Verwirklicht eine Handlung mehrere Straftatbestände, liegt Tateinheit vor.
Erläuterung: Grundsätzlich ist die schwerste Einzelstrafe maßgeblich und kann angemessen erhöht werden. Doppelte Bestrafung derselben Handlung ist zu vermeiden.
§ 117
Tatmehrheit
Begeht eine Person mehrere voneinander unabhängige Straftaten, liegt Tatmehrheit vor.
Erläuterung: Einzelne Strafen können kumuliert werden. Das Gericht achtet auf Verhältnismäßigkeit.
§ 118
Strafmilderung
Das Gericht kann Strafen angemessen reduzieren.
Erläuterung: Geständnisse, Kooperation, Schadenswiedergutmachung oder fehlende Vorstrafen können berücksichtigt werden.
Bußgeldbis zu 50 % Reduzierung möglich Haftbis zu 50 % Reduzierung möglich
§ 119
Strafverschärfung
Das Gericht kann Strafen angemessen erhöhen.
Erläuterung: Rücksichtslosigkeit, erheblicher Schaden, Wiederholung oder besondere Gefährlichkeit können strafschärfend wirken.
Bußgeldbis zu 50 % Erhöhung möglich Haftbis zu 50 % Erhöhung möglich
§ 120
Wiederholungstäter
Wer innerhalb eines laufenden Strafregisterzeitraums erneut vergleichbare Delikte begeht, gilt als Wiederholungstäter.
Erläuterung: Wiederholung zeigt erhöhte Missachtung der Rechtsordnung. Ein Zuschlag ist möglich, aber nicht zwingend.
Bußgeldbis zu 25 % Zuschlag möglich Haftbis zu 25 % Zuschlag möglich
§ 121
Kronzeugenregelung
Das Gericht kann die Strafe reduzieren, wenn ein Täter wesentlich zur Aufklärung schwerer Straftaten beiträgt.
Erläuterung: Die Angaben müssen glaubhaft, überprüfbar und erheblich sein. Die Regelung dient der Aufklärung komplexer Kriminalität.
Bußgeldbis zu 75 % Reduzierung möglich Haftbis zu 75 % Reduzierung möglich
§ 122
Einziehung und Beschlagnahme
Tatmittel, gefährliche Gegenstände und rechtswidrig erlangte Vermögenswerte können eingezogen oder beschlagnahmt werden.
Erläuterung: Die Maßnahme richtet sich nach dem San Andreas Criminal Procedure Code (SACPC) und weiteren Gesetzen. Sie dient der Gefahrenabwehr und Gewinnabschöpfung.
§ 123
Strafregister
Rechtskräftige Verurteilungen werden im Strafregister erfasst.
Erläuterung: Das Register dient Gerichten und Behörden zur Bewertung früherer Straftaten. Datenschutz und Zugriff richten sich nach gesetzlichen Regeln.
§ 124
Verhältnis zu anderen Gesetzen
Dieses Gesetz wird durch spezielle Gesetze ergänzt.
Erläuterung: Verfahrensfragen regelt der San Andreas Criminal Procedure Code (SACPC), Verkehrsfragen der San Andreas Vehicle Code (SAVC), Waffen- und Substanzklassifizierung der San Andreas Firearms & Controlled Substances Act (SAFCSA). Straftatbestände dieses Gesetzes bleiben maßgeblich.
§ 125
Inkrafttreten
Dieses Gesetzbuch tritt mit Verkündung durch den Chief of Justice in Kraft.
Erläuterung: Änderungen erfolgen nach der Constitution of the State of San Andreas.